Am kommenden Sonntag findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt und 61.5 Millionen Deutsche sind aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Demokratie lebt von Beteiligung. Wir entscheiden, wer die kommenden vier Jahre regiert.
Über viele Monate haben Politiker versucht, ihre Parteiprogramme und vor allem sich selbst dem Wähler bekannt zu machen. Angetreten sind bundesweit 42 Parteien. Spannend wird diesmal vor allem die Frage, wer von den kleineren Parteien den Sprung ins Parlament schafft.
Die Erststimme
Mit der Erststimme wählt der Wähler den Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis. Das sind meist die Politiker auf den Wahlplakaten an den Laternenmasten. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. So ist sichergestellt, dass aus jedem Teil Deutschlands ein Kandidat im Bundestag vertreten ist.
Es gewinnt derjenige den Wahlkreis, der die meisten Stimmen bekommt. Das heißt: Wenn der erste Kandidat nur eine einzige Wählerstimme mehr hat als der zweite, ist er im Bundestag. Selbst wenn er beispielsweise nur 35 Prozent der Erststimmen bekommt. Die restlichen Stimmen fallen unter den Tisch. In den meisten Wahlkreisen haben somit die Kandidaten der „großen“ Parteien mehr Chancen. Es gibt aber erfahrungsgemäß auch Wahlkreise in denen „kleine“ Parteien ein Direktmandat gewinnen.
Die Zweitstimme
Entscheidend für die Verteilung der etwa 600 Sitze im Bundestag ist vor allem die Zweitstimme. Je höher die Zahl der Zweitstimmen für eine Partei, desto höher auch die Zahl ihrer Abgeordneten im Bundestag. Hat eine Partei 30 Prozent der Stimmen erhalten, bekommt sie auch 30 Prozent der Sitze. Die Zweitstimme ist somit eigentlich die wichtigere Stimme. Die Wähler wählen aber nicht den Regierungschef direkt. Sie wählen nur die Partei des Kandidaten. Diese versprechen dann, wenn sie im Parlament eine Mehrheit haben, ihren Spitzenkandidaten zum Bundeskanzler – oder zur Bundeskanzlerin – zu wählen.
Wenn man auf die Stimmzettel schaut, dann sieht die Spalte mit den Zweitstimmen in jedem Bundesland anders aus. Da steht bei der SPD nicht Martin Schulz oder bei der CDU Angela Merkel an der Spitze. Das liegt daran, dass es in jedem Bundesland Landeslisten der Parteien gibt – auf dem Stimmzettel stehen die ersten Namen der Landesliste. Angela Merkel würde man also nur auf der Landesliste ihres CDU-Verbandes von Mecklenburg-Vorpommern finden.
Überhangmandate
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten entsendet als ihr Sitze zustehen. Da man gewählten Abgeordneten das Mandat nicht wieder entziehen kann, werden Überhangmandate eingeräumt. Es kann also sein, dass eine Partei mehr Abgeordnete ins Parlament schickt, als ihr an Zweitstimmen zustünde.
Wenn Sie keine der Parteien wählen wollen, gehen Sie entweder nicht zur Wahl, streichen den Stimmzettel durch oder schreiben „ungültig“ darauf. Man kann auch nur Erst- oder Zweitstimme ankreuzen, dann ist die jeweilige andere Stimme eine Enthaltung.
Hat man sein Wahlbenachrichtigungsschreiben verloren, darf man trotzdem ins Wahllokal gehen, da dort Wählerverzeichnisse ausliegen. Man muss sich nur mit Personalausweis oder Pass ausweisen können.
Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn keine eindeutige Kennzeichnung, kein Wählerwille, erkennbar ist oder wenn er unterschrieben oder mit Bemerkungen versehen wird.
Hat man sich vertan beim Ankreuzen, wendet man sich an den Wahlvorstand, der dem Wähler einen neuen Wahlzettel aushändigt und dafür sorgt, dass der alte Wahlzettel vernichtet wird.
Hat man die Briefwahlunterlagen am Wahltag noch zu Hause liegen, kann man immer noch persönlich wählen gehen. Einfach den Wahlschein mit in das Wahllokal nehmen, in dem man registriert ist.
Wer kurzfristig erkrankt, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahl beantragen. Mit einer Vollmacht kann der Partner die Unterlagen beim zuständigen Wahlamt abholen.
Wer kurzfristig verreist, kann nicht in einer anderen Stadt wählen. Jeder muss dort wählen, wo er mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Solange die Wähler im Wahllokal sind, dürfen sie ihre Wahl nicht veröffentlichen, es herrscht ein Verschwiegenheitsgebot. Es dürfen weder Selfies aus der Wahlkabine gepostet noch Parteiabzeichen getragen werden. Auch Ehepaare müssen getrennt wählen und Kinder, die lesen können, dürfen nicht mit in die Wahlkabine.