Hamas-Mitglieder in Berlin: Mehrjährige Haftstrafen

Urteil des Berliner Kammergerichts:Mehrjährige Haftstrafen wegen Hamas-Mitgliedschaft

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Das Kammergericht Berlin hat vier Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie seien Mitglieder der islamistischen Hamas und als Auslandsoperateure im Einsatz gewesen.

Richterin Doris Husch (M) führt den Vorsitz im Kammergerichts-Prozess gegen insgesamt vier mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas, aufgenommen am 25.02.2026

Die angeklagten wurden im Dezember 2023 verhaftet, der Prozess begann im Februar 2025 (Archivfoto).

Quelle: dpa

Vier Mitglieder der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas sind am Mittwoch in Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Kammergericht der Hauptstadt verhängte wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren.

Nach Überzeugung des Gerichts waren die Männer als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der Terrororganisation in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich "zur vollen Überzeugung des Senats" bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch.

Bundesanwaltschaft forderte bis zu sieben Jahre Haft

Die Bundesanwaltschaft hatte für die vier Männer Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt. Nach ihren Ermittlungen sollen die Männer als sogenannte Auslandsoperateure für die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark zuständig gewesen sein. Laut Ermittlern hatte die Hamas bereits vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten.

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18.02.2026 | 12:17 min

Die Männer bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger von drei Angeklagten plädierten jeweils auf Freispruch. Der Hauptangeklagte räumte im Prozess ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben. Nach seiner Schilderung ging es um "privaten Waffenhandel". Sein Anwalt plädierte, ihn wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Strafe zu verurteilen, die nicht über die Zeit der bisherigen Untersuchungshaft hinausgeht. Die Angeklagten wurden im Dezember 2023 verhaftet.

"Pilot-Verfahren" gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder

Die Bundesanwaltschaft sprach zu Prozessbeginn im Februar 2025 von einem "Pilot-Verfahren". Erstmals in Deutschland seien Angeklagte dem Vorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder der ausländischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben, hieß es.

Quelle: dpa, AFP
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