Bundesnachrichtendienst-Reform: operativer, digitaler, mächtiger?

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Reform des Bundesnachrichtendiensts:Der neue BND - operativer, digitaler, mächtiger?

von Julia Klaus

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Sabotage, KI und längere Datenspeicherung: Ein neues Gesetz soll dem BND mehr Befugnisse geben und ihn besser gegen hybride Bedrohungen rüsten. Doch Kritikern geht das zu weit. 

Archiv: Eine Geheimdienst-Mitarbeiterin sitzt in der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in einem Schulungsraum.

In Zeiten hybrider Bedrohungen soll der BND mehr Befugnisse bekommen und operativ arbeiten dürfen. Bislang beschränkt sich der Dienst vor allem auf Analysen.

28.04.2026 | 9:37 min

Zum 70. Geburtstag gibt sich der Bundesnachrichtendienst (BND) bürgernah: Der Auslandsnachrichtendienst serviert Anfang April in seinem Berliner Besucherzentrum Torte, an einem Stand werden Socken und Badelatschen mit Logo verkauft. Beim Anschneiden des Jubiläumskuchens scherzt Vizepräsident Ole Diehl: "Soll ich schneiden, wirklich? Ich trau mich nicht!"

Der offene Auftritt soll das Image des Dienstes verbessern, der wegen Fehleinschätzungen - etwa zur Machtergreifung der Taliban in Afghanistan oder dem Beginn des Ukraine-Kriegs - öfter in der Kritik stand. Gleichzeitig arbeitet man hinter den Kulissen an einer Reform: Künftig soll der BND operativer handeln dürfen, vor allem im Cyberraum.

Mehr Befugnisse für Auslandsnachrichtendienst

Seit Monaten arbeitet das Kanzleramt an einem neuen BND-Gesetz. Schon im vergangenen Herbst gab der Bundeskanzler die Richtung vor. "Wir wollen, dass der BND nachrichtendienstlich auf dem allerhöchsten Niveau mitspielt", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Auch BND-Präsident Martin Jäger hält angesichts zunehmender hybrider Bedrohungen einen Kurswechsel für notwendig, wie er im Februar sagte: "Meiner Meinung nach muss und wird der Dienst operativer werden."

Ein interner Gesetzentwurf, der ZDF frontal vorliegt und der ein Zwischenstand ist, zeigt, was damit gemeint sein könnte. Bislang beschafft und analysiert der Dienst Informationen über das Ausland, um die Bundesregierung frühzeitig vor Gefahren zu warnen - etwa vor Krieg, Terror oder Cyberangriffen. Künftig soll er nicht nur warnen, sondern diese Gefahren teils auch selbst abwehren und bekämpfen dürfen.

Blick auf die BND Zentrale des Bundesnachrichtendienstes. Der deutsche Auslandsgeheimdienst feiert dieses Jahr seinen 70. Geburtstag.

In seiner Anfangszeit stand der BND mit etlichen Skandalen vor großen Herausforderungen – mit Kriegen, Cyberangriffen und Spionagefällen ist das 70 Jahre später nicht anders.

23.04.2026 | 1:53 min

Was für den BND geplant ist

Unterschieden werden Pläne für den Regelbetrieb sowie für die Landes- und Bündnisverteidigung. Im Regelbetrieb soll der BND künftig unter anderem:

  • hacken sowie Daten manipulieren und löschen dürfen (etwa Geld aus Kryptowallets abziehen),
  • biometrische Daten abgleichen und Künstliche Intelligenz nutzen sowie
  • längere Speicherfristen bei der technischen Aufklärung erhalten.

Bei einer spezifischen, konkreten Gefährdung - wenn etwa klar ist, dass mit Drohnen aus einer bestimmten Fabrik Deutschland oder Europa angegriffen werden soll - sollen sogar erweiterte Maßnahmen möglich sein, etwa das Sabotieren der Drohnenfabrik im Ausland.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann, hält das für zwingend: "Der BND muss sich der Bedrohungslage anpassen. Die hat enorm zugenommen, hybride Bedrohung in vielen Facetten. Deswegen ist es wichtig, dass der BND reagieren kann." Sein Argument:

Die beste Drohne, die beste Rakete ist die, die niemals fliegt und keine Menschen verletzen kann.

Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender Parlamentarisches Kontrollgremium

Auch bei der Landes- und Bündnisverteidigung soll der BND künftig mehr dürfen - im Verteidigungsfall würde er eng mit der Bundeswehr zusammenarbeiten. Sprengt der BND dann Brücken? Henrichmann glaubt das nicht: "Dafür haben wir eine Bundeswehr, die im Verteidigungsfall mit dem BND gemeinsam tätig wird und die sicherlich operativ die erste Wahl ist."

(R-L) President of the Federal Intelligence Service (BND), Martin Jaeger, Head of the Office for the Protection of the Constitution, Sinan Selen and president of the Military Counterintelligence Service (MAD), Martina Rosenberg wait ahead a hearing by a Bundestag oversight committee in Berlin, on October 13, 2025.

Bei einer Anhörung im Bundestag warnen die Spitzen der drei deutschen Geheimdienste vor einem zunehmend eskalierenden Verhalten Russlands. Die Lage habe sich erneut verschärft.

13.10.2025 | 1:38 min

Längere Speicherfristen als Schlüsselprojekt

Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Speicherung von Kommunikationsdaten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der BND Kommunikationsinhalte mit Auslandsbezug - etwa E-Mails aus Afghanistan nach Pakistan - erstmals bis zu sechs Monate speichern darf. Metadaten, also Informationen darüber, wer wann mit wem kommuniziert hat, sollen bis zu 15 Monate vorgehalten werden. Bisher sind nur sechs Monate erlaubt.

