Bitcoin: Krypto-Milliarden in Sachsen - Worum es vor Gericht geht

FAQ

Prozess in Leipzig:Die Krypto-Milliarden und Sachsen: Wie geht es weiter?

von Daniel Heymann

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Im Sommer 2024 veräußert Sachsens Justiz circa 50.000 sichergestellte Bitcoins für rund 2,6 Milliarden Euro. Jetzt entscheidet sich vor Gericht, an wen das Geld fließt.

Bitcoins

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte Bitcoins in Milliardenhöhe sichergestellt - nun geht es vor Gericht um die Frage, wem das Geld zusteht.

24.02.2026 | 1:49 min

Eigentlich geht es in dem Prozess, der am heutigen Dienstag am Landgericht Leipzig begonnen hat, vor allem um Geldwäsche. Faktisch liegt die Aufmerksamkeit aber weniger auf den Vorwürfen in der Anklage - sondern vielmehr auf dem gigantischen Geldberg, der sich im Hintergrund dieses Strafverfahrens aufgetürmt hat. Höhe: über 2,6 Milliarden Euro.

Wer dieses Geld bekommt, muss nun die Justiz entscheiden. Ein Überblick über diese und weitere Fragen.

Woher kommt das Geld?

Um das zu verstehen, muss man einige Zeit zurückgehen: Von 2008 bis 2013 sollen die beiden Angeklagten Josef F. und Dustin O. zusammen mit anderen Beteiligten das illegale Streamingportal "movie2k.to" betrieben haben. Hunderttausendfach sollen sie über das Portal Raubkopien von Filmen verbreitet haben. Mit Werbung und Abofallen auf "movie2k.to" erzielten F. und O. Gewinne, die sie unter anderem nutzten, um die damals noch relativ günstigen Bitcoins anzukaufen - und zwar in großem Umfang. Knapp 50.000 Bitcoins stellte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Laufe der Ermittlungen sicher.

Bitcoin-Logo

Wer 2010 nur 25 Dollar in Bitcoin angelegt hätte, hätte 15 Jahre später mehr als 44 Millionen Dollar. So ähnlich erging es Erik Finman, dem "jüngsten Bitcoin-Millionär der Welt".

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Bei solchen Sicherstellungen wird normalerweise der Gegenstand selbst verwahrt - doch die Konstellation in Sachsen ist kein Normalfall: In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Frankfurter Bankhaus verkaufte die Generalstaatsanwaltschaft im Sommer 2024 Stück für Stück die Bitcoins.

Eine sogenannte Notveräußerung, die die Strafprozessordnung unter anderem dann erlaubt, wenn ein "erheblicher Wertverlust" droht. Darauf berufen sich auch die Behörden in Sachsen und argumentieren mit der hohen Volatilität von Kryptowährungen:

Diese Voraussetzungen waren bei den volatilen Bitcoins aufgrund der enormen und extrem schnellen Preisschwankungen jederzeit gegeben.

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 16. Juli 2024

Experten halten die Begründung für gut vertretbar, allerdings bewegt man sich juristisch auf noch weitgehend unbekanntem Terrain.

In sozialen Netzwerken wurde zum Teil kritisiert, dass Sachsen die Bitcoins lieber länger hätte halten und dann mit einem größeren Gewinn verkaufen sollen. Das wäre aber nicht möglich gewesen, denn Strafverfolgungsbehörden dürfen sich nicht an Kursspekulationen beteiligen.

Ein Mann von hinten sitzt auf einem Sofa und schaut auf sein Handy. An der Wand reflektieren sich die Umrisse der Fenster.

Nils* fiel einem Krypto-Betrug zum Opfer. Der Betrüger baute eine vermeintliche Freundschaft auf, bevor er schließlich abtauchte. (*Name geändert)

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Was ist mit der Verjährung?

Die massenhaften Urheberrechtsverletzungen, die F. und O. begangen haben sollen, sind in jedem Fall bereits verjährt. Verurteilt werden können sie dafür also nicht mehr, deshalb sind diese Delikte auch nicht angeklagt.

Aber: Das steht einem Zugriff auf die Bitcoins und ihrer Verwertung nicht unbedingt im Weg. Das strafrechtliche Instrument dafür ist die sogenannte Einziehung. Die setzt nur voraus, dass überhaupt eine rechtswidrige Tat begangen wurde - es kommt nicht darauf an, ob man für diese Tat noch verurteilt werden kann. Dahinter steht der Grundsatz: "Straftaten dürfen sich nicht lohnen."

Was könnte mit dem Geld passieren?

Derzeit ist das Geld gewissermaßen eingefroren, es liegt auf einem sicheren Bankkonto. Und dort bleibt es auch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, denn: Bis ihnen die Straftaten nachgewiesen sind, sind die Angeklagten Eigentümer des Geldes. Deshalb betont auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden:

Der Erlös stellt für den Freistaat Sachsen zunächst keine zusätzliche Einnahme im Landeshaushalt dar, sondern ist bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens eine verwahrte Hinterlegung.

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 16. Juli 2024

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Und selbst wenn am Ende die Einziehung gerichtlich angeordnet wird, fließt das Geld nicht automatisch an den Freistaat. Den ersten Zugriff haben nämlich die direkt Geschädigten, also die Urheber der Filme. Sie können nach einem etwaigen Urteil ihre Ansprüche bei der sächsischen Justiz anmelden und müssen zuerst befriedigt werden.

Allerdings müssten die Rechteinhaber dafür auch ihre Schäden konkret beziffern, was sich bei der Masse und Komplexität der Urheberrechtsverletzungen schwierig gestalten könnte. Daher ist denkbar, dass das Geld schließlich doch im sächsischen Haushalt landet.

In jedem Fall dürfte es bis dahin noch lange dauern. Das Landgericht Leipzig hat bereits Termine für mehrere Monate angesetzt - und es ist gut möglich, dass gegen seine Entscheidung Revision eingelegt wird. Damit müsste sich dann der Bundesgerichtshof befassen. Wer also am Ende den sächsischen Krypto-Schatz bekommt, wird sich wahrscheinlich erst in einigen Jahren klären.

Daniel Heymann ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung heute in Deutschland am 24.02.2026 ab 14:00 Uhr.

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