AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag

Streit um 2,35 Millionen Euro:AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag

von Charlotte Greipl und Leon Fried

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Wer hinter der bisher größten Spende in der Parteigeschichte steht, bleibt unklar. Die AfD hätte das Geld jedenfalls nicht annehmen dürfen, so heute das Verwaltungsgericht Berlin.

Die Bundestagsverwaltung geht von einer sogenannten Strohmann-Spende aus und hält die Spende deswegen für unzulässig.

Die AfD zog vor das Berliner Verwaltungsgericht, um eine eingezogene Millionenspende zurückzubekommen. Heute machten die Richter klar: Die AfD hätte das Geld nie annehmen dürfen.

07.05.2026 | 1:43 min

Es war ein unverhofftes Geschenk, das die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 erhielt: Mehr als 2,3 Millionen Euro wollte Gerhard Dingler, ein früherer Regionalpolitiker der österreichischen Rechtsaußenpartei FPÖ, der AfD für eine Plakatkampagne zur Verfügung stellen.

Doch diese Spende hätte die AfD nicht annehmen dürfen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Denn wenn unklar ist, wer hinter einer Parteispende steht, darf sie nicht angenommen werden.

Spende für auffällige AfD-Plakataktion

Carsten Hütter, langjähriger Schatzmeister der AfD, erklärte in der Verhandlung, er habe Dingler vor der angebotenen Unterstützung nicht gekannt. Doch man habe sich im Bundesvorstand beraten und am Ende für die Annahme der Spende entschieden.

Mehr als 6.000 Plakate in auffälligem Gelb warben dann im Bundestagswahlkampf in zahlreichen Städten für die AfD als "bürgerliche Alternative".

AfD: Vorwurf der Strohmannspende

Der Hinweis, dass es sich dabei um falsch deklarierte Spendenzahlungen handeln könnte, kam aus Österreich. Die österreichische "Financial Intelligence Unit" informierte die Bundestagsverwaltung nach Veröffentlichung der Spende im Februar 2025 darüber, dass Dingler kurz zuvor eine Schenkung in Höhe von 2,6 Millionen Euro von Henning Conle erhalten haben soll.

07.05.2026, Berlin: Viktoria Xalter (M), Präsidentin des Verwaltungsgerichts, kommt zusammen mit den beiden Richtern am Verwaltungsgericht, David Rabenschlag (2.v.l) und Benjamin Schneider (2.v.r), in den Gerichtssaal.

2,3 Millionen Euro musste die AfD wegen des Vorwurfs einer illegalen Spende an den Bundestag zahlen. Die Partei klagte.

07.05.2026 | 1:27 min

Conle, der zahlreiche Immobilien in der Schweiz, Deutschland und Großbritannien besitzt, gilt als AfD-nah und hat der Partei schon zuvor Geld zukommen lassen. Im Bundestagswahlkampf 2017 soll er versucht haben, die Partei durch verdeckte Spenden über Strohleute zu unterstützen.

Doch das Vorgehen fiel auf und kostete die AfD am Ende viel Geld: rund 396.000 Euro - das Dreifache der gespendeten Summe - musste sie zur Strafe an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zurückzahlen.

Frühe Hinweise auf Unklarheiten

Nachdem im Bundestagswahlkampf der Vorwurf aufgekommen war, es handele sich auch bei den 2,3 Millionen Euro um eine regelwidrige Spende, hatte die AfD den Betrag an die Bundeskasse überwiesen. Vorsorglich, um höhere Strafzahlungen zu vermeiden.

Die drohen laut Parteiengesetz dann, wenn unzulässige Spenden nicht unverzüglich an den Bundestag weitergeleitet werden. Mit ihrer Klage wollte die AfD das Geld zurückbekommen und argumentierte, selbst gegen keine Regeln verstoßen zu haben.

Spenden: Das gilt für Parteien

Grundsätzlich sind Parteispenden in Deutschland möglich - und das unbegrenzt. Parteien sind auf private Spenden und Mitgliedsbeiträge sogar in hohem Maße angewiesen. Denn die Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung, die Parteien daneben erhalten, bestimmt sich auch danach, wie viel Geld gespendet wurde.

SGS Szepanski - Diekmann

Nachdem die AfD eine Spende von rund 2,35 Mio Euro erhalten hatte, wurde wegen eines potentiellen Strohmann-Geschäfts ermittelt. Nicole Diekmann mit den Hintergründen.

19.02.2025 | 2:13 min

Doch Spenden an Parteien sind nicht unproblematisch: Sie können Politiker anfällig machen für Korruption und politische Einflussnahme. Und die Bürger sollen wissen, von wem Parteien ihr Geld erhalten.

Daher gelten strenge Transparenzregeln: Spenden ab 10.000 Euro müssen namentlich in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden, Spenden ab 35.000 Euro sofort dem Bundestag gemeldet werden. Und bestimmte Spenden dürfen Parteien gar nicht erst annehmen, insbesondere Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland oder Spenden, die erkennbar weitergeleitet wurden.

Geld darf bei Unklarheit nicht angenommen werden

Wer letztlich hinter der AfD-Spende steht - ob Conle oder Dingler - hat auch das Verwaltungsgericht nicht abschließend geklärt.

Doch darauf kommt es auch nicht unbedingt an. Denn das Gericht stellte klar: Wenn bei einer so großen Spende unklar ist, von wem sie kommt, dann darf eine Partei sie erst gar nicht annehmen.

Das Urteil dürfte allerdings noch nicht das letzte Wort sein: Die Berufung wurde zugelassen und die AfD erklärte noch am Donnerstag, nun zu prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen wird.

Charlotte Greipl und Leon Fried arbeiten in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.

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Über dieses Thema berichteten am 07.05.2026 mehrere Sendungen, unter anderem heute Xpress ab 13:35 Uhr, heute in Deutschland ab 14 Uhr sowie die heute-Nachrichten ab 19 Uhr.
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