Gesetzentwurf: Fußfessel soll Opfer schützen

Häusliche Gewalt :Gesetzentwurf: Fußfessel soll Opfer schützen

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Das Bundesjustizministerium will die Opfer häuslicher Gewalt mittels einer elektronischen Überwachung der Täter künftig besser schützen. So sieht es ein neuer Gesetzentwurf vor.

Opfer von häuslicher Gewalt sollen durch eine Fußfessel für den Täter künftig besser geschützt werden.

Opfer von häuslicher Gewalt in Deutschland könnten bald besser geschützt werden.

Quelle: dpa

Opfer von häuslicher Gewalt sollen durch eine Fußfessel für den Täter künftig besser geschützt werden. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass Familiengerichte künftig die Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können, wie die Funke Mediengruppe berichtet.

Nähert sich der Täter, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und "kann sich dadurch gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen", heißt es in dem Papier. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert.

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Opfer könnten früher gewarnt werden

"Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Maßnahme des Gewaltschutzgesetzes kann im Einzelfall dazu beitragen, dass Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzungen vermieden werden", heißt es zur Begründung. Es könne nicht nur das Opfer früher gewarnt werden, sondern auch Täter könnten sich anders verhalten, wenn sie wissen, dass sie überwacht werden.

Insgesamt kann dies zur Rettung von Leib und Leben der Opfer beitragen.

Auszug aus dem Gesetzentwurf

Die Fußfessel soll bei sogenannten Hochrisikofällen und zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Die Richter sollