"Klarstellung im Gesetz":Bericht: Hubig will Strafrecht bei Femiziden schärfen
In der Debatte um einen besseren strafrechtlichen Schutz für Frauen will Justizministerin Hubig eine "Klarstellung im Gesetz" vornehmen. Damit würde sich auch das Strafmaß ändern.
Eifersucht als Mordmotiv soll nach Plänen von Bundesjustizministerin Hubig in Zukunft nicht mehr strafmildernd wirken.
Quelle: ddpBundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Strafrecht mit Blick auf sogenannte Femizide verschärfen. "Wir haben einen guten Weg gefunden, deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden", sagte Hubig der "Bild am Sonntag".
Ihre Tochter wurde vom Ex-Partner getötet. Die Mutter geht an die Öffentlichkeit: Sie fordert, Femizide zu benennen und gesellschaftlich ernst zu nehmen. Das Gericht verhängte 13 Jahre Haft.
11.02.2026 | 1:46 minEifersucht - verminderte Schuldfähigkeit?
Zwar könne nach geltendem Recht schon heute die Tötung einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein - in der Rechtsprechung gebe es immer noch diese Entscheidungen, "na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen", sagte Hubig.
Das wollen wir durch eine Klarstellung im Gesetz ändern.
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin
Damit würde sich auch das Strafmaß ändern. Denn nur bei einer Verurteilung wegen Mordes könne der Täter "eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen", sagte Hubig. Beim Totschlag sei nur eine begrenzte Strafe möglich, zum Beispiel auf "zehn, zwölf Jahre, wo dann klar ist, spätestens danach ist auch die Entlassung".
Alle zehn Minuten wird weltweit eine Frau durch Gewalt in Partnerschaft oder Familie getötet. Darauf macht der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen aufmerksam.
25.11.2025 | 1:41 minZuletzt Forderungen, Mordparagrafen zu ergänzen
In der Debatte um einen besseren strafrechtlichen Schutz für Frauen hatte es zuletzt immer wieder Forderungen gegeben, dafür auch den Mordparagrafen 211 im Strafgesetzbuch um das Merkmal Femizid zu ergänzen, wenn also Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden. Bisher gelten Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Dafür ist lebenslange Haft vorgesehen.
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