Urteil nach Tötung von Polizist:Völklingen: Angeklagter wegen schweren Raubes verurteilt
von Susanne Freitag-Carteron, Saarbrücken
Im Beisein der Witwe des erschossenen Polizisten Simon Bohr wurde das Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte den 19-jährigen Ahmet G. wegen schweren Raubes.
Prozess um Mord an Polizisten in Völklingen (Archivfoto)
Quelle: dpaAhmet G. muss nach der Tötung des Polizisten Simon Bohr in Völklingen in die Psychiatrie. Dies ordnete das Landgericht in Saarbrücken an. Er wurde wegen schweren Raubes verurteilt. Vom Mordvorwurf wurde er freigesprochen.
Der Freispruch vom Mordvorwurf sowie von den Tötungsvorwürfen erfolgte, weil das Gericht von einem Zustand der Schuldunfähigkeit ausging. Bei dem Raubüberfall war der Angeklagte demnach vermindert schuldfähig.
"Das fühlt sich an wie ein Schlag ins Gesicht", sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft im Saarland, Markus Sehn. Er sei "fassungslos" über das Urteil. "Das wird die Genesung meiner Kollegen nicht vereinfachen, sie haben auf einen weiteren Schritt der Verarbeitung gehofft", so Sehn. "Wir haben darauf gepocht, dass es ein gerechtes Urteil gibt. Das ist aus unserer Sicht nicht der Fall", sagte Sehn.
Die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten in Völklingen sorgten für Erschütterung. Im Februar begann in Saarbrücken der Prozess.
11.02.2026 | 2:00 minAngeklagter gilt wegen Schizophrenie als teilweise schuldunfähig
Bohrs Witwe war auch heute im Gerichtssaal, so wie während des ganzen Prozesses. Ahmet G. hatte am 21. August eine Tankstelle überfallen. Simon Bohr und seine Kollegen verfolgten ihn. Bei einem Handgemenge entriss G. einem Polizeianwärter die Waffe, schoss 17 Mal. Sechs Kugeln trafen den 34-jährigen Polizisten tödlich.
Wegen einer attestierten Schizophrenie gilt Ahmet G. als teilweise schuldunfähig. Sein Anwalt Michael Rehberger hatte auf Totschlag plädiert, sein Mandant habe aus Angst und Panik gehandelt.
Oberstaatsanwalt Christian Nassiry und die Anwältin der Nebenklage, die auch Bohrs Witwe vertritt, sahen eindeutig Mordmerkmale. Die Krankheit allein erkläre nicht die Grausamkeit, die er bei der Tat an den Tag gelegt habe, so Nassiry, Er habe den wehrlos am Boden liegenden Simon Bohr einfach hingerichtet, ihn vernichten wollen. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision gegen das Urteil an.
"Die juristische Schuld ist das eine. Was wir Menschen verstehen, ist etwas völlig anderes", sagt der saarländische Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Rinnert.
Aus unserer Sicht hat der Täter die Schuld. Er hat unseren Kollegen aus dem Leben gerissen, deshalb ist dieses Urteil nur sehr schwer hinzunehmen.
Andreas Rinnert, GdP
Im Saarland nahmen die Angehörigen Abschied von Simon Bohr. Nach einem Gottesdienst in Saarlouis wurde der Sarg zum Friedhof begleitet.
30.08.2025 | 0:22 minKollegen zu traumatisiert für Gerichtssaal
Seit Prozessbeginn am 11. Februar hatten zahlreiche Zeugen den Tatverlauf beschrieben. Bohrs Kollegen, die an dem Einsatz beteiligt waren, wurden per Video zugeschaltet. Sie waren zu traumatisiert, um vor Gericht zu erscheinen. Einer von ihnen beschrieb, wie Ahmet G. auf den verletzt am Boden liegenden Bohr zuging, sich neben ihn stellte und direkt auf Oberkörper und Kopf zielte.
Es war wie in einem Mafia-Film. (…) Er wollte sicher sein, dass derjenige, der da liegt, das nicht überlebt.
Polizei-Kollege von Simon Bohr
Eine weitere Beamtin beschrieb die Szene fast wortgleich. Während der gesamten Aussage konnte sie nicht aufhören zu weinen. Sie hatte bei dem verletzten Simon Bohr gekniet, erste Hilfe geleistet, ihm zugeredet, seine Hand gehalten. Das Bild seiner entsetzlichen Wunden lässt sie bis heute nicht los, sie ist arbeitsunfähig. "Er (Ahmet G.) hat nicht nur Simons Leben zerstört, er hat auch mein Leben zerstört", sagt sie.
"Die Polizei, dein Freund und Helfer" - das sehen nicht alle Menschen so. Viele Einsatzkräfte, auch im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr, erleben im Dienst Gewalt. Wie werden sie wo geschützt?
08.01.2026 | 3:45 minSeelsorger: Für trainierte Polizisten "kaum zu ertragen"
Auch Polizeiseelsorger Hubertus Kesselheim ist zur Urteilsverkündung gekommen. Er hat die Witwe und dutzende traumatisierte Beamte psychologisch erstbetreut. Unmittelbar nach den tödlichen Schüssen war er in der Völklinger Dienststelle. "Miterleben, wie ein Freund, ein Kollege getötet wird, es mit ansehen und es nicht verhindern können, das ist eine Extremsituation, die man sich gar nicht vorstellen kann" sagt Kesselheim. "Vor allen Dingen für Polizeibeamte, die darauf trainiert sind, es zu schaffen, Situationen in den Griff zu bekommen. Das ist kaum zu ertragen."
Der Angeklagte Ahmet G. wirkte während des Prozesses apathisch. Er saß regungslos auf der Anklagebank, schaute nach unten. Seine Familie, Lehrer, Ärzte, Menschen aus seinem Umfeld waren ebenfalls gehört worden. "Auffällig unauffällig" - eine wiederkehrende Beschreibung.
Ahmet G. hatte schon in der Kindheit Probleme, war mehrmals in psychologischer Behandlung. Keine Freunde, wenig Selbstwertgefühl, kontaktarm. Der Zustand habe sich zuletzt stetig verschlechtert, die Schizophrenie aber habe sich erst in den letzten Jahren entwickelt, so Ärzte und Gutachter.
Im saarländischen Völklingen war der Polizist bei einem Raubüberfall auf eine Tankstelle durch Schüsse getötet worden. Den Ermittlungen zufolge kamen die Schüsse aus einer Dienstwaffe.
22.08.2025 | 1:51 minWitwe wartete vergeblich auf Entschuldigung
Die Nebenklage hatte die Höchststrafe, 15 Jahre nach Jugendstrafrecht, gefordert. Auch wegen der schweren Folgen für Polizei und die Familie von Simon Bohr. Seine Witwe hatte vor Gericht ausgesagt:
Am 21. August wurde unser Leben in wenigen Sekunden zerstört.
Simon Bohrs Witwe
Sie hat zwei kleine Kinder. Was sie am meisten belaste, sei, dass Ahmet G. sich bis heute nicht entschuldigt habe, keine Reue zeige. "Das zeigt mir, dass nicht verstanden wurde, was in diesen paar Sekunden passiert ist, und uns genommen wurde. Mir und den Kindern, den Freunden, den Kollegen. Das ganze Umfeld ist nicht mehr dasselbe, weil jeder so damit zu kämpfen hat."
Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels war davon die Rede, dass der Angeklagte vom Gericht als "vermindert schuldfähig" eingestuft worden sei. Das betrifft allerdings nur den "zeitlich vorgelagerten Raubüberfall" auf die Tankstelle. Abgesehen davon geht die Kammer von einer Schuldunfähigkeit aus. Insgesamt spricht das Gericht deshalb von einer "teilweisen Schuldunfähigkeit".
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