Klagen gegen Facebook-Mutter:Rechtsstreit über Suchtgefahr durch Meta
Meta wollte verhindern, dass US-Bundesstaaten und Einzelpersonen gegen den Konzern klagen können. Dies wies ein Richter ab. Es geht um die psychische Gesundheit von Jugendlichen.
Schon lange sieht sich Meta Vorwürfen wegen seines Social-Media-Angebots ausgesetzt.
Quelle: afpIm Kampf gegen die negativen Auswirkungen sozialer Medien auf Jugendliche muss sich der Technologiekonzern Meta einer Reihe von Klagen stellen. Eine Bundesrichterin in Kalifornien wies den Antrag des Facebook-Mutterkonzerns zurück, die Klagen mehrerer US-Bundesstaaten abzuweisen.
Gefährdet Meta die psychische Gesundheit von Jugendlichen?
Die Kläger werfen Meta vor, durch das Suchtpotenzial seiner Plattformen Facebook und Instagram psychische Gesundheitsprobleme bei Jugendlichen zu fördern. Die Anwälte der Kläger bezeichneten die Entscheidung als "wichtigen Sieg für junge Menschen im ganzen Land, die von süchtig machenden und schädlichen Social-Media-Plattformen negativ beeinflusst werden".
Meta zeigte sich unzufrieden mit der Entscheidung. Ein Sprecher des Unternehmens sagte, Meta sei mit der Entscheidung insgesamt nicht einverstanden. Man habe "zahlreiche Instrumente entwickelt, um Eltern und Jugendliche zu unterstützen", darunter neue "Konten für Jugendliche" auf Instagram mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
Aus Sicht der EU-Kommission vernachlässigen vor allem Social-Media-Dienste den Jugendschutz.
23.07.2024 | 9:45 minEinzelpersonen gehen gegen Internetriesen vor
Die Entscheidung ebnet den Weg für weitere rechtliche Schritte der Kläger. Der Richter lehnte auch die Anträge von Meta, TikTok von ByteDance, YouTube von Googles Muttergesellschaft Alphabet und Snapchat ab, die damit verbundenen Klagen von Einzelpersonen wegen Körperverletzung abzuweisen.
Ein Google-Sprecher wies die Vorwürfe zurück und erkärte: "Jungen Menschen eine sicherere und gesündere Erfahrung zu bieten, war schon immer der Kern unserer Arbeit". Die anderen Social-Media-Unternehmen reagierten zunächst nicht auf Anfragen der Nachrichtenagentur Reuters zur Stellungnahme.
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