BND-Skandal: "Dann hätten wir einen wirklichen Supergau"

Verdacht der Spionage:Experte: Ex-BND-Chef Hanning "kein Überzeugungstäter"

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Dem Ex-BND-Chef August Hanning wird Landesverrat vorgeworfen. Welche Tragweite hat der Skandal um den Nachrichtendienst? Was sind die Folgen? Ein Experte ordnet ein.

Ex-BND-Chef August Hanning wegen Spionageverdachts festgenommen

Wie viele Informationen Ex-BND-Chef Hanning weitergegeben hat, ist noch unklar, sagt Geheimdienstexperte Manns. Sollte deutlich mehr abgeflossen sein als bisher bekannt, sei das ein Supergau.

06.10.2026 | 15:43 min

Die Festnahme des früheren BND-Chefs August Hanning wegen möglichem Landesverrat sendet Schockwellen durch die Berliner Sicherheitswelt. Es besteht der Verdacht, dass Hanning über seinen früheren Büroleiter über Jahre gegen Geld als Verschlusssache eingestufte Informationen aus den Diensten erhalten haben könnte - und sie dann über Beraterfirmen weitergegeben haben könnte.

Der Geheimdienstexperte Luca Manns von der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln ordnet die Tragweite der Vorwürfe bei ZDFheute live ein: Sie würden dem Vertrauen in Deutschlands Nachrichtendienste auch im Ausland schaden.

Das schürt Sorgen bei Partnerdiensten, künftig Informationen auszutauschen, gerade sensible Informationen, auf die wir angewiesen sind in Deutschland.

Luca Manns, Forschungsstelle Nachrichtendienste

ZDF-Hauptstadtkorrespondent Jan Henrich

Ex-BND-Chef Hanning sei gut vernetzt gewesen und habe verschiedene Sicherheitsfirmen betrieben, sagt ZDF-Hauptstadtkorrespondent Jan Henrich. Zurzeit deute nichts auf ein politisches Motiv hin.

06.10.2026 | 9:24 min

Ausmaß des möglichen Skandals noch unklar

Aktuell gehe die Bundesanwaltschaft zwei Verdachtsfällen von Landesverrat nach. Es sei laut Manns üblich, dass Behörden zunächst auf Basis dessen ermitteln, was aufgefunden wurde - hier bei der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen von Hanning im September 2025.

In wie vielen anderen Fällen möglicherweise auch Erkenntnisse mündlich oder schriftlich abgeflossen sind, kann man jetzt noch gar nicht sagen.

Luca Manns, Forschungsstelle Nachrichtendienste

Hanning war bis 2005 als BND-Präsident tätig, zuletzt soll er für mehrere Unternehmen tätig gewesen sein. Melderegeln für Nebentätigkeiten nach dem Beamtengesetz würden fünf bis sieben Jahre greifen, hätten bei Hanning also nicht mehr gegolten, so Manns. Laut dem Experten Manns habe Hanning etwa auf Konferenzen versucht, "seine Beratungsleistungen an den Mann und an die Frau zu bringen".

"Inwieweit er dafür wirklich diese eingestuften Informationen, (…) genutzt hat, ist völlig unklar", sagt Manns. "Deswegen kann das Schadensmaß als solches recht gering sein, wenn es nur diese beiden Fälle waren (…). Oder es kann ein riesiges Problem sein, wenn sich in den weiteren Ermittlungen herausstellt, da ist deutlich mehr abgeflossen, das haben ausländische Dienste auch genutzt."

Dann hätten wir einen wirklichen Supergau.

Luca Manns, Forschungsstelle Nachrichtendienste

Anders als Hanning habe der ebenfalls beschuldigte frühere Büroleiter noch eine laufende Sicherheitsüberprüfung. Bis zu seiner Pensionierung im Frühjahr hat er im BND-Leitungsstab gearbeitet. "Auch bei Sicherheitsüberprüfungen kann man Menschen nicht in den Kopf schauen", sagt Manns. "Man kann nur nach äußeren Anzeichen suchen, die eine Erpressbarkeit nahelegen."

