ZDF-Diskussionsformat "Keine Talkshow":Selbstbestimmungsgesetz: Darf jeder alles sein?
Jan Fleischhauer hält das Selbstbestimmungsgesetz für schlecht gemacht und anfällig für Missbrauch. Grünen-Politikerin Nyke Slawik hält dagegen: Es gehe um Würde und Freiheit.
Jan Fleischhauer meint: Das Selbstbestimmungsgesetz ist schlecht gemacht und lädt zu Missbrauch ein. Grünen-Politikerin Nyke Slawik hält dagegen: Es schützt Würde und Freiheit von trans Menschen.
28.05.2026 | 28:33 minJournalist Jan Fleischhauer und die Bundestagsabgeordnete Nyke Slawik (Bündnis 90/Die Grünen) streiten über ein Gesetz, das für die einen ein Befreiungsschlag ist - und für die anderen zu viele offene Fragen lässt. Slawik sieht im Selbstbestimmungsgesetz einen überfälligen Schritt für trans Menschen.
- Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz: Mehr als 22.000 Menschen ändern Geschlechtseintrag
Fleischhauer stellt ihr Recht auf ein freies und gleichberechtigtes Leben nicht infrage. Seine Kritik setzt woanders an: Er hält das Gesetz für schlecht gemacht, weil es aus seiner Sicht zu leicht nutzbar ist - auch für Menschen, die gar nicht geschützt werden sollen.
... ist Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. Sie wurde 1994 geboren, wuchs in Leverkusen-Opladen auf und zog 2021 erstmals in den Bundestag ein. Slawik ist selbst eine trans Frau und heute unter anderem Obfrau im Bildungs- und Familienausschuss sowie queerpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Das Selbstbestimmungsgesetz bezeichnet sie als "Meilenstein Grüner Politik", den sie maßgeblich mitverhandelt habe.
Weniger Hürden, neue Fragen
Fleischhauer erkennt an, dass das frühere Transsexuellengesetz für Betroffene hohe Hürden bedeutete. Slawik beschreibt Gerichtsverfahren, psychiatrische Gutachten, hohe Kosten - und "wahnsinnig intime Fragen", etwa zum Masturbationsverhalten. Für Slawik schafft das neue Gesetz einen demütigenden Prozess ab. Fleischhauer teilt den Wunsch nach weniger Bürokratie:
Selbstbestimmung, Freiheit. Absolut.
Jan Fleischhauer
Aber gerade die neue Einfachheit ist für ihn das Problem. Heute könne man zum Standesamt gehen und Namen und Personenstand ändern lassen - ohne vorherige Gutachten. Aus seiner Sicht öffnet das eine Tür für taktische Nutzung.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit dem 1. November 2024 in Kraft und ersetzt das frühere Transsexuellengesetz. Trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen können Geschlechtseintrag und Vornamen nun beim Standesamt ändern lassen - ohne Gerichtsverfahren und ohne zwei Sachverständigengutachten. Die Änderung muss drei Monate vorher angemeldet werden. Danach gilt grundsätzlich ein Jahr Sperrfrist für eine erneute Änderung.
Nicht geregelt werden medizinische Maßnahmen oder deren Kostenübernahme. Auch über den Zugang zu geschützten Räumen wie Umkleiden entscheidet das Gesetz nicht automatisch: Hausrecht, Vertragsfreiheit und die Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bleiben bestehen. Im Sport können Leistungen unabhängig vom aktuellen Geschlechtseintrag bewertet werden.
Außerdem schützt ein Offenbarungsverbot frühere Vornamen und Geschlechtseinträge vor unbefugter Weitergabe. Ausnahmen gelten etwa für Behörden oder bei besonderem öffentlichem oder rechtlichem Interesse. Sanktioniert wird nur absichtliche Schädigung, dann droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro.
Wer entscheidet, wer man ist?
Fleischhauer macht seine Kritik an einem Fall fest: Eine Person bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen änderte nach dem Selbstbestimmungsgesetz den Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich. Mutmaßlich erhoffte sie sich Vorteile bei einer Beförderung. Später stand der Verdacht im Raum, die Änderung sei nicht ernst gemeint gewesen. Der Arbeitgeber verweigerte die Beförderung, ein Gericht gab ihm recht.
Seit November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz. Es erleichtert transgeschlechtlichen Menschen die Änderung ihres Geschlechts. Die Bilanz fällt gemischt aus.