Der frühere BND-Mitarbeiter Gerhard Conrad hält die Verlängerung der Speicherfristen für dringend erforderlich. Auf Anfragen von Partnerdiensten müsse der BND häufig antworten, dass Daten längst gelöscht seien. Andere europäische Dienste haben mehr Beinfreiheit: In Frankreich dürfen Inhalte bis zu vier Jahre, Metadaten bis zu sechs Jahre gespeichert werden, in Großbritannien sogar so lange wie nötig.

Zu den hybriden Bedrohungen zählen seit Jahren gezielte Gewalt- und Sabotageakte, Cyberangriffe und Desinformationskampagnen. Im August 2019 erschoss ein russischer Agent im Berliner Tiergarten einen ehemaligen tschetschenischen Kämpfer. Der Täter kam 2024 im Rahmen eines Gefangenenaustauschs frei. Im Juli 2024 wurde in Leipzig ein Brandsatz in einem DHL‑Paket entdeckt - mutmaßlich im Auftrag russischer Geheimdienste und ausgeführt von sogenannten Low‑Level‑Agenten, also keinen Profis.    

Auch verdeckte Einflussnahme und Ausspähungen nehmen zu: Nachrichtendienste stuften im Dezember 2025 eine Desinformationskampagne gegen deutsche Spitzenpolitiker, darunter Annalena Baerbock und Friedrich Merz, als russische Einflussoperation ein. Für das Jahr 2025 zählte das BKA außerdem mehr als 1.000 verdächtige Drohnenflüge - oft mit unklarer Urheberschaft. Seit Februar 2026 wurden zudem hochrangige Politikerinnen Ziel einer mutmaßlich russischen Ausspäh‑Attacke über den Messenger Signal.


Verfassungsrechtliche Kritik und Kontrollfragen

Datenschützer sehen die Reformpläne dennoch äußerst kritisch. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt vor einem massiven Grundrechtseingriff. Ihr Verfahrenskoordinator David Werdermann kritisiert, der BND solle künftig "anlasslos massenhaft E-Mails und Chatnachrichten nicht nur mitlesen können, sondern auch speichern". Das Missbrauchspotenzial sei "erheblich" und verstoße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Sollte der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachten, kündigt Werdermann an:

Dann werden wir nach Karlsruhe ziehen.

David Werdermann, Gesellschaft für Freiheitsrechte

Mehrere Gremien kontrollieren den BND, darunter der Unabhängige Kontrollrat. Laut dem Gesetzentwurf soll die Aufsicht hier künftig gebündelt werden. Dietlind Weinland - ehemalige Richterin am Bundesgerichtshof - prüft schon jetzt, wenn der Dienst Datenströme durchforsten will: "Der Bundesnachrichtendienst muss für jede Maßnahme der Auslandsaufklärung eine Anordnung schreiben", erklärt sie. Anschließend werde die Anordnung rechtlich geprüft - nach hohen juristischen Maßstäben.

  • Gleich mehrere Stellen kontrollieren den BND. Der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) überwacht die technische Aufklärung. Sein gerichtsähnliches Kontrollorgan - in dem auch Dietlind Weinland sitzt - prüft vorab geplante Maßnahmen des BNDs. Das Organ kann die Maßnahmen genehmigen oder ablehnen. Mit seinem administrativen Kontrollorgan prüft der UKRat in Stichproben, ob die zuvor genehmigten Maßnahmen so umgesetzt werden, wie sie genehmigt wurden.
  • Die G10-Kommission ist eine weitere Behörde, die den BND kontrolliert. Wenn der Dienst Maßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 im Grundgesetz) durchführen will - etwa ein Telefon abhören - muss der BND die geplante Abhörmaßnahme der G10-Kommission zur Genehmigung vorlegen.
  • Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) kontrolliert den BND - hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Doch diese Kontrolle erlitt zuletzt einen Rückschlag vor Gericht. Die oberste Datenschützerin könne den BND nicht dazu zwingen, ihr Einsicht zu gewähren, so das Bundesverwaltungsgericht.
  • Künftig soll die Kontrolle durch die derzeit drei Behörden ohnehin beim UKRat gebündelt werden.
  • Daneben gibt es noch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) im Bundestag, dessen Vorsitz der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann hat. Die Bundesregierung muss das PKGr über allgemeine Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Das PKGr kann außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.
  • Auch kann eine juristische Kontrolle stattfinden, etwa durch Klagen - bis hoch zum Bundesverfassungsgericht.


Offene Entscheidung im Bundestag

Noch liegt dem Bundestag kein finaler, abgestimmter Gesetzentwurf vor. Offen ist, ob die SPD bei allen Punkten mitgeht. Der CDU-Abgeordnete Henrichmann sagt, er sei "total zuversichtlich, dass auch der Koalitionspartner die Lagebewertung teilt". Gegenüber ZDF frontal wollten sich SPD-Fachpolitiker nicht äußern.

Ob die Reform tatsächlich eine Zeitenwende für den BND einleitet, ist offen. Der Gesetzentwurf soll bis zur Sommerpause fertig sein. Die Debatte, wie viel Macht ein demokratischer Rechtsstaat seinem Auslandsnachrichtendienst zugestehen will, dürfte bald also so richtig losgehen.

Über dieses Thema berichtete ZDF frontal am 28.04.2026 um 21:00 Uhr.

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