Entzug der Sendelizenz:EuGH: Aus für ungarischen Sender Klubradio rechtswidrig
Der ungarische Sender Klubradio verlor 2021 seine Lizenz. Der EuGH wertet das als rechtswidrig und Verstoß gegen die in der EU-Grundrechte-Charta garantierte Meinungsfreiheit.
Der Europäische Gerichtshof verurteilte Ungarn wegen Verstoßes gegen Meinungs- und Informationsfreiheit. Bereits 2021 verlor der unabhängige Sender Klubradio seine Lizenz.
26.02.2026 | 0:28 minNach dem Entzug der Sendelizenz für einen unabhängigen Radiosender hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn wegen Verletzung der Informations- und Meinungsfreiheit sowie weiterer Verstöße gegen EU-Vertragsrecht verurteilt. Das entschied das Gericht in Luxemburg, geklagt hatte die EU-Kommission.
In dem Fall geht es um den Sender Klubradio, den wichtigsten unabhängigen Radiosender Ungarns. Klubradio musste sein Radioprogramm 2021 einstellen, es ist seitdem nur noch im Internet zu hören.
Klubradio in Ungarn: Nutzungsvertrag wurde nicht verlängert
Damals lief ein 2014 zwischen dem Sender und dem ungarischen Medienrat abgeschlossener Vertrag aus, der nicht verlängert wurde. Der Medienrat begründete das damit, dass Klubradio zweimal gegen seine Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Sendequoten verstoßen habe. Die Sendefrequenz wurde neu ausgeschrieben, die Bewerbung von Klubradio dafür wurde allerdings für ungültig erklärt.
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01.05.2025 | 12:43 minNach Feststellungen des EuGH verletzte Ungarn damit die in der Charta der EU-Grundrechte verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit. Die Verstöße, die dem Klubradio vorgeworfen worden seien und die zum Lizenzentzug geführt hätten, seien "entweder geringfügige formale Ungenauigkeiten" oder beträfen Aspekte, "die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann", begründete das Gericht.
EuGH sieht Verstoß gegen EU-Recht
Die Vergabe von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen müsse laut EU-Recht stets "nach objektiven, transparenten, nicht diskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien" erfolgen, betonte der EuGH. Insofern sei das ungarische Mediengesetz, auf dessen Grundlage der Lizenzentzug erfolgte, zudem bereits per se nicht mit EU-Unionsrecht vereinbar.
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18.12.2025 | 30:04 minDas ungarische Mediengesetz schließe die Verlängerung von Sendelizenzen selbst im Fall rein formaler, geringfügiger oder zwischenzeitlich bereits behobener Verstöße automatisch aus, betonte das Gericht. Sowohl die konkrete Entscheidung mit Blick auf das Klubradio als auch die dem zugrundeliegenden Bestimmungen in dem nationalen Mediengesetz seien "unverhältnismäßig". Ungarn habe Pflichten aus EU-Verträgen verletzt.
Urteil hat zunächst keine konkreten Folgen für Ungarn
Im aktuellen Verfahren gab der EuGH nach eigenen Angaben den meisten Rügen der EU-Kommission statt. Das Gericht monierte demnach auch noch weitere Punkte - etwa dass das Ausschreibungsverfahren zur Neuvergabe der Sendefrequenz nicht rechtzeitig genug organisiert wurde, um eine Entscheidung vor Ablauf der ursprünglichen Nutzungsrechte des Senders zu ermöglichen. Dies verstoße gegen "den Grundsatz guter Verwaltung".
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13.09.2024 | 44:38 minKonkrete Folgen hat das Urteil für Ungarn zunächst nicht. Stellt der EuGH eine Vertragsverletzung fest, muss der betreffende Mitgliedsstaat der EU der Entscheidung nach Gerichtsangaben "unverzüglich" nachkommen. Es ist dann Sache der EU-Kommission in Brüssel, zu prüfen, ob das Land das Urteil umsetzt. Kommt sie zu der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
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