Sechs AfD-Politiker in NRW gestorben

Natürliche Todesfälle:NRW: Inzwischen sechs AfD-Politiker gestorben

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Vor der Kommunalwahl in NRW hat es sechs Todesfälle bei AfD-Politikern gegeben. Auch andere Parteien sind betroffen. Nun müssen kurzfristig teils neue Stimmzettel gedruckt werden.

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Nicht nur bei der AfD sind Kandidierende vor der Kommunalwahl gestorben.

Quelle: Imago

Vor den Kommunalwahlen am 14. September in Nordrhein-Westfalen sind inzwischen zwei weitere Todesfälle von AfD-Kandidaten bekannt geworden. Darüber berichtete am Dienstag zunächst das Online-Portal "Politico".

Zu den vier bereits vermeldeten Fällen kommen nun zwei weitere hinzu, womit insgesamt sechs tote Politiker der AfD registriert worden sind, die die Partei zur Kommunalwahl aufgestellt hatte.

Nachdem zuvor über den Tod von vier AfD-Kandidaten berichtet wurde, bestätigte ein AfD-Sprecher gegenüber "Politico", dass es zwei weitere Todesfälle gegeben habe. Es handele sich um Kandidaten, die auf der Reserve-Liste gestanden haben sollen. Einer sei an Nierenversagen gestorben, der andere habe Suizid begangen.

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Tote AfD-Politiker: Laut Polizei keine Hinweise auf Fremdverschulden

Nach Angaben der Polizei gibt es bei den vier zuvor bekannten Todesfällen in keinem Fall Hinweise auf ein Fremdverschulden. Das haben die jeweiligen Polizeibehörden mitgeteilt. Im Internet und in den sozialen Netzwerken hatten die Todesfälle bereits zuvor zu Spekulationen geführt.

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Auch andere Parteien betroffen

Zudem teilte ein Sprecher der Landeswahlleiterin mit, auch Kandidierende anderer Parteien und Wählervereinigungen seien nach ihrer Aufstellung zu den Wahlen gestorben. Zum Stand von Montag seien demnach zehn Todesfälle bekannt gewesen, vier davon hätten die AfD betroffen.

In Hellenthal in der Eifel etwa starb Kommunalwahlkandidat Karl Reger von den Grünen. In Bad Münstereifel kann die Kandidatin der SPD, Eleonore Jüssen, nicht mehr zur Wahl antreten, wie die Stadt mitgeteilt hatte.

Anzahl an Todesfällen sei nicht signifikant erhöht

Da die Kommunalwahlen in NRW durch die jeweiligen Kommunen in eigener Verantwortung durchgeführt werden, bestehe keine Meldeverpflichtung derartiger Fälle gegenüber der Landeswahlleiterin. Daher habe man auch keinen vollständigen Überblick. Es lägen aber keine Erkenntnisse vor, dass die Anzahl der Todesfälle signifikant erhöht wäre.

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Das ist zu den AfD-Fällen bekannt

Im Fall von Stefan Berendes, AfD-Kandidat für den Stadtrat in Bad Lippspringe, teilte die Polizei in Paderborn mit, es gebe keine Anzeichen für ein Fremdverschulden und deswegen auch keine weiteren Ermittlungen. Zur genauen Todesursache halte man sich aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen - wie in anderen Fällen auch - bedeckt. Die Stadt hatte mitgeteilt, dass durch den Tod die Briefwahlunterlagen von 133 Wählern ungültig seien.

Im Fall von Wolfgang Seitz, AfD-Kandidat in Rheinberg, hatte die Polizei ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Polizeisprecher in Wesel erläuterte:

Das ist aber nichts Besonderes, sondern Standard, wenn die Todesursache zunächst unklar ist.

Polizeisprecher, Wesel

Bei dem Verfahren hätten sich dann keine Hinweise auf eine Straftat oder ein Fremdverschulden ergeben. Auch von der Polizei in Wesel wurde mit Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht und Rücksicht auf die Angehörigen des Verstorbenen eine genaue Todesursache nicht genannt.

Bei Wolfgang Klinger, AfD-Kandidat in Schwerte, teilte die Polizei in Unna mit, der Kommunalwahlkandidat sei eines natürlichen Todes verstorben. In eindeutigen Fällen wie diesem werde kein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Ersatzbewerber für Wolfgang Klinger wurde Manfred Schneider.

Im Fall von Ralph Lange, AfD-Kandidat in Blomberg, teilte die Polizei in Bielefeld mit, es liege eine natürliche Todesursache vor. Entsprechend sei kein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden.

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Kommunalwahlgesetz sieht Möglichkeit der Nachwahl vor

Die Todesfälle haben nun Auswirkungen auf die Wahl: Stimmzettel müssen kurzfristig neu gedruckt werden und Briefwähler müssen neu wählen. Die in dem betroffenen Wahlbezirk bereits ausgestellten Wahlscheine verlieren ihre Gültigkeit.

Angesichts des langen Zeitraums zwischen der Aufstellung der Bewerber und der Wahl sieht das Kommunalwahlgesetz die Möglichkeit der Nachwahl vor, wenn ein Bewerber noch vor dem Wahltag stirbt. Eine solche Nachwahl kann, wenn es der zeitliche Ablauf zulässt, auch am Tag der eigentlichen Kommunalwahlen stattfinden.

In einer akuten Krise können Sie sich jederzeit kostenlos an die Telefonseelsorge unter der Nummer 0800-111 0 111 oder den Notruf 112 wenden. Krisendienste und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Depressionshilfe. Hilfe bei der Suche nach einem Therapieplatz bieten die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes und die Patientenservice-Nummer 116 117.


Quelle: dpa, ZDF

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