Bundestag debattiert über härtere Strafen für Fehlverhalten

Erste Beratungen im Parlament:Bundestag: Fehlverhalten härter bestrafen?

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Abgeordnete müssen bei Fehlverhalten künftig mit deutlich höheren Ordnungsgeldern rechnen. Auch unentschuldigtes Fehlen im Parlament soll stärker bestraft werden.

Bundestag

In der laufenden Wahlperiode gingen 12 von 13 Ordnungsrufen auf das Konto der AfD.

Quelle: epa

Der Bundestag will die Sanktionen für schlechtes Benehmen von Abgeordneten deutlich verschärfen. Dazu berät das Parlament am Freitag auf Initiative von Union und SPD erstmals über eine Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung des Parlaments.

So soll das Ordnungsgeld, das bei schwererwiegenden Verstößen gegen die Ordnung oder die Würde des Bundestags verhängt wird, von 1.000 auf 2.000 Euro erhöht werden. Im Wiederholungsfall soll es künftig 4.000 statt bisher 2.000 Euro betragen.

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Neu ist auch, dass gegen Abgeordnete, die innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wurden, automatisch ein solches Ordnungsgeld verhängt werden soll.

Verschärfungen treffen in erster Linie die AfD

Die Verschärfungen würden in erster Linie die AfD treffen, die im Bundestag immer wieder durch derbe Zwischenrufe auffällt. In dieser Wahlperiode gingen 12 der 13 Ordnungsrufe, die bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause erteilt wurden, auf das Konto der AfD. Schon die frühere Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) kritisierte, dass manche AfD-Abgeordnete Ordnungsrufe wie Trophäen sammelten und sich dann auf ihren Social-Media-Kanälen damit brüsteten.

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Teurer werden soll es für Abgeordnete auch, wenn sie an Sitzungstagen des Bundestags fehlen. Wer sich an einem Sitzungstag nicht in die ausliegende Anwesenheitsliste einträgt, soll künftig 200 statt 100 Euro von seiner Kostenpauschale abgezogen bekommen. Der Betrag erhöht sich auf 300 Euro, wenn man nicht entschuldigt fehlt.

Die Änderung der Geschäftsordnung zielt aber auch darauf ab, Debatten lebendiger zu machen. So sollen zum Beispiel künftig auch in Aktuellen Stunden Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen erlaubt sein.

Quelle: dpa

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