Nach tödlichem Angriff in Trier:Getöteter Student: Merz ruft Familie des Opfers an
Erstochen auf offener Straße: Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Studenten in Trier hat Kanzler Merz die Familie des Opfers angerufen.
Nach dem tödlichen Messerangriff in Trier hat Bundeskanzler Friedrich Merz den Angehörigen des Opfers sein Beileid ausgesprochen. Der mutmaßliche Täter soll eine psychische Erkrankung haben.
20.07.2026 | 0:18 minNach dem tödlichen Messerangriff auf einen Studenten in Trier hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Familie des Opfers in Landstuhl angerufen und ihr sein Beileid ausgesprochen. "Es war ein emotionales Gespräch", sagte der Vater des getöteten 22-Jährigen.
Die Eltern kämpfen dafür, dass sich eine solche Tat nie wieder wiederholt. Diese Botschaft hätten sie auch Kanzler Merz mitgegeben, sagte der Vater:
Politik, ändert was, setzt euch zusammen, beschließt was, macht was!
Vater des getöteten Studenten
Die Bundesregierung bestätigte den Anruf. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.
Im Rathaus in Landstuhl liegt ein Kondolenzbuch aus, in dem Bürger ihre Anteilnahme und Trauer ausdrücken können. "Es gibt hier eine allgemeine Betroffenheit", sagte ein Sprecher der Verbandsgemeinde. Das Opfer sei ein "Original-Landstuhler" gewesen.
Polizei: Erstochener war Zufallsopfer
Der Student war am vergangenen Mittwoch in Trier in der Nähe der Universität erstochen worden. Tatverdächtig ist ein 22 Jahre alter Afghane. Er soll aus unbekannten Gründen auf offener Straße mit einem Küchenmesser mindestens zweimal in den Oberkörper des Studenten gestochen haben.
Täter und Opfer sollen sich nicht gekannt haben. "Es dürfte sich um eine zufällige Begegnung gehandelt haben", teilte die Polizei mit. Der Beschuldigte habe die Tat eingeräumt, jedoch sonst keine Angaben zur Sache gemacht.
Tatverdächtiger war in psychiatrischer Behandlung
Den Ermittlungen zufolge hat der Tatverdächtige eine psychische Erkrankung, wegen der er in jüngerer Zeit in einer Klinik in Behandlung gewesen sei. Er wurde nun bis auf Weiteres in der geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht.
Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums lebt der Tatverdächtige seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Er war demnach als unbegleiteter Minderjähriger eingereist. Ein Asylantrag wurde 2017 abgelehnt, es wurde aber ein "zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot" festgestellt. Sein Aufenthalt war in der Folge also erlaubt.
2023 erteilte die Ausländerbehörde Trier eine Niederlassungserlaubnis. Der 22-Jährige hat hier die Schule besucht, eine Berufsausbildung abgeschlossen und war demnach seit mehreren Jahren berufstätig.
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