01.11.2025 | 1:45 minGenau hier sieht Fleischhauer den Widerspruch. Das Gesetz solle verhindern, dass andere darüber urteilen, ob jemand "wirklich" trans ist. In diesem Fall habe am Ende aber doch wieder ein Richter entschieden, ob die Person glaubwürdig als Frau gelten könne.
Fleischhauer fragt: Wenn der Staat nicht mehr prüfen soll, wer trans ist, auf welcher Grundlage darf er im Missbrauchsfall doch sagen: Dir glauben wir nicht?
Slawik sieht darin keinen Beweis gegen das Gesetz. Für sie zeigt der Fall eher, dass der Rechtsstaat funktioniert. Wenn Einzelne versuchten, ein Gesetz "aus Jux und Dollerei" zu missbrauchen, könnten Behörden und Gerichte dagegen vorgehen.
Fleischhauer bleibt skeptisch: Wenn Selbstbestimmung absolut gelten solle, dürfe ein Gericht nicht plötzlich entscheiden, wem man glaubt. Slawik hält dagegen:
Ein Mann, der sagt: 'Hallo, ich möchte jetzt gerne mal hier bei euch Frauen mitmachen und ich habe gestern meinen Namen geändert', ist nicht das Gleiche wie eine Transfrau.
Nyke Slawik
Der Fall der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich befeuert die Koalitions-Debatte über die erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht darin einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
29.08.2025 | 2:42 minRichtige Anrede und Schutz vor Gewalt
An der richtigen Anrede zeigt sich der Konflikt erneut: Für Slawik geht es um Respekt und Schutz, für Fleischhauer um die Grenze zwischen Rücksichtnahme und gesetzlicher Vorgabe.
Slawik sagt, es könne Angehörige, Freunde oder Kollegen überfordern, wenn ein Mensch Namen oder Pronomen ändere. Ihr Vorschlag: ansprechen, nachfragen, ernst nehmen. Fleischhauer stößt sich weniger an freiwilliger Rücksichtnahme als an rechtlichen Vorgaben.
Besonders das Offenbarungsverbot hält er für problematisch. Wer früher anders hieß, soll nach einer Änderung nicht gegen den eigenen Willen mit dem alten Namen öffentlich geoutet werden. Für Fleischhauer geht das zu weit. Wenn jemand 50 Jahre unter einem anderen Namen gelebt habe, dürfe diese Biografie nicht nachträglich aus der Sprache verschwinden. Er sieht darin eine "Überschreibung der Wirklichkeit".
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Andrea Lindholz, hat das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel kritisiert. Es schieße weit über das Ziel hinaus, sagt sie ZDFheute.
12.04.2024 | 0:28 minSlawik verteidigt das Verbot als Schutzmechanismus. Viele trans Menschen wollten nicht ständig mit ihrer Vergangenheit konfrontiert werden - erst recht nicht, wenn der alte Name genutzt werde, um sie herabzusetzen. Sie verweist darauf, dass transgeschlechtliche Menschen oft von Gewalt betroffen seien. Eine solche Offenlegung könne sie angreifbarer machen.
Fleischhauer erkennt an, dass das absichtliche Benutzen eines alten Namens verletzend sein kann. Aber nicht alles, was verletzend oder "ekelhaft" sei, müsse mit einem eigenen Gesetz beantwortet werden.
"Keine Talkshow - Eingesperrt mit Jan Fleischhauer" ist eine Ergänzung etablierter Diskussionsformate. Ein schlichter Raum - fest installierte Kameras, kein Entkommen und zwei Diskutanten, die sich auf Augenhöhe begegnen. Das Thema ist vorgegeben. Was sie daraus machen, bestimmen sie selbst. Eine rund 30-minütige Sendung, kontrovers, emotional und doch immer darum bemüht, den anderen zu überzeugen.
Ein Gesetz, zwei Freiheitsbegriffe
Am Ende steht die Debatte bei einer Grundfrage: Was bedeutet Freiheit?
Für Slawik heißt Freiheit, dass trans Menschen nicht vor Gerichten und Gutachtern erklären müssen, wer sie sind. "Es geht doch Transpersonen einfach darum, frei leben zu können, ohne dass der Staat sie diskriminiert", sagt sie. Für Fleischhauer endet Freiheit dort, wo andere gezwungen werden, Sprache, Identität und Biografie eines Menschen vollständig neu zu übernehmen.
Eine Einigung gibt es nicht. Slawik sieht ein Gesetz, das Würde zurückgibt und Hürden abbaut. Fleischhauer sieht ein Gesetz, das zu viel auf Vertrauen setzt und zu wenig auf Missbrauch vorbereitet ist.
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