"Dass sich ehemalige Nachrichtendienstler in diesem Beratungsmilieu tummeln, da gibt es keine ganz starre Grenze", so Manns zur Frage, ob solche Tätigkeiten nach Dienstende üblich seien. Auch in anderen Staaten wie den USA sei das so.

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Welche Informationen könnten weitergegeben worden sein?

Über mehrere Jahre hinweg soll Hannings früherer Büroleiter diesem annähernd 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben, schreibt der Generalbundesanwalt in seiner Pressemitteilung. Dabei sei es insbesondere um Dokumente zur Vorbereitung der sogenannten "nachrichtendienstlichen Lagebesprechung" gegangen - einem zentralen Koordinationstermin der Sicherheitsbehörden im Bundeskanzleramt.

"Es geht offenbar um Analyseberichte, das ist der Kernauftrag des Bundesnachrichtendienstes", erklärt Manns. "In diese Auswertungen fließen natürlich auch geheime Quellen ein, das können V-Leute sein, Partnerdienstinformationen oder Informationen aus der strategischen Fernmeldeaufklärung." Diese Analysen würden dann verdichtet in die angesprochene "nachrichtendienstliche Lage", so Manns. "Am Ende sind das mehr oder weniger abstrakt gehaltene Analyseberichte, aus denen man aber lesen kann: was weiß der BND."

"In Nachrichtendiensten sind im Grunde alle Unterlagen irgendwie eingestuft", erklärt Manns. "Auch im Vergleich zur Polizei werden gleich sensible Informationen deutlich höher eingestuft." Aktuell sei laut Manns eher unwahrscheinlich, dass die Informationen über Hanning direkt an Russen weitergegeben wurden:

Er ist, wie man ihn so kennt in Berlin, kein Überzeugungstäter, der sich gegen die BRD richtet.

Luca Manns, Forschungsstelle Nachrichtendienste

Teil der Ermittlungen werde nun aber auch sein, zu überprüfen, ob Informationen womöglich über Tarngesellschaften doch bei gegnerischen Mächten gelandet sein könnten.

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Gab es schon vergleichbare Vorfälle beim BND?

Es ist nicht der erste Fall beim deutschen Auslandsnachrichtendienst, bei dem geheime Informationen illegal weitergegeben worden sein könnten. Manns verweist auf den Fall von Carsten L., der 2022 wegen mutmaßlichem Geheimnisverrat an Russland verhaftet wurde. Aktuell läuft der Prozess gegen ihn in Berlin.

"Das war offenbar ein ideologischer Übertritt. Er hat sich den Russen selbst angeboten, so die Anklage der Bundesanwaltschaft." Er habe von der russischen Regierung propagierte Wertvorstellungen unterstützt. "Hier ist das offenbar anders", sagt Manns mit Blick auf den Fall Hanning.

Im Fall von Carsten L. sei es so gewesen, dass er die eingestuften Papiere über die Karte einer Kollegin im BND ausgedruckt und aus dem Gebäude getragen habe, berichtet Manns. "Natürlich gibt es Regeln im BND - das Handy muss an der Pforte bleiben." Zusätzliche technische Mittel zum Schutz der Informationen hätten fehlgeschlagen, oder seien nicht richtig eingesetzt worden, so Manns. Die aktuell laufende BND-Reform hätte diesen aktuellen Fall kaum verhindern können.

Zwar würden bestimmte Regelungen zur Überprüfung von privaten Mitarbeiterhandys angepasst, allerdings habe es im Fall des ehemaligen Büroleiters zuvor offenbar keinen Verdacht gegeben. "Niemand hat gesagt, da müssten wir genauer hinschauen und uns fehlen nur die Instrumente", so Manns. "Sie können nicht jeden Mitarbeiter des BND bei jedem Betreten und Verlassen komplett durchsuchen."

Quelle: ZDF
Über das Thema berichtete ZDFheute Live am 06.10.2026 ab 15 Uhr.

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