Verbraucher- und Umweltschutz:Recht auf Reparatur und Ersatzteile von Geräten kommt
Das Recht auf die Reparatur ihrer Geräte soll Verbraucher in Deutschland ab dem Sommer zustehen. Auch Ersatzteile soll es in Zukunft verpflichtend geben.
Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll Hersteller künftig zu Reparaturen auch nach Ablauf der Garantie verpflichten. Ziel ist mehr Nachhaltigkeit und weniger Elektroschrott.
15.01.2026 | 0:45 minFür Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe anderer Geräte soll ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur gelten - auch über die Gewährleistungsfrist hinaus.
Eine dazu geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern konkrete Vorgaben. Sie soll sich positiv auf die Umwelt und die Geldbeutel der Verbraucher auswirken. Das auch für den Verbraucherschutz verantwortliche Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die 2024 beschlossene EU-Richtlinie in Deutschland pünktlich zum 31. Juli in Kraft treten wird.
Das Ziel ist, Smartphones länger haltbar zu machen. Falltests und Feuchtigkeitsprüfungen führten bislang Fachzeitschriften durch. Jetzt müssen Hersteller dies nachweisen.
24.06.2025 | 2:41 minEinsprüche bis 13. Februar möglich
Wie das Ministerium mitteilt, ist ein Entwurf für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht jetzt an Länder und Verbände versendet. Diese können bis zum 13. Februar dazu Vorschläge und mögliche Bedenken formulieren. Später befasst sich damit auch noch der Bundestag.
Während der üblichen Lebensdauer eines Produkts soll der Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, kann er dafür ein "angemessenes Entgelt" verlangen. Was hier als angemessen angesehen wird, ist in dem Entwurf allerdings nicht genau ausbuchstabiert.
Das EU-Parlament macht den Weg frei, für ein Gesetz, das ein Recht auf einfache Reparatur von Elektrogeräten garantiert. Das spart Verbrauchern Geld und verringert Müll.
23.04.2024 | 2:15 minGeräte müssen künftig reparierbar sein
Erfolgt die Reparatur entgeltlich, ist der Verbraucher zudem verpflichtet, die reparierte Ware abzunehmen. Hersteller brauchen die Reparaturleistung nicht unbedingt selbst zu erbringen. Sie können ihrer Verpflichtung auch nachkommen, indem sie damit andere beauftragen, etwa dann, wenn sie nicht über die nötige Infrastruktur dafür verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher beim Verbraucher angesiedelt ist.
Ab 1. Juni sind in Großbritannien der Verkauf und die Abgabe dieser Einwegprodukte verboten. Ziel ist, den Markt von Wegwerfprodukten zu befreien, ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit.
30.05.2025 | 1:51 minManche Geräte werden aktuell deshalb nicht repariert, sondern durch ein Neugerät ersetzt, weil Komponenten so verbaut sind, dass eine Reparatur schlicht unmöglich ist. Das soll in Zukunft in Bezug auf die in der Richtlinie genannten Geräte - vom Server bis zum Staubsauger - ebenso verboten sein wie eingebaute Fehler, die dafür sorgen, dass das Produkt nach einer gewissen Zeit nicht mehr funktioniert.
Hersteller müssen Ersatzteile verfügbar halten
Damit eine Reparatur auch nach vielen Jahren überhaupt noch möglich ist, sollen die Hersteller verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten. Für Smartphones bedeutet das etwa, dass die Teile, aus denen das Mobiltelefon besteht, nach der Einstellung der Produktion des betreffenden Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen.
Ab heute gilt, dass es sieben Jahre lang Ersatzteile für neue Smartphones und Tablets geben muss. Ein Energielabel soll über die Geräte informieren.
20.06.2025 | 1:26 minFür die Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Ende der Produktion.
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