Bundesregierung beschließt Bau neuer Gaskraftwerke

Ausschreibungen noch in diesem Jahr:Bundesregierung beschließt Bau neuer Gaskraftwerke

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Die Koalition hat den Bau neuer Gaskraftwerke beschlossen. Strom müsse sicher verfügbar sein, "wenn Wind und Sonne pausieren", begründete Wirtschaftsministerin Reiche den Schritt.

Das Gas- und Dampfkraftwerk des STEAG Heizkraftwerkes in Herne-Baukau am 16.12.2022

Das Statement von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zu Gebäudemodernisierungsgesetz und Gaskraftwerken im Video.

13.05.2026 | 18:03 min

Die Bundesregierung hat den Bau neuer Gaskraftwerke auf den Weg gebracht, die als Ergänzung zu Wind- und Sonnenenergie die Stromversorgung sichern sollen.

Auf die Stromkunden könnten damit ab 2031 zusätzliche Kosten von jährlich bis zu drei Milliarden Euro zukommen, wie aus dem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hervorgeht.

Betreiber von Kraftwerken oder Speichern sollen künftig nicht nur für gelieferten Strom, sondern auch für das Bereithalten von Kapazitäten eine Vergütung erhalten. Reiche sprach von einem Meilenstein. Mit dem Gesetz "sorgen wir dafür, dass Strom auch dann sicher verfügbar ist, wenn Wind und Sonne pausieren".

Neue Kapazitäten von 12 Gigawatt geplant

In der Praxis begünstigt das Gesetz zunächst den Bau moderner Gaskraftwerke. Angestrebt wird ein Bundestagsbeschluss noch vor der Sommerpause, damit die Ausschreibungen anlaufen können. In mehreren Runden sollen neue, steuerbare Kraftwerke mit einer Leistung von insgesamt zwölf Gigawatt (GW) ausgeschrieben werden. Davon sind allein zehn Gigawatt für neue Kraftwerke vorgesehen, die in der Lage sein müssen, für mindestens zehn Stunden ununterbrochen Strom zu liefern. Diese Anforderung können viele Speicher nicht erfüllen.

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Vorgesehen sind 2026 zwei Ausschreibungen für diese sogenannten Langzeitkapazitäten mit der Zehn-Stunden-Regel von zusammen neun Gigawatt. Ausgeschrieben wird die reduzierte Leistung. Dies entspricht laut Gesetzentwurf zehn Gigawatt an neuer nominaler Leistung. Weitere zwei Gigawatt an Erzeugungskapazitäten sollen im Mai 2027 folgen.

Wirtschaftsministerin Reiche sagte in ihrem Pressestatement: "Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass im Jahr 2035 bis zu 36 Gigawatt (GW) Kraftwerkskapazität fehlen." Damit begründet sie die Ausschreibung neuer Gaskraftwerke in den kommenden Jahren.

Tatsächlich hat die Bundesnetzagentur fehlende Kraftwerkskapazitäten in den kommenden Jahren identifiziert, rechnet dabei aber mit verschiedenen Szenarien: Im Zielszenario (Energiewende läuft planmäßig) werden bis zu 22,4 GW zusätzliche steuerbare Kapazitäten benötigt. Im Szenario "Verzögerte Energiewende" fehlen dagegen bis zu 35,5 GW.

Reiche nennt in ihrem Statement nur den Maximalwert aus dem Negativszenario und rundet ihn auf 36 GW auf. Läuft die Energiewende demnach planmäßig, würden 13,1 GW Kraftwerkleistung weniger fehlen - mehr als die Leistung der neu geplanten Gaskraftwerke.
Quelle: ZDF


Regierung rechnet mit Milliardenkosten für Stromkunden

Da die neuen Kraftwerke viel Geld kosten, aber nur selten laufen sollen, erhalten Investoren eine Vergütung für die Bereitschaft. Die Finanzierung ist über eine Umlage geplant, die von den Stromkunden getragen wird. Dem Entwurf zufolge rechnet die Regierung im Jahr 2031 mit Förderkosten zwischen einer und drei Milliarden Euro. Von 2032 bis 2045 sollen diese bei 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Finanziert werden soll dies über eine Umlage, die die Stromkunden ab 2031 tragen.

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Kritik von Grünen und Stadtwerken

Die neuen Kraftwerke müssen auf einen Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können und ab dem Jahr 2045 vollständig treibhausgasneutral laufen. Emissionsintensive Anlagen wie Kohlekraftwerke sind von den Ausschreibungen ausgeschlossen. "Die Kraftwerkstrategie lässt den Ehrgeiz für einen frühen Umstieg auf grünen Wasserstoff vermissen", erklärte der energiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Michael Kellner.

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Kritik kam auch vom Verband der kommunalen Unternehmen (VKU), in dem auch Stadtwerke organisiert sind. Der Entwurf drohe, große Anbieter zu bevorzugen, was zu Marktmacht und höheren Kosten führen könne. Stadtwerke würden durch hohe finanzielle Hürden und strenge Vorgaben benachteiligt. Auch das Bundeskartellamt habe eine zunehmende Marktkonzentration bei einigen wenigen Stromerzeugungsunternehmen kritisiert.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte grundsätzlich den Gesetzentwurf. Für die Investitionssicherheit sei es jedoch entscheidend, dass die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission noch vor Beginn der ersten Ausschreibungen vorliege. Zudem müsse bei der Ausgestaltung von Sicherheiten und Strafen darauf geachtet werden, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt würden.

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Quelle: Reuters
Über dieses Thema berichtete phoenix vor Ort am 13.05.2026 um 12:39 Uhr.

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