Sexueller Missbrauch: Opfer fordert Gesetzesreform

Vergewaltigungsopfer will Gesetzesreform:"Wenn ich das überleben will, dann muss ich dagegen angehen"

Porträt der ZDF-Landesstudioleiterin in Hamburg Britta Hilpert

von Britta Hilpert

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Claudia Wuttke ist stark, zäh und zielstrebig - und das, weil sie Schreckliches erlebte. Sie will kein Opfer sein, weder ihres Vergewaltigers - noch von Deutschlands Recht.

Laut Bundesjustizministerin Hubig ist die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung mit fünf Jahren zu kurz. Nun soll sie auf 20 Jahre angehoben werden.

Bei der Frühjahrstagung der Justizminister forderte Bundesjustizministerin eine Anhebung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von fünf auf 20 Jahre.

12.06.2026 | 1:43 min

Es war im Sommer letzten Jahres, als Claudia Wuttke von der Polizei gebeten wurde, sich ein paar Bilder anzuschauen, die sie auf einem Computer gefunden hatte. Darauf: eine offensichtlich bewusstlose Frau, die mehrfach Opfer sexueller Übergriffe und Vergewaltigung wird. Der Täter: ihr Ex-Mann. Das Opfer: sie selbst.

67 Straftaten dokumentiert, 65 davon verjährt

Viele der Fälle sind verjährt, denn sie liegen über fünf Jahre zurück. Und für Claudia Wuttke kam nach dem Schock, ein Opfer zu sein, ein zweiter: Von 67 Fällen kann nur in zwei der Täter strafrechtlich verfolgt werden, weil bei diesen längere Verjährungsfristen greifen.

Ich habe gedacht, ich falle in Ohnmacht. Das kann nicht sein, das geht nicht, dass solche Verbrechen einfach verjährt sein sollen. Für mich sind es sehr wohl Verbrechen. Unsere Justiz nennt das anders.

Claudia Wuttke, Vergewaltigungsopfer

Die Taten wurden rechtlich nicht als Verbrechen, sondern nur als Vergehen eingestuft - damit unterliegen sie einem vergleichsweise kurzen Verjährungsrahmen, teils von nur fünf Jahren. Oder wie Claudia Wuttke es auf den Punkt bringt: "Im Moment kann ich sagen: Die Vergewaltigung einer willenlosen Frau ist in Deutschland kein Verbrechen."

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Sexueller Missbrauch: Straflos trotz Dutzender Fälle?

Seit 2016 ist das so, als eine Strafrechtsreform wesentlich mehr Formen sexueller Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung erfasste, aber dabei bestimmte Tatbestände als Vergehen einstufte. Nach geltender Rechtslage könnte Claudia Wuttkes Ex-Mann in 65 Fällen wohl straflos davonkommen.

Dagegen kämpft sie, schon aus Selbstschutz: "Wenn ich das überleben will, dann muss ich dagegen angehen", sagt sie. Deshalb geht sie in die Öffentlichkeit, deshalb hat sie eine Kampagne gegründet mit dem Namen "ungebrochen". Und sie wurde wohl gehört: Die Justizministerkonferenz (Jumiko) hat sich nun darauf geeinigt, die Verjährungsfristen zu verlängern.

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Längere Verjährungsfristen - aber kein Fortschritt bei "nur Ja heißt Ja"

Ein weiterer Reformschritt aber bleibt auf der Strecke: 2016 führte Deutschland das Prinzip "Nein heißt Nein" ein - wird diese Ablehnung sexueller Handlungen ignoriert, ist das eine Straftat. Diese Regelung wurde mittlerweile von vielen EU-Staaten überholt durch die Regelung "nur Ja heißt Ja": Sie erfasst auch Fälle, in denen ein Opfer nicht in der Lage ist "Nein" zu sagen.

In Hamburg konnte die Jumiko keine Einigkeit erzielen, sich dem EU-Trend anzuschliessen, wohl weil die letzte Reform dazu gerade erst zehn Jahre her ist. Die Vorsitzende der Jumiko, Anna Gallina aus Hamburg, ist enttäuscht.

Gibt es eine Schutzlücke? Aus meiner Sicht gibt es die ganz evident. Wir haben das Problem der Schockstarre, das auftritt in Übergriffs-Situationen.

Anna Gallina, Justizsenatorin Hamburg

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"Wir brauchen eine neue Gesetzeslage"

Oder auch das Problem der Bewusstlosigkeit, wie Claudia Wuttke weiß, die auch nie "Nein" sagen konnte. Sie hatte geahnt, dass ihr die Reform nicht weit genug gehen würde - zumal ihr Fall auch noch "milder" behandelt wird, weil die Taten in vertrautem Umfeld stattfanden und der Täter ihr Ex-Mann ist - und damit fraglich, ob sie in einer schutzlosen Lage war.

"Wir brauchen eine neue Gesetzeslage, das ist vollkommen unstrittig", sagt sie. "Dafür stehe ich auf und dafür kämpfe ich." Aber sie sieht auch eine Verantwortung über die Rechtslage hinaus: "Unser Rechtsstaat wird nicht unser gesellschaftliches System und Strukturen verändern. Das müssen wir schon selber machen. Das sind wir Menschen, die wir unser Miteinander gestalten. Und darum geht es langfristig noch viel mehr!"

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Über dieses Thema berichtete die Sendung heute am 12.06.2026 um 19:00 Uhr.

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