Urteil des Berliner Kammergerichts:Mehrjährige Haftstrafen wegen Hamas-Mitgliedschaft
Das Kammergericht Berlin hat vier Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie seien Mitglieder der islamistischen Hamas und als Auslandsoperateure im Einsatz gewesen.
In Berlin sind vier libanesische Hamas-Mitglieder zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
25.03.2026 | 0:22 minVier Mitglieder der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas sind am Mittwoch in Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Kammergericht der Hauptstadt verhängte wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren.
Nach Überzeugung des Gerichts waren die Männer als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der Terrororganisation in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich "zur vollen Überzeugung des Senats" bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch.
Bundesanwaltschaft forderte bis zu sieben Jahre Haft
Die Bundesanwaltschaft hatte für die vier Männer Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt. Nach ihren Ermittlungen sollen die Männer als sogenannte Auslandsoperateure für die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark zuständig gewesen sein. Laut Ermittlern hatte die Hamas bereits vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten.
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18.02.2026 | 12:17 minDie Männer bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger von drei Angeklagten plädierten jeweils auf Freispruch. Der Hauptangeklagte räumte im Prozess ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben. Nach seiner Schilderung ging es um "privaten Waffenhandel". Sein Anwalt plädierte, ihn wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Strafe zu verurteilen, die nicht über die Zeit der bisherigen Untersuchungshaft hinausgeht. Die Angeklagten wurden im Dezember 2023 verhaftet.
"Pilot-Verfahren" gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder
Die Bundesanwaltschaft sprach zu Prozessbeginn im Februar 2025 von einem "Pilot-Verfahren". Erstmals in Deutschland seien Angeklagte dem Vorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder der ausländischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben, hieß es.
Daniel Heymann aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz bestätigt, dass das Urteil Maßstäbe setzt: "Zum ersten Mal hat ein deutsches Strafgericht geprüft, ob die Hamas eine Terror-Organisation ist - und diese Frage klar mit Ja beantwortet." Im November 2023 hatte das Bundesinnenministerium, damals noch unter Leitung von Nancy Faeser, ein Betätigungsverbot gegen die Hamas ausgesprochen. Außerdem steht die Organisation bereits seit 2001 auf der EU-Terrorliste.
Das Kammergericht sah es als erwiesen an, dass die Männer auch Anschläge in Europa ausführen wollten. Heymann erklärt, dass diese Pläne zwar noch in einem frühen Vorbereitungsstadium gewesen seien, aber: "Die Täter hatten bereits Zugang zu Waffen, hatten auch schon über mögliche Ziele gesprochen - die Gefahr, die von ihnen ausging, ist also keinesfalls zu unterschätzen."
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