Urteil zu Messenger:Meta-Dienst muss sich an härtere EU-Wettbewerbsregeln halten
Die EU darf Metas Kommunikationsdienst Messenger als sogenannten Torwächter des Internets einstufen. Damit muss der Dienst seinen Nutzern bestimmte Freiheiten einräumen.
Metas Kommunikationsdienst Messenger muss sich an die schärferen EU-Wettbewerbsregeln halten. Das EU-Gericht bestätigte, dass der Dienst zu den "Torwächter-Diensten" gehört.
03.06.2026 | 0:36 minDer Facebook-Konzern Meta muss auch für seinen Kommunikationsdienst Messenger strengere Wettbewerbsvorgaben der EU einhalten. Dass die EU den Messenger als sogenannten Torwächter des Internets (Gatekeeper) mit besonders großer Marktmacht einstufte, war dem Gericht der Europäischen Union zufolge rechtens.
Die EU hatte den Meta-Dienst 2023 nach dem EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA) in die Liste solcher Gatekeeper aufgenommen. Das Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die Klassifizierung, da der Dienst für Geschäftskunden als wichtiger Zugang zu Endnutzern diene.
Eine frühere Einstufung der EU, die Metas Onlinedienst Marketplace betraf, erklärte das Gericht dagegen für nichtig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es können noch Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden.
EU will Wettbewerb auf digitalen Märkten sichern
Das Gesetz für digitale Märkte ist seit März 2024 in Kraft. Damit will die EU die Marktmacht besonders großer Digitalunternehmen einschränken. Es gilt aktuell für fünf US-Konzerne - die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft - sowie für die Buchungsplattform Booking.com mit Sitz in den Niederlanden und das chinesische Unternehmen Bytedance, das hinter TikTok steht.
Facebook und Instagram schützen Kinder laut EU-Kommission nicht ausreichend. Minderjährige könnten Altersgrenzen leicht umgehen. Weil wirksame Kontrollen fehlen, drohte Meta ein hohes Bußgeld.
29.04.2026 | 0:28 minNach dem Gesetz kann ein Unternehmen als Gatekeeper eingestuft werden, wenn es "wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist".
Das Unternehmen kann bestraft werden, wenn es seine Kundinnen und Kunden beispielsweise an die Nutzung vorinstallierter Dienste wie Karten oder Wetterinfos bindet. Nutzer sollen auch selbst entscheiden können, welche App-Stores sie nutzen. Messenger-Dienste und Plattformen sollen interoperabel werden, Beiträge in Online-Diensten sollen also auch auf anderen Plattformen angezeigt werden können.
Das Gesetz sieht bei Verstößen Zahlungen in Milliardenhöhe vor, bei Wiederholungstätern bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Meta sammelt Nutzerdaten – auch außerhalb eigener Plattformen. Gerichte sehen darin teils Verstöße gegen den Datenschutz. Eine Verbandsklage soll nun für tausende Nutzer Entschädigung bringen.
24.04.2026 | 3:20 minMehrere Dienste von Meta als Torwächter eingestuft
Meta hatte gegen die Einstufung des Facebook Messengers sowie des Marketplaces geklagt. Im vergangenen Jahr hatte die Kommission die Einstufung für den Marketplace zurückgenommen, weil der dafür erforderliche Schwellenwert für gewerbliche Nutzer nach ihren Angaben nicht erreicht wurde.
Andere Dienste von Meta wie etwa die sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und WhatsApp sowie der Kommunikationsdienst Messenger sind nach wie vor als wichtige Zugangskanäle zu Endnutzern benannt.
Likes, Wut und Milliardenprofite: Jochen Breyer blickt hinter die Macht der Algorithmen und zeigt, wie Social Media Politik, Kinder und Gesellschaft beeinflusst.
26.05.2026 | 43:46 minGericht sieht Rechtsfehler
Das Gericht bemängelte jetzt, dass die Kommission bei ihrer Bewertung von Marketplace als zentraler Plattform für Online-Vermittlungsdienste einen Rechtsfehler begangen habe. Sie habe sich nur auf bestimmte Daten gestützt und Änderungen nicht berücksichtigt. Außerdem sei der Beschluss nicht gut genug begründet. Argumente für die Möglichkeit von Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen Verbrauchern anzubieten, seien teils "hypothetisch und unvollständig", hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
Bei der Benennung des Messengers als Torwächter, etwa bei der Ermittlung der Schwellenwerte, sei die Kommission dagegen korrekt vorgegangen, so das Gericht.
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