EuGH: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung

Klage von Caritas-Mitarbeiterin :EuGH: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung

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Der EuGH stärkt Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen. Ein Kirchenaustritt reicht nicht für eine Kündigung, wenn die Mitgliedschaft nicht für alle Beschäftigten verlangt wird.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, aufgenommen am 01.04.2022

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Rechtmäßigkeit der Kündigung nach Kirchenaustritt könnte Signalwirkung haben.

Quelle: dpa

Kirchliche Einrichtungen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Angestellten wegen Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen. Wenn nicht von allen Mitarbeitenden mit der gleichen Aufgabe eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werde, könne dies einer Kündigung entgegenstehen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts.

In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs

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Caritas-Mitarbeiterin nach Kirchenaustritt gekündigt

Ausgangspunkt für das Urteil war der Streit um die Kündigung einer Caritas-Mitarbeiterin wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche. Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden kündigte der Frau nach dem Austritt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche keine Voraussetzung für die Stelle war. Im Beratungsteam arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Mitglieder der evangelischen Kirche.

Die Sozialarbeiterin klagte gegen die Kündigung vor deutschen Gerichten und gewann in den ersten Instanzen. Der Streit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dieses wandte sich an den EuGH in Luxemburg mit der Frage, ob die Kündigung nach EU-Regeln eine Diskriminierung sei. Die Auslegung des EuGH muss das Bundesarbeitsgericht dann bei seiner Entscheidung beachten.

Das Bild zeigt eine ältere Frau, die in einer ansonsten leeren Kirche auf einer Bank kniet. Der Hintergrund ist geblurrt. Sinkende Linien, die zu einem Kreuz führen, symbolisieren, dass die Mitgliedszahlen in den großen Kirchen sinken. Eine steigende Linie, die zu einer Erdkugel führt, zeigt, dass die Zahlen der Nicht-Mitglieder steigen.

Die Kirchen haben seit 1965 stetig Mitglieder verloren. Ein Rückblick auf vergangene Jahrzehnte.

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Kirche sieht in Austritt "Akt der Distanzierung"

Die Kirche argumentierte, dass ein Austritt nicht damit zu vergleichen sei, dass jemand nie Mitglied war. "Aus der Kirche austreten ist ein bewusster Akt der Distanzierung", erklärt deren Vertreter und Bonner Professor für Arbeitsrecht, Gregor Thüsing.

Die gekündigte Mitarbeiterin betonte, dass sich an ihrer Haltung zu christlichen Werten und ihrem Glauben nichts geändert habe. "Ich wollte gar nicht austreten. Ich war und bin ein sehr gläubiger Mensch", teilte sie mit. Grund sei das sogenannte besondere Kirchgeld gewesen, das auch die Diözese Limburg erhebe.

Die Abgabe betrifft Kirchenmitglieder, deren Ehepartner eine andere Religionszugehörigkeit hat oder konfessionslos ist. Sie wird nach dem gemeinsamen Einkommen berechnet, so dass die Sozialpädagogin selbst in Eltern- und Teilzeit nach ihren Angaben mehr als 2.000 Euro pro Jahr hätte zahlen müssen.

Ein Schild mit dem Logo der Caritas.

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Fall könnte in Karlsruhe landen

Je nach Ausgang könnte der konkrete Fall auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen. Dieses hatte erst vor einigen Monaten ein wichtiges Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht gefällt und darin das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen betont.

Kirchen sind große Arbeitgeber in Deutschland. Bei dem Wohlfahrtsverband Caritas arbeiten nach eigenen Angaben knapp 771.000 Menschen.

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Über dieses Thema berichtete das ZDF in heute Xpress am 17.03.2026 um 07:31 Uhr.

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