Klausur in Kloster Seeon:CSU will Klagen von Umweltverbänden ausbremsen – geht das?
von Jan Henrich
Mit Klimaklagen konnten Umweltverbände in den vergangenen Jahren immer wieder Erfolge vor Gerichten einfahren. Geht es nach einem geplanten CSU-Beschluss, könnte sich das ändern.
Man stehe zur Gewaltenteilung, doch aktuell werde die Politik immer mehr "verrechtlicht". Zu dieser Ansicht kommt die CSU in einem Beschlussentwurf, der ZDFheute vorliegt. Zwingende Modernisierungsprojekte würden insbesondere durch die Klagemöglichkeit von Umweltverbänden gehemmt. Über deren Abschaffung will die CSU nun bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon beraten.
Neu ist die Forderung nicht. Sogenannte Verbandsklagen haben sich in den vergangenen Jahren zu einem immer stärker werdenden Instrument von Klima- und Umweltschützern entwickelt. Doch es stellt sich die Frage: Stört hier das geltende Recht oder diejenigen, die es versuchen durchzusetzen?
Zum Auftakt forderte Parteichef Söder "eine Generalüberholung des Sozialstaats". Außerdem müsse man bestimmte Vereinbarungen wegen der schlechten Wirtschaftslage neu bewerten.
06.01.2026 | 2:41 minCSU spricht von missbräuchlichem Einsatz
Konkret fordert der CSU-Beschlussentwurf, die Abschaffung des Verbandsklagerechts im Umweltbereich voran zu treiben. Damit gemeint ist die in Deutschland und der EU etablierte Möglichkeit, dass anerkannte Vereine vor Gericht bestimmte Rechte der Allgemeinheit geltend machen. Beispielsweise Vorschriften im Verbraucherschutz oder Klimaschutzgesetze.
Der missbräuchliche Einsatz dieses Klagerechts müsse verhindert werden, so der Beschlussentwurf. Von "Klagewellen" ist in dem Papier die Rede und auch von "Lobby-Verbänden".
Ein Verein, auf den die Forderung abzielen dürfte, ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie hat bereits zahlreiche Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutzklagen geführt, gegen die Bundesregierung, gegen Städte und auch gegen Unternehmen. Und sie hat erstaunlich viele davon gewonnen.
Die CSU-Landesgruppe setzt ihre Klausurtagung im Kloster Seeon fort. Diskutiert werden neue Impulse um die Wirtschaftskrise zu bekämpfen, etwa Steuersenkungen für Unternehmen.
07.01.2026 | 0:21 minDeutsche Umwelthilfe: Von Missbrauch kann keine Rede sein
Insbesondere ihre Klagen im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen hatten für Aufsehen und in vielen Großstädten auch teilweise für Fahrverbote gesorgt. Auch an dem Verfahren zum Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts war die DUH beteiligt.
Die Karlsruher Richter hatten in einer historischen Entscheidung 2021 festgestellt, dass das damalige deutsche Klimaschutzgesetz nicht ausreichend sei. Aus Sicht des Vereins ist das kein Missbrauch eines Klagerechts, sondern wirksame Kontrolle durch die Justiz.
Weil Einzelpersonen Umweltrecht nur selten einklagen können, ermöglichen anerkannte Umweltverbände eine wirksame gerichtliche Kontrolle.
Cornelia Nicklas, Deutsche Umwelthilfe e.V.
Den Klimaschutz per Klage durchsetzen, beim Dieselskandal für Aufklärung sorgen – die umstrittene wie schlagkräftige Organisation legt seit 50 Jahren den Finger in die Wunde.
17.07.2025 | 3:05 minDas ergebe sich auch daraus, dass die Klagen überdurchschnittlich erfolgreich seien, so Cornelia Nicklas, Bereichsleiterin Recht der Deutschen Umwelthilfe. Sie verweist auf einen Monitoringbericht des Umweltbundesamts. Der verzeichnet für den Zeitraum 2021 bis 2023 insgesamt 208 Klagen von Umweltverbänden mit einer Erfolgsquote von knapp über 50 Prozent. Deutlich mehr als die allgemeine Erfolgsquote in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
EU-Recht und internationale Konventionen stützen Klagerecht
Welche Verbandsklagen genau abgeschafft werden sollten, geht aus dem Beschlussentwurf der CSU nicht hervor. In unterschiedlichen Rechtsbereichen können die Verfahren vorkommen. Der Kern aus juristischer Sicht: Die sogenannte Klagebefugnis. Das heißt, mögliche Rechtsverletzungen zu verfolgen liegt nicht nur in der Hand unmittelbar betroffener Personen, die unter Umständen nicht über die Ressourcen für aufwendige Gerichtsverfahren verfügen. Sondern auch professionelle Akteure können an deren Stelle treten. Die geltenden Vorschriften ändern sich dadurch nicht.
Im Bereich der Umwelt-Verbandsklagen geht das unter anderem auch auf europäisches Recht und internationale Konventionen zurück. Diese aufzukündigen könnte aus deutscher Sicht schwierig werden.
Einschränkungen bereits im Koalitionsvertrag vereinbart
Dass sich Deutschland für eine Einschränkung dieser Klagerechte einsetzen soll, ist dennoch keine neue Forderung. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD bereits auf eine "Vereinfachung" geeinigt.
Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
Dort heißt es, man wolle das Verbandsklagerecht bis auf das "europäische Mindestmaß" absenken und auf eine weitere internationale Reduzierung hinwirken.
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