Bundesfinanzhof zu Schattenflotte:Zoll darf Öltanker "Eventin" vorerst nicht einziehen
Ein in der Ostsee havarierter Öltanker, der wohl zu Russlands Schattenflotte gehört, darf vorerst nicht vom Zoll eingezogen werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs darf der Zoll den havarierten russischen Tanker "Eventin" vorerst nicht einziehen. Es sei unklar, ob das Schiff unter die EU-Sanktionsregeln falle.
11.12.2025 | 0:37 minSeit fast einem Jahr liegt ein Öltanker vor Rügen, der als Teil der sogenannten russischen Schattenflotte gilt. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Zoll die "Eventin" samt Ladung vorläufig nicht einziehen und verwerten darf - obwohl die EU ihre Häfen im Rahmen von Sanktionen für Russland und seine Schattenflotte geschlossen hat.
Der BFH sieht "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen", wie das Gericht mitteilte. Es sei rechtlich unklar, ob für das havarierte Schiff eine Ausnahme von den Sanktionen gelte, die in Notfällen das Ein- und Auslaufen in EU-Gebiet erlaube.
Der manövrierunfähige Tanker, der zur russischen Schattenflotte gehört, war im Januar im Hafen der Insel Rügen angekommen. Dort sollte er bleiben, bis das weitere Vorgehen geklärt ist.
12.01.2025 | 0:22 minDa die Entscheidung in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren fiel, könnte das juristische Tauziehen um das Schiff in einem Hauptsacheverfahren noch weitergehen.
Tanker hat 100.000 Liter Öl geladen
Im Januar waren an Bord der "Eventin" alle Systeme ausgefallen. Stundenlang war das Schiff manövrierunfähig in der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern getrieben. Rettungsteams gelang es schließlich, auf See Schleppverbindungen zum Tanker herzustellen, der mit 100.000 Tonnen Öl beladen ist.
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13.01.2025 | 24:50 minDie EU zählt den Tanker zur Schattenflotte ausländischer Schiffe, mit denen Russland die Sanktionen für Öllieferungen umgehen will. Inzwischen hat die EU allerdings auch über 550 Schiffen der Schattenflotte verboten, in ihre Häfen einzulaufen, und die gelisteten Schiffe dürfen nicht mehr von europäischen Unternehmen versichert, finanziert oder ausgerüstet werden.
Eigner wehrt sich gegen Listung als Schattenflotten-Tanker
Der Eigner der "Eventin", die Laliya Shipping Corp. mit Sitz auf den Marshallinseln, wehrt sich vor Gericht gegen die Aufnahme in die Liste, die erst nach der Havarie erfolgt war. Das Schiff habe "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren", so das Unternehmen.
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22.08.2023 | 12:41 minDie Einfuhr in deutsche Hoheitsgewässer sei unfreiwillig aufgrund eines "technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt". Auch die maßgebliche Definition für Schiffe der Schattenflotte passe nicht auf die "Eventin".
"Eventin" war wohl nach Indien unterwegs
Laut BFH war die "Eventin" auf dem Weg von Russland nach Indien, einem wichtigen Abnehmer russischen Öls. Laut Branchendaten war das Schiff auch schon in der Vergangenheit wiederholt zwischen Russland und Indien unterwegs.
Umweltschützer hatten sich besorgt über die Möglichkeit einer Havarie und einer Verschmutzung der südlichen Ostsee gezeigt und gefordert, das Schiff leerzupumpen.
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