Minijobs: Unionspolitiker fordern Teil-Abschaffung

"Parallelwelt der Arbeit":Unionspolitiker: Minijobs teilweise abschaffen

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Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten der Union fordert, Minijobs teilweise abzuschaffen. Und zwar überall dort, "wo sie reguläre Arbeit verdrängen". Minijobs seien unsozial.

Bedienung in der Gastronomie

Mehrere Unionspolitiker fordern, Minijobs teilweise abzuschaffen. (Symbolfoto)

Quelle: SVEN SIMON

Eine Gruppe von Unions-Bundestagsabgeordneten will das bestehende Minijob-System teilweise abschaffen. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Union, Stefan Nacke (CDU), sagte der "Süddeutschen Zeitung":

Zu viele Menschen stecken in der Minijob-Falle.

Stefan Nacke, CDU

Minijobs müssten abgeschafft werden, "wo sie reguläre Arbeit verdrängen". Was einst gut gedacht gewesen sei, habe sich "zu einem Systemfehler entwickelt". Die Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion besteht aus 62 Bundestagsabgeordneten.

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01.11.2025 | 1:01 min

Unionspolitiker: Minijobs sind "Parallelwelt der Arbeit"

Nacke bezeichnete Minijobs als "Parallelwelt der Arbeit", die das Fundament des Sozialstaats aushöhle. Wer sein Leben lang im Minijob arbeite, lande mit leeren Händen im Alter. Ursprünglich seien Minijobs dazu gedacht gewesen, kleine und gelegentliche Tätigkeiten in privaten Haushalten legal zu machen.

Sie seien aber längst zu einem eigenen Arbeitsmarkt geworden. Heute arbeiteten sechs bis acht Millionen Menschen in einem Minijob. Was einst die Ausnahme war, sei zum Regelfall geworden, besonders in Branchen wie Gastronomie, Handel oder Reinigung.

Das Prinzip "brutto gleich netto" bei Minijobs klinge verlockend, sei aber im Kern unsozial, sagte Nacke.

Es verlagert die Kosten der Absicherung von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit auf die Allgemeinheit.

Stefan Nacke, CDU

Die Folgen sind laut dem nordrhein-westfälischen CDU-Bundestagsabgeordneten absehbar: geringere Einnahmen in der Sozialversicherung, steigende Ausgaben in der Grundsicherung.

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 556 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr.

Quelle: epd
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