Forderung der Missbrauchsbeauftragten:Sexueller Kindesmissbrauch: Darum soll Verjährung weg
von Viviane Rinderknecht
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung möchte die Verjährungsfristen verlängern oder abschaffen. Denn Betroffene können oft erst lange Zeit nach der Tat darüber sprechen.
Würde es Betroffenen helfen, die Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch zu verlängern oder ganz abzuschaffen? Daniel Heymann erklärt, woran eine Verurteilung oft scheitert.
17.07.2026 | 0:35 minEs sind Straftaten, die bei Betroffenen meist lebenslang Spuren hinterlassen. Und oft können sie erst Jahre oder Jahrzehnte später darüber sprechen. Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, spricht sich daher gegenüber ZDFheute dafür aus, die Verjährungsfristen für Fälle des Kindesmissbrauchs zu verlängern oder abzuschaffen:
Kein Täter und keine Täterin darf sich sicher sein, mit solch gravierenden Straftaten, die noch dazu oft über Jahre verübt wurden, davonzukommen. Auch nicht nach Jahrzehnten.
Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Verjährung in Deutschland je nach Schwere der Tat
Nach aktueller Rechtslage verjähren Fälle des Kindesmissbrauchs je nach Schwere der Tat nach fünf bis 20 Jahren. Allerdings ruht die Verjährung bis zum 30. Lebensjahr der Betroffenen, sodass eine strafrechtliche Verfolgung des Täters in schweren Fällen bis zum 50. Lebensjahr der Betroffenen möglich ist.
Im deutschen Strafrecht ist die gerichtliche Verfolgung von Straftaten an eine Verjährungsfrist geknüpft. Nach deren Ablauf kann der mutmaßliche Täter nicht mehr durch ein Strafgericht verurteilt werden.
Der Zweck der Verjährung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu schaffen. Die Justiz soll nicht unbegrenzt alte Vorwürfe verfolgen, sondern Verfahren innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens abschließen.
Dazu kommt, dass bei länger zurückliegenden Straftaten die Beweisbarkeit der Tat erschwert sein kann, weil die Erinnerung von Zeugen an die Tat verblasst und sie daher nicht mehr zuverlässig aussagen können. Somit soll auch die Gefahr von Fehlurteilen reduziert werden.
Einzig besonders schwere Verbrechen wie Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unterliegen nicht der Verjährung.
Was für eine Abschaffung der Verjährung spricht
Eigentlich also ein langer Zeitraum. Doch es könne Jahre, manchmal Jahrzehnte dauern, bis Betroffene über die Tat sprechen können, so die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus. Viel zu oft gebe es dann keine Möglichkeit mehr, wenigstens im Nachhinein ein Stück weit Gerechtigkeit für das erlittene Unrecht zu erreichen.
Betroffene haben häufig mit schwerwiegenden psychischen Folgen zu kämpfen. Auch Angst, Scham oder eine persönliche Beziehung zum Täter kann sie davon abhalten, strafrechtlich gegen diesen vorzugehen.
"Wir müssen durchgängig Schutzkonzepte überall dort haben, wo Kinder sich außerhalb der Familie aufhalten", fordert die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus.
11.05.2026 | 5:00 minBis die Betroffenen bereit sind, sich mit der Tat auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine Anzeige zu erstatten, ist die Verjährungsfrist daher in vielen Fällen bereits verstrichen.
Rechtswissenschaftlerin: Fristen sind vergleichsweise lang
Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, spricht sich gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen aus.
Die Fristen seien im internationalen Vergleich schon lang. Aus ihrer Sicht würde sich auch in der Praxis nicht viel ändern:
Bereits mit den aktuellen Verjährungsfristen gibt es Beweisprobleme, die häufig zu Einstellungen führen.
Tatjana Hörnle, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
In Paris sollen Kinder in mehr als 100 Kitas und Schulen sexuell missbraucht worden sein. Hinweise deuten auf fehlende Qualifikationen beim Personal und unzureichende Prüfungen von Vorstrafen.
26.05.2026 | 2:31 minEU: Verjährungsfristen verlängern und Opferhilfe stärken
Auch auf EU-Ebene spielt das Thema eine Rolle. So haben sich Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten der EU im Juni dieses Jahres darauf geeinigt, die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs zu reformieren.
Andere europäische Staaten haben die Verjährung für Fälle des Kindesmissbrauchs bereits abgeschafft, etwa Belgien, die Niederlande und Dänemark.
In Finnland und Bulgarien hingegen gelten vergleichsweise kurze Verjährungsfristen.
Unter anderem sollen die Verjährungsfristen für Fälle des Kindesmissbrauchs EU-weit verlängert werden. Da die in Deutschland geltenden Fristen aber bereits den vorgegebenen Fristen entsprechen, würde sich hierzulande nichts ändern.
Zudem sollen Opfer von Kindesmissbrauch stärker unterstützt werden und mehr Anlaufstellen geschaffen werden, auch in Deutschland. Die getroffene Einigung auf europäischer Ebene muss vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des EU-Parlaments noch bestätigt werden. Dies gilt jedoch als Formsache.
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