Bundesverwaltungsgericht: Klage gegen Rundfunkbeitrag

Bundesverwaltungsgericht urteilt:Klage gegen Rundfunkbeitrag vor Gericht

von Leon Fried
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Eine Frau aus Bayern weigert sich, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, da sie das Programm für unausgewogen hält. Nach Klagen durch alle Instanzen urteilt das Bundesverwaltungsgericht.

Schluss mit Lug und Trug“ steht auf dem Plakat eines Teilnehmers einer Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht, aufgenommen am 01.20.2025 in Leipzig

Eine Frau aus Bayern weigert sich, ihren Rundfunkbeitrag zu bezahlen (Symbolbild).

Quelle: dpa

Unbezahlte Rechnungen in lediglich zweistelliger Höhe: Normalerweise ist das eine Sache fürs Amtsgericht. Nicht so im Fall einer Frau aus Bayern, die einige Monate lang keinen Rundfunkbeitrag zahlte und dem Bayerischen Rundfunk deshalb genau 63,53 Euro schuldete. Der Rechtsstreit beschäftigt an diesem Mittwoch keine geringere Instanz als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Das liegt ganz offensichtlich nicht an der Höhe des streitigen Geldbetrages, sondern daran, dass es um grundsätzliches geht. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob Beitragszahler eigenmächtig gegen vermeintliche Mängel in der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender vorgehen dürfen, indem sie den von ihnen geschuldeten Rundfunkbeitrag zurückhalten.

Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgericht.

ZDF und ARD haben wegen der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Die von der „KEF“ empfohlene Erhöhung wurde nicht umgesetzt.

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Vorwurf: Programm liefert keine Meinungsvielfalt

Ein solches Recht nimmt die säumige Beitragsschuldnerin aus Bayern für sich in Anspruch und klagt deshalb seit mehreren Jahren vor den Verwaltungsgerichten. In den Vorinstanzen machte sie einerseits "strukturelle Defizite" der Programminhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geltend. Es fehle dem Programm an Meinungsvielfalt. Daraus leitet die Klägerin ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht ab.

Juristen verstehen darunter die Möglichkeit, eine eigentlich fällige Forderung so lange nicht zu erfüllen, wie der Gläubiger dieser Forderung seinerseits eine Pflicht verletzt. Andererseits hält die Klägerin den Rundfunkbeitrag insgesamt für verfassungswidrig.

Bayerische Gerichte wiesen Klage ab

Weder das Verwaltungsgericht München noch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgten dieser Argumentation. Beide Gerichte lehnten die Klage der Frau ab. Über die Frage, ob der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist, habe das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

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Kontrolle der Inhalte ist Aufgabe der Rundfunkräte

Auch das zweite Argument der Klägerin, wonach sie den Rundfunkbeitrag einbehalten dürfe, um eine Änderung der Programminhalte zu erzwingen, überzeugte die bayerischen Verwaltungsrichter nicht.

Es ist dem Einzelnen […] verwehrt, seine Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags davon abhängig zu machen, ob ihm das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefällt und er den Funktionssauftrag als erfüllt ansieht oder nicht.

Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21.9.2022

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwies darauf, dass es ausschließlich den hierzu berufenen Gremien obliegt, zu überprüfen, ob die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag sachgerecht erfüllen. Die Rundfunkgesetze und Staatsverträge der Länder bestimmen, dass die Kontrolle öffentlich-rechtlicher Berichterstattung Aufgabe der Rundfunk- bzw. Fernsehräte ist.

Das sind Gremien, die den Querschnitt der Bevölkerung abbilden sollen und denen deshalb etwa Vertreter von Kirchen, Gewerkschaften und Sportverbänden angehören. Sie befassen sich unter anderem mit Programmbeschwerden von Hörern und Zuschauern.

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Fall laut Senat von "grundsätzlicher Bedeutung"

Wegen eben dieser Möglichkeit, eine Programmbeschwerde zu erheben, sei die Klägerin aus Bayern gegenüber den Programminhalten der öffentlich-rechtlichen Sender auch nicht rechtlos gestellt, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der Begründung der Klageabweisung.

Auch wenn die Klägerin mit ihrem Ansinnen, keinen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen, vor den Gerichten bisher scheiterte - einen juristischen Erfolg konnte sie dennoch verbuchen: Obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen hat, wird sich das höchste deutsche Verwaltungsgericht an diesem Mittwoch mit dem Fall befassen.

Weil die aufgeworfene Rechtsfrage von "grundsätzlicher Bedeutung" ist, so der zuständige Senat in einem Beschluss aus dem vergangenen Jahr.

Leon Fried arbeiten in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.

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