Marine Le Pen

Berufungsgericht bestätigt Verurteilung:Le Pen darf bei Wahl antreten, aber nur mit Fußfessel

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Ein Berufungsgericht hat der Rechtspopulistin Marine Le Pen die Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027 grundsätzlich ermöglicht. Sie muss aber eine Fußfessel tragen.

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Tritt Marine Le Pen nach dem Urteil des Berufungsgerichts bei der Wahl im kommenden Jahr an?

Quelle: AFP

Ein französisches Berufungsgericht hat die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt, die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter aber verkürzt. Damit bleibt ihr der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027 theoretisch offen.

Gericht ordnet ein Jahr mit Fußfessel an

Das Berufungsgericht verurteilte Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Zudem erließ das Gericht ein 45-monatiges Verbot, für öffentliche Ämter zu kandidieren, wovon 30 auf Bewährung ausgesetzt wurden. 

Le Pen

Das Urteil im Berufungsprozess von Marine Le Pen war mit Spannung erwartet worden.

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Die 15 Monate Nichtwählbarkeit sind jedoch bereits abgegolten, da die Zeit vom erstinstanzlichen Urteil im März 2025 an läuft. Damit legten die Richter die Entscheidung über eine vierte Präsidentschaftskandidatur in die Hände von Le Pen selbst.

Le Pen will sich am Abend äußern

Allerdings hatte Le Pen ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. "Wenn ich zwar kandidieren darf, aber faktisch daran gehindert werde, einen freien Wahlkampf zu führen, dann verstehen Sie sicher, dass das nicht möglich wäre", hatte sie  vergangene Woche in einem Interview gesagt.

Das Urteil dürfte eine Präsidentschaftskampagne in jedem Fall sowohl politisch als auch logistisch erschweren. Le Pen will sich am Abend in einem TV-Interview zur Kandidatenfrage der Rechtspopulisten äußern. 

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Mit EU-Mitteln Parteimitarbeiter bezahlt

Die 57-Jährige hatte ein Urteil einer niedrigeren Instanz vom März 2025 angefochten, in dem sie und andere Mitglieder ihrer Partei Rassemblement National (RN) wegen Missbrauchs von EU-Mitteln für Parteizwecke schuldig gesprochen worden waren. Ihnen wurde vorgeworfen, zwischen 2004 und 2016 Parteimitarbeiter mit Geldern bezahlt zu haben, die eigentlich für EU-Parlamentsassistenten bestimmt waren.

Das Gericht verurteilte die Rechtspopulistin damals zu einer Freiheitsstrafe, die bis zur Entscheidung über ihren Berufungsantrag zur Bewährung ausgesetzt wurde, und verhängte ein fünfjähriges Verbot, ein Wahlamt zu bekleiden.

RN-Chef Bardella in Umfragen vor Le Pen

Sollte Marine Le Pen nach dem Urteil des Berufungsgerichts entscheiden, nicht zu kandidieren, würde ihr Schützling Jordan Bardella an ihrer Stelle in den Wahlkampf ziehen. Der 30-Jährige ist Vorsitzender des Rassemblement National.

Einigen Umfragen zufolge liegt Bardella in der Wählergunst derzeit sogar vor Le Pen. Er vertritt in Wirtschaftsfragen einen marktliberaleren Kurs als seine Förderin, was parteiintern jedoch für Diskussionen sorgt.

Quelle: Reuters, AP, AFP
Über das Thema berichtete das gemeinsame Morgenmagazin von ZDF und ARD am 07.07.2026 ab 05:30 Uhr.

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