Begleitetes Fahren, Prüfung, Kosten:Führerscheinreform: Das ist geplant
Der Führerschein soll günstiger werden. Am Mittwoch bespricht das Kabinett einen entsprechenden Entwurf des Verkehrsministers. Das sind die Eckpunkte.
Das Bundeskabinett will dafür sorgen, dass Führerscheine bezahlbarer werden. Dazu soll ein Gesetz verabschiedet werden. Auch der Zivilschutz soll durch Investitionen ausgebaut werden.
20.05.2026 | 0:26 minBundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will den Erwerb eines Führerscheins bezahlbarer machen. Am Mittwoch soll das entsprechende Gesetz im Bundeskabinett verabschiedet werden. Zuvor präsentierte Grundzüge der Reform reichen von Online-Theoriestunden bis zu Fahrstunden mit Familienangehörigen. Ein Überblick:
Fahren üben mit Familienangehörigen
Was in Österreich schon möglich ist, soll es auch in Deutschland geben: die sogenannte Laienausbildung. Übungsfahrten können dann in Begleitung "einer nahestehenden Person" stattfinden, also etwa Eltern oder Großeltern. Voraussetzung: die bestandene Theorieprüfung und sechs praktische Fahrstunden. Die Begleitpersonen müssen mindestens seit sieben Jahren einen Führerschein haben, das Auto muss gekennzeichnet sein. In Österreich ist es eine blaue Tafel mit weißem L.
Diese Neuerung "wollen wir nicht direkt in den Regelbetrieb überführen", sagte Schnieder jedoch im Februar. Zunächst sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, diese Neuerung fünf Jahre lang auszuprobieren.
Was in Österreich schon erfolgreich Praxis ist soll nun auch in Deutschland kommen: die sogenannte Laienausbildung.
26.03.2026 | 2:45 minTheoretische Fahrausbildung online
- Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen sich das erforderliche Wissen ausschließlich online aneignen können, etwa über eine App oder eine Lernplattform. Sie können sich dann vorbereiten, wo immer sie wollen.
- Man kann sich dann - ohne Bestätigung einer Fahrschule - zur theoretischen Prüfung anmelden.
- Fahrschulen müssen keine Schulungsräume mehr bereithalten.
- Auch werden detaillierte Vorschriften für Lehr- und Lernmittel abgeschafft. Das kann ihre Kosten senken.
- Die Prüfungsfragen - derzeit 1.169 - sollen um knapp ein Drittel auf rund 840 reduziert werden.
- Das Bewertungssystem wird vereinfacht: Jede Frage erhält nur noch einen Punkt, sicherheitsrelevante Fragen dürfen aber nicht falsch beantwortet werden.
Autofahren zu lernen ist in Deutschland immer noch extrem teuer. Bereits im Februar stellte der Verkehrsminister Pläne vor, um die Kosten zu senken - mit überraschenden Folgen.
11.02.2026 | 2:35 minPraktische Fahrausbildung
- Die verpflichtenden Sonderfahrten sollen von bisher zwölf auf drei reduziert werden - je eine Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt.
- Wer auch einen Schaltwagen fahren will, muss statt bislang zehn nur noch sieben Fahrstunden in einem Auto mit Gangschaltung absolvieren.
- Die Fahrprüfung soll 40 Minuten dauern, die Fahrtzeit dabei 25 Minuten. Derzeit dauert eine Prüfung 55 Minuten mit einer Fahrtzeit von 30 Minuten. Zweck der Verkürzung auch: mehr Prüfungen pro Tag und damit verkürzte Wartezeiten auf die Prüfung.
- Zudem sollen die Regeln für die Qualifikation der Prüfer in Theorie und Praxis verändert werden: Die theoretische Prüfung soll künftig nicht mehr nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überwacht werden müssen. Um als Fahrerlaubnisprüfer anerkannt zu werden, soll zudem künftig kein Ingenieursstudium mehr nötig sein.
Fahrlehrer Lukas Can kennt den Druck, unter dem Fahrschüler stehen. Mit seinen Fahrstunden auf Social Media erreicht er ein Millionenpublikum. Wir begleiten ihn bei der Arbeit.
24.03.2026 | 8:07 minMehr Transparenz bei Preisen und bestandenen Fahrprüfungen
- Bisher müssen die Fahrschulen ihre Preise nur vor Ort aushängen. Stattdessen sollen sie die Preise den Eckpunkten zufolge nun an eine zentrale Datenbank melden - von dort können Vergleichsportale sie abrufen und aufbereiten, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise vergleichen können.
- Ähnliches soll für die Bestehensquoten gelten: Die Technischen Prüfstellen sollen Angaben zum Erfolg der praktischen Prüfungen melden müssen.
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