Roboter belästigt Minderjährige - wer ist verantwortlich?

Streamer filmt Vorfall:Roboter belästigt Minderjährige - wer ist verantwortlich?

von Theresa Freund

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Der Roboter eines Streamers soll eine 16-Jährige sexuell belästigt haben, der Besitzer filmte und teilte den Vorfall offenbar. Die Polizei ermittelt. Wer trägt die Verantwortung?

Roboter

Ein Roboter hat ein 16-jähriges Mädchen sexuell belästigt. Die zwei Verdächtigen sollen die Tat gefilmt haben. Die Polizei ermittelt, ob das Gerät gezielt gesteuert wurde.

12.10.2026 | 0:34 min

Weißes T-Shirt, goldfarbene Kette, der 1,20 Meter große Körper erinnert an Ironman: Das ist "Ahmad", der humanoide Roboter eines 16-jährigen Streamers. In der Kölner Innenstadt soll der Roboter in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine Minderjährige sexuell belästigt haben. Er soll sich der 16-Jährigen von hinten genähert, sie am Po berührt und anschließend Stoßbewegungen in ihre Richtung gemacht haben.

Der Besitzer des Roboters und sein 19-jähriger Begleiter scheinen den mutmaßlichen Übergriff mit ihren Smartphones gefilmt und live im Internet geteilt zu haben. Laut Polizei Köln ging um 0:20 Uhr ein Anruf zu dem Vorfall ein. Vor Ort fanden die Beamten den Roboter im Kofferraum eines Autos und beschlagnahmten ihn, ebenso die Smartphones des Streamers und seines Begleiters. Nun ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Beleidigung auf sexueller Grundlage.

Verdächtiger Streamer spricht von Zufall

Der Streamer weist in mehreren Videos, unter anderem auf TikTok, die Vorwürfe von sich. Roboter "Ahmad" sei bloß einem Passanten ausgewichen und zufällig in das Mädchen hineingelaufen, sagt er. In den sozialen Medien lassen sich auch zahlreiche Videos von früheren Ausflügen des Roboters finden. Auch hier ist zu sehen, wie er obszöne Stoßbewegungen vor jungen Frauen ausführt.

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Die Polizei Köln teilt mit, dass die Beteiligten des Geschehens in der Nacht von Samstag auf Sonntag derzeit erneut befragt werden. "Der Polizei Köln liegt zudem diverses Videomaterial vor, das die Ermittler auswerten und prüfen. Ob das Gerät eigenständig oder auf Anweisung handelte, ist ebenfalls weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen", sagt ein Sprecher der Polizei Köln.

Experte: Roboter kann nicht autonom handeln

Bei "Ahmad" handelt es sich vermutlich um einen Roboter der chinesischen Firma Unitree. Das Modell R1 ist ab rund 5.000 € erhältlich. Dass dieser Roboter ohne entsprechende Programmierung oder Anweisung junge Frauen belästigen würde, hält Ralf Beck, Experte für Regelungs-, Steuerungs- und Automatisierungstechnik an der Hochschule Düsseldorf, für unwahrscheinlich.

Dieser Roboter kann die Bewegung aus dem Video nicht autonom durchführen.

Ralf Beck, Hochschule Düsseldorf

"Das heißt also, dass der Besitzer dem Roboter bestimmte Bewegungsabläufe beibringen kann", erklärt Beck. "Normalerweise ist es so, dass der Roboter diese Bewegungen nicht autonom abspielt, sondern es noch einen Trigger braucht" - jemand müsse also eine Bedienungsapp oder eine Fernbedienung tätigen.

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Juristin: Für Betroffene macht es keinen Unterschied

Ob der Roboter eigenständig oder auf Anweisung hin handelte, ist auch für mögliche rechtliche Konsequenzen von Bedeutung, sagt Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski. Ihrer Meinung nach könnte die Handlung des Roboters den Straftatbestand der sexuellen Belästigung erfüllen.

Wenn der Roboter programmiert wurde, dann ist klar: Er ist Werkzeug des Menschen und der bestimmt über seine Handlung.

Frauke Rostalski, Rechtswissenschaftlerin

Für Betroffene mache es schließlich kaum einen Unterschied, ob sie von der Hand eines Menschen oder einem Werkzeug, zum Beispiel einem Stock, oder eben einem Roboter berührt wurden. "Man könnte sogar auf den Gedanken kommen, gerade wenn man sich diesen Roboter anschaut, dass es sogar entwürdigender ist, auf diese Art von einem Gegenstand berührt zu werden."

Aus ihrer Sicht sei das Verhalten des Roboters entwürdigend, insbesondere in der Öffentlichkeit, "sodass der Fall auch den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen würde", sagt Rostalski.

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Experte: Gesetz für diesen Fall nicht gemacht

Auch Marco Gercke, Direktor des Cybercrime Research Institutes, sieht in dem Vorfall mögliche sexuelle Belästigung, wenn der Roboter dazu programmiert wurde. Falls er autonom gehandelt habe, sei die Angelegenheit jedoch komplexer. "Grundsätzlich ist das Gesetz für diesen Fall nicht gemacht", erklärt er.

In unserem Alltag spielen Straftaten von Robotern eben noch keine große Rolle.

Marco Gercke, Cybercrime Research Institute

Darum sei der Fall ein gutes Beispiel, um zu zeigen, dass sich das Recht weiterentwickeln müsse, so Gercke. Rechtswissenschaftlerin Rostalski sieht das Gesetz auch für den Fall, dass der Roboter eigenständig gehandelt hat, vorbereitet:

Das kann man mit einem Hund vergleichen, den man von der Leine lässt. Die Verantwortung dafür, wenn er jemanden beißt, liegt weiterhin beim Besitzer.

Frauke Rostalski, Rechtswissenschaftlerin

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Über dieses Thema berichtete ZDFheuteXpress am 12.10.2026 um 18:03 Uhr.

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