Veruntreuung von EU-Geldern:Berufungsprozess gegen Marine Le Pen startet in Paris
von Leon Fried
Ein Gericht verurteilt Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern und schließt sie von Wahlen aus. Ein Berufungsgericht prüft, ob sie bei der Präsidentschaftswahl antreten darf.
In Paris beginnt das Berufungsverfahren der Rechtsnationalen Marine Le Pen. Bei einer endgültigen Verurteilung droht ihr eine Haftstrafe und der Verlust des passiven Wahlrechts.
12.01.2026 | 1:03 minFür Marine Le Pen beginnt an diesem Dienstag das Endspiel um ihre politische Zukunft. Dreimal ist die Fraktionsvorsitzende der Rechtsaußenpartei Rassemblement National (RN) bereits bei den französischen Präsidentschaftswahlen angetreten. Jedes Mal unterlag sie spätestens in der Stichwahl.
Glaubt man den Umfrageinstituten, stehen Le Pens Chancen beim nächsten regulären Wahltermin im Jahr 2027 nun aber so gut wie nie. Die Unzufriedenheit mit der politischen Klasse wächst ungebremst und damit auch der Nährboden für populistische und extremistische Kräfte.
Doch ausgerechnet jetzt könnten sich Marine Le Pens Präsidentschaftsambitionen nicht an der Wahlurne, sondern im Gerichtssaal entscheiden.
Regelwidriger Einsatz von Parlamentsgeldern
Im März des vergangenen Jahres hatte ein Pariser Gericht die Politikerin wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Einerseits zu einer mehrjährigen Haftstrafe - teilweise mit Fußfessel, teilweise ausgesetzt zur Bewährung. Andererseits entzog das Gericht Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht. Sie darf damit erst einmal für kein politisches Amt in Frankreich mehr kandidieren.
Weil Le Pen Rechtsmittel eingelegt hat, verhandelt von diesem Dienstag an das Pariser Berufungsgericht über die Anklage. In dieser erhebt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf, Le Pen habe als Europaabgeordnete jahrelang Gelder, die sie vom Europaparlament erhalten hatte, regelwidrig eingesetzt.
Statt Parlamentsmitarbeiter habe sie mit den EU-Mitteln Mitarbeiter ihrer Partei und ihren Bodyguard bezahlt.
Für Marine Le Pen bedeute das Gerichtsurteil vom März 2025 ein politisches Aus, sagt die Politwissenschaftlerin Miard-Delacroix. Das habe auch Folgen für ihre Partei Rassemblement National.
31.03.2025 | 14:52 minLe Pen sieht sich als Opfer der Justiz
Angestoßen hatte das Verfahren gegen Le Pen im Jahr 2015 der damalige Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz (SPD). Nach einem anonymen Hinweis hatte er das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eingeschaltet. Dieses deckte die gegen die Regeln des EU-Parlaments verstoßenden Praktiken auf. Die Strafverfolgung übernahm später die französische Justiz.
Die sieht sich nach der Verurteilung Le Pens und weiterer RN-Politiker massiven Anfeindungen ausgesetzt. "Im Land der Menschenrechte haben Richter Praktiken eingeführt, die wir für autoritäre Regime reserviert hielten", sagte Le Pen etwa gegenüber dem französischen Fernsehsender TF1.
Die französische Rechtspopulistin hat das Urteil gegen sie als "politisch motiviert" kritisiert. Es ziele darauf ab, ihr die Präsidentenamt-Kandidatur zu verwehren.
01.04.2025 | 0:25 minRechtsexpertin sieht kein politisch motiviertes Urteil
Und selbst einige ihrer politischen Gegner kritisierten Le Pens Wahlausschluss. So bekundete der einstige Innen- und heutige Justizminister Gérald Darmanin schon vor dem Richterspruch auf dem Kurznachrichtendienst X, es würde ihn schockieren, wenn sich Le Pen nicht bei der Wahl dem Votum der Franzosen stellen dürfte.
Die Erzählung vom antidemokratischen und politisch motivierten Strafurteil verfängt weit über das Lager der Le-Pen-Partei hinaus. Zu Unrecht, findet die deutsch-französische Strafrechtsprofessorin Charlotte Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld.
Das Gesetz, nach dem Le Pen verurteilt wurde, sei vom Parlament verabschiedet und von diesem später weiter verschärft worden. Dass Politiker, die in die Kasse greifen, zeitweise von Wahlen ausgeschlossen werden, sei somit gerade Ausdruck des demokratischen Willens, so Schmitt-Leonardy.
Wahlausschluss auch in Deutschland möglich
Tatsächlich ist der Entzug des passiven Wahlrechts als strafrechtliche Sanktion kein französischer Sonderweg. Auch in Deutschland kann eine solche Strafe verhängt werden - bei Verurteilungen wegen besonders schwerer Straftaten und bei Delikten, die sich gegen den Staat richten, so zum Beispiel in Fällen von Abgeordnetenbestechung. Ziel dieser Regelungen ist es, das Vertrauen in die Redlichkeit staatlicher Amtsträger zu gewährleisten.
Und auch in Frankreich ist die Causa Le Pen kein Einzelfall: Auch Politiker anderer Parteien wurden wegen ähnlicher Verhaltensweisen bereits von Wahlen ausgeschlossen. Ob Marine Le Pen die ihr vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen hat und ob der Entzug des passiven Wahlrechts in ihrem Fall eine angemessene Strafe ist, wird das Pariser Berufungsgericht nun rechtzeitig vor Beginn des Präsidentschaftswahlkampfs klären. Eine Entscheidung wird noch vor dem Sommer erwartet.
Justiz befürchtet Einmischung aus den USA
Störfeuer befürchtet die französische Justiz offenbar auch von der anderen Seite des Atlantiks. Erst kürzlich hatte der Präsident des Pariser Berufungsgerichts vor Einmischungen durch die Trump-Regierung gewarnt. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, die US-Administration habe Sanktionen gegen diejenigen Richter erwogen, die an der Verurteilung Le Pens beteiligt waren. Washington bestreitet das.
Doch nachdem die USA bereits Richter des Internationalen Strafgerichtshofs sanktioniert haben, die am Erlass des Haftbefehls gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu beteiligt waren, müssen die Warnungen vor politischer Einmischung aus dem Umfeld Donald Trumps aus Sicht der Strafrechtsexpertin Schmitt-Leonardy ernst genommen werden.
Leon Fried arbeitet in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.
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