Gema gewinnt: Gericht stärkt Urheberrecht gegen Musik-KI

Gericht stärkt Urheberrecht:Gema gewinnt vor Gericht gegen Musik-KI Suno

Auf dem Bild ist Daniel Heymann zu sehen.

von Daniel Heymann

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Mit der KI Suno kann man Musik per Mausklick generieren. Aber: Die Inhalte seien bekannten Songs teilweise "zum Verwechseln ähnlich", sagt die Gema - und bekommt vor Gericht Recht.

Daniel Heymann aus der Redaktion Recht und Justiz ist mit einem Mikrofon in der Hand zu sehen.

Die Gema hat in erster Instanz sowohl gegen Suno als auch gegen OpenAI gewonnen. Daniel Heymann aus der Redaktion Recht und Justiz erklärt die Parallelen der beiden Fälle.

31.07.2026 | 0:30 min

"Ladies and Gentlemen, this is Mambo Number Five."

Wer diesen Satz von Lou Bega hört, summt wahrscheinlich intuitiv direkt den danach einsetzenden Beat mit. Die Melodie hat sich aber nicht nur in den Köpfen vieler Menschen festgesetzt, sondern wurde auch zum Training der Musik-KI Suno verwendet. Die Musik, die Suno damit generiert, sei Originalsongs oft "zum Verwechseln ähnlich". So lautet jedenfalls der Vorwurf der Verwertungsgesellschaft Gema gegen das Unternehmen Suno Inc., das hinter der gleichnamigen KI-Anwendung steht.

Weil Suno für die Nutzung der Songs keine Vergütung gezahlt hat, hat die Gema das Unternehmen vor dem Landgericht München I verklagt. Am Freitag fiel nun das Urteil - zugunsten der Gema.

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22.07.2026 | 2:31 min

Gericht: Sowohl KI-Training als auch Wiedergabe der Songs rechtswidrig

Das Gericht sieht Urheberrechtsverletzungen durch Suno an mehreren Stellen: Die geltend gemachten Ansprüche stehen der Gema laut Pressemitteilung des Gerichts "sowohl aufgrund der gegebenen Vervielfältigung der Musikstücke im Rahmen des […] Trainings, als auch aufgrund der […] Vervielfältigung im Modell und der Wiedergabe in den Outputs zu." Suno muss diese Vervielfältigungen nun unterlassen.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Suno hat bereits angekündigt, "alle verfügbaren Optionen einschließlich einer Berufung" zu prüfen.

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GEma fordert finanzielle Beteiligung

Betroffen sind teils weltbekannte Songs wie "Forever Young", "Daddy Cool" oder eben "Mambo No. 5". Die Gema will die Nutzung der Songs für das Training von Künstlicher Intelligenz nicht grundsätzlich verbieten, fordert aber eine finanzielle Beteiligung der von ihr vertretenen Künstlerinnen und Künstler:

Wir sind offen für Gespräche, wie man zu einer wirtschaftlich fairen Lösung für alle Beteiligten kommen kann. Das kann aber nur über den Erwerb von Lizenzen funktionieren.

Tobias Holzmüller, Vorstandsvorsitzender der Gema

Ein Lizenzmodell hatte die Verwertungsgesellschaft bereits im Vorfeld des Prozesses ins Spiel gebracht, die Anwälte von Suno wiesen den Vorschlag aber zurück.

Gegenüber ZDFheute sagte Holzmüller, dass das heutige Urteil nun "einen guten Tag für uns und vor allem einen guten Tag für alle Künstlerinnen und Künstler" markiere.

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Suno hält an seiner Position fest

Suno hingegen ist weiterhin davon überzeugt, dass die Musik-KI mit geltendem Recht in Einklang steht. Ein Sprecher des Unternehmens teilte im Anschluss an das Urteil mit:

Wir sind mit dem heutigen Urteil nicht einverstanden. Es beruht auf einer falschen Darstellung davon, wie die Technologie von Suno funktioniert und genutzt wird (…)

Sprecher von Suno

Man habe von Anfang an die Modelle darauf trainiert, neue Songs zu erschaffen und nicht etwa bestehende zu reproduzieren.

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Paralleles Verfahren gegen OpenAI

Es ist nicht der einzige Fall, in dem die Gema gegen einen großen KI-Anbieter juristisch vorgeht.

Eine ähnliche Klage hat die Verwertungsgesellschaft nämlich gegen OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, eingereicht. Hier geht es um Songtexte, mit denen der Chatbot trainiert wurde und die er teils wortgleich wiedergab. In erster Instanz hat die gleiche Kammer am Landgericht München I der Gema im vergangenen November auch weitgehend Recht gegeben: Die "Memorisierung", also die Speicherung im Modell, und die Wiedergabe der Texte stellten nach Ansicht des Gerichts Eingriffe in die Rechte der Urheber dar. Auf eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht, das sogenannte Text- und Data-Mining, konnte OpenAI sich nicht berufen.

Text- und Data-Mining ist ein Sammelbegriff für verschiedene Verfahren, um große Mengen von Texten oder Daten unter verschiedenen Aspekten zu durchsuchen und auszuwerten. Hierfür ist eine Lizenz nicht erforderlich.

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt es Unternehmen, zu Forschungszwecken kreative Werke zu analysieren und zu vervielfältigen, um beispielsweise Regelmäßigkeiten wie die Häufigkeit bestimmter Begriffe zu erheben. Diese Vervielfältigungen müssen allerdings, sobald sie für die Forschung nicht mehr relevant sind, gelöscht werden.


OpenAI hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, der Fall liegt nun beim Oberlandesgericht München.

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Endgültige Klärung kann dauern

Bis Verfahren wie die gegen Suno und OpenAI endgültig entschieden sind, könnte es noch Jahre dauern. Denn einige der rechtlichen Fragen darin können abschließend wohl erst durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden.

Ein erster hochkarätiger Fall liegt bereits bei den Richterinnen und Richtern in Luxemburg: Ein Budapester Gericht hat dem EuGH eine Klage eines ungarischen Unternehmens gegen Google vorgelegt. Ein Urteil könnte in diesem Verfahren Ende des Jahres fallen.

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Quelle: dpa

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Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress am 31.07.2026 um 16:26 Uhr.

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