Wie Justizministerin Hubig häusliche Gewalt bekämpfen will

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Gesetzentwurf von SPD-Ministerin:Wie Hubig häusliche Gewalt bekämpfen will

von Louisa Hadadi
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SPD-Justizministerin Stefanie Hubig will häusliche Gewalt stärker bekämpfen. Helfen sollen Anti-Gewalt-Trainings, die elektronische Fußfessel und höhere Strafen.

04.08.2023 in Weiterstadt: Ein Mann hält zu Demonstrationszwecken eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, bekannt als elektronische Fußfessel, vor das Bein eines Probanden.

Ein Gesetzentwurf sieht einen besseren Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt vor. In Hochrisikofällen sollen Gerichte künftig elektronische Fußfesseln für Täter anordnen können.

23.08.2025 | 0:24 min

Es ist schon jetzt ein Schwerpunkt ihrer Arbeit als Justizministerin: der Kampf gegen häusliche Gewalt. Am Montag stellte Stefanie Hubig (SPD) einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. In dem Entwurf sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen: von der Einführung der elektronischen Fußfessel über höhere Strafen bis hin zu sozialen Trainingskursen für Täter. Ein Überblick über die wichtigsten Vorschläge und die Hintergründe.

Warum braucht es mehr Gewaltschutz?

Im Jahr 2023 waren mehr als eine Viertelmillion Menschen von häuslicher Gewalt betroffen. Die Dunkelziffer ist vermutlich viel höher, weil viele Betroffene die Gewalt häufig nicht anzeigen. Der Begriff der häuslichen Gewalt umfasst Gewalt durch den (Ex-)Partner und durch die Familie. Experten zufolge gibt es geschlechtsbezogene Gewalt in allen Bildungs- und Altersklassen.

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Gewalt im partnerschaftlichen Kontext trifft insbesondere Frauen. Fast 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Die Zahlen steigen seit Jahren. 2023 erlebte im Durchschnitt alle vier Minuten eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren (Ex-)Partner, alle zwei Tage tötete ein (Ex-)Partner eine Frau.

Wie werden Betroffene bisher geschützt?

Bei (angedrohter) Gewalt und wiederholten Nachstellungen können Familiengerichte eine Gewaltschutzanordnung gegen den Täter erlassen. Diese verbietet es ihm, sich dem Opfer zu nähern oder anderweitig Kontakt aufzunehmen. Wenn sich der Täter trotz Verbots nähert, kann die Betroffene die Polizei zu Hilfe rufen. Dem Täter droht dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Wer soll künftig eine elektronische Fußfessel tragen?

Nach den Plänen der Justizministerin sollen Familiengerichte in sogenannten Hochrisikofällen die Täter verpflichten können, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Damit sollen Verstöße gegen die Gewaltschutzanordnung präventiv verhindert werden. Vorbild ist dabei Spanien, wo man schon gute Erfahrungen damit gesammelt hat.

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Die Fußfessel darf nur ausnahmsweise angeordnet werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Täter gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßen werde und die betroffene Person dadurch konkret gefährdet. Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn der Täter die Betroffene schon einmal lebensbedrohlich verletzt hat, indem er sie beispielsweise würgte oder gegen ihren Kopf schlug.

Die Überwachung mittels elektronischer Fußfessel soll automatisiert erfolgen. Die Koordinierungsstellen der Bundesländer bekämen den Plänen des Justizministeriums zufolge erst dann eine Meldung, wenn der Täter sich der betroffenen Person nähert. Die Koordinierungsstelle könnte dann den Täter, die Polizei und die betroffene Person kontaktieren. Wenn die Betroffene es wünscht, kann auch sie durch ein Empfangsgerät gewarnt werden.

Was hat es mit den Anti-Gewalt-Trainings auf sich?

Darüber hinaus will Justizministerin Hubig die Arbeit mit den Tätern in den Blick nehmen. Familiengerichte sollen künftig Täter auch ohne ihr Einverständnis zu sozialen Trainingskursen verpflichten können. In den Anti-Gewalt-Trainings sollen sie lernen, ihr Verhalten zu ändern und Konflikte ohne Gewalt zu lösen.

Damit kommt das Justizministerium einer Forderung aus Fachkreisen nach, Betroffene nachhaltig vor Gewalt zu schützen, indem man die Ursache des Problems und nicht lediglich die Folgen bekämpft.

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Wie geht es jetzt weiter?

Aktuell berät die Bundesregierung über den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin. Bis zum 19. September haben Länder und Verbände Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Louisa Hadadi arbeitet in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.

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