Neues Schuljahr:Ab 17. August: Handyverbot bis zur 8. Klasse in Sachsen
Sachsen verbietet ab dem 17. August die private Handynutzung in Schulen bis einschließlich zur 8. Klasse. Das digitale Selbstlernen ab der 7. Klasse wird dagegen gefördert.
Ab diesem Schuljahr gilt an Schulen in Sachsen bis zur achten Klasse Handyverbot. Auch die private Nutzung von Tablets und Smartwatches ist im Unterricht tabu.
10.08.2026 | 0:33 minSachsen führt an Schulen ein Handyverbot bis einschließlich zur achten Klasse ein. Zu Beginn des neuen Schuljahres am 17. August sei in den entsprechenden Klassen an Oberschulen und Gymnasien auch die private Nutzung von Tablets und Smartwatches untersagt, sagte Kultusminister Conrad Clemens (CDU) im Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" und der "Sächsischen Zeitung" (Montag).
An sächsischen staatlichen Grundschulen sind Mobiltelefone bereits seit Februar tabu.
Ich bin überzeugt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben.
Conrad Clemens, Kultusminister Sachsen
Handy im Unterricht: Kultusminister sieht Umdenken
Die Diskussionen seien kontrovers gewesen. Inzwischen spüre er ein Umdenken bei Eltern und Kindern. Bisher konnten Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen eigenständig entscheiden, wie sie mit Handys auf dem Schulgelände und im Unterricht umgehen. In manchen Schulen war die Nutzung bereits verboten, in anderen erlaubt.
Cybermobbing, mangelhafte Lernleistung, Probleme mit der Konzentration - Wissenschaftler fürchten um das Wohlbefinden der Heranwachsenden. Immer mehr Länder verbieten deshalb Handys an Schulen.
26.02.2025 | 27:27 minDigitales Selbstlernen: Medien richtig nutzen
Allerdings sind digitale Geräte laut Clemens durchaus zum Lernen geeignet. Dafür habe Sachsen das digitale Selbstlernen in den Klassen 7 und 8 eingeführt. Das Projekt sei auf 15 Stunden angelegt. Schülerinnen und Schüler sollen dabei selbst erarbeiten, wie sie digitale Geräte richtig nutzen. "Nicht alles, was beispielsweise die Künstliche Intelligenz ausspuckt, ist sinnvoll", sagte Clemens. Es werde daher immer wichtiger, "Antworten zu hinterfragen und mit eigenem Wissen gegenzuchecken".
Clemens will in den nächsten Jahren auch die Lehrpläne zum Thema Medienbildung überarbeiten lassen. Der Landesschülerrat sieht ein Handyverbot für weiterführende Schulen kritisch.
Die Landesregierung hat im Dezember ein Gesetz beschlossen, das die Handlungsmöglichkeiten der Schulen stärkt. Es sieht jedoch kein pauschales Verbot vor. Eine alters- und entwicklungsangemessene Regelung der Handynutzung soll gestärkt werden.
Bayern ist das erste Bundesland mit einem landesweiten gesetzlichen Verbot der Handynutzung. Die Regelung wurde jedoch 2022 gelockert. Seitdem gilt sie nur an Grund- und Förderschulen.
Hier besteht kein pauschales Handyverbot. Schulen können dies bei Bedarf selbst über ihre Schulkonferenz festlegen.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 müssen Grund- und Förderschüler (Klassen 1 bis 6) Mobiltelefone während des Unterrichts ausschalten und wegpacken. Schulen dürfen darüber hinaus eigene, weitergehende Regeln in ihren Hausordnungen festlegen.
Seit dem Schuljahr 2025/2026 gilt ein generelles Handyverbot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Geräte müssen ausgeschaltet in den Taschen bleiben, dies gilt auch für Smartwatches. Für die Sekundarstufe II entscheiden die Schulen weiterhin selbst.
Hamburgs Schulbehörde verweist auf die Entscheidungskompetenzen der einzelnen Schulen. Das Schulgesetz erlaubt lediglich die zeitweilige Wegnahme von störenden Gegenständen.
In Hessen gilt seit letztem Sommer ein generelles Handyverbot an allen Schulen. In Grundschulen ist das Verbot besonders strikt und sieht kaum Ausnahmen vor. Für ältere Schülerinnen und Schüler sind Ausnahmen für bestimmte Zeiten, Räume, Unterrichtszwecke oder Notfälle möglich.
Hier können die Schulen eigenständig entscheiden. Das Schulgesetz sieht die vorübergehende Einziehung von Gegenständen als Maßnahme bei Erziehungskonflikten vor.
Die Landesregierung ist gegen ein generelles Handyverbot. Man möchte stärker auf eigenverantwortliche Konzepte der Schulen setzen. Insbesondere an Grundschulen soll die Handynutzung aber stark eingeschränkt werden.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es kein generelles Handyverbot. Hier sind die Schulen selbst für ihre Regeln verantwortlich. Für Grund- und Förderschulen wird aber dringend empfohlen, Handys aus dem Schulalltag zu verbannen.
In Solingen startete zum Schulstart 2025/2026 ein stadtweites Pilotprojekt für Fünftklässler, das einen Social-Media-Verzicht und ein Handynutzungsverbot in den Schulen vorsieht.
An rheinland-pfälzischen Schulen soll es ab Februar 2027 ein Handyverbot für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der zehnten Klasse geben. Das kündigte Bildungsministerin Ute Eiling-Hütig (CDU) zum Start des Schuljahres 2026/27 an.
Im Saarland sind Handys an Grundschulen untersagt. Das Mitbringen für den Schulweg ist erlaubt, Smartphones müssen auf dem Schulgelände jedoch ausgeschaltet werden. Die Handynutzung an anderen Schulen ist nicht gesetzlich geregelt und bleibt den Schulen überlassen.
Sachsen führt zum Schuljahr 2026/2027 an Schulen ein Handyverbot bis einschließlich Klasse 8 ein. Dafür hat Sachsen das digitale Selbstlernen in den Klassen 7 und 8 eingeführt.
Landesweite Verbote sind in Sachsen-Anhalt nicht geplant. Hier sollen Schulen selbst entscheiden.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 gilt ein Handyverbot für die private Nutzung bis einschließlich Klasse 9. Die Schulen sind trotzdem angehalten, die konkreten Regeln über ihre Schulordnung festzulegen.
Das Thüringer Schulgesetz regelt, dass digitale Endgeräte grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Erlaubnis genutzt werden dürfen. Die private Nutzung von Handys, Smartwatches und Tablets ist in Grundschulen sowie Gemeinschafts- und Förderschulen verboten.
Stand: August 2026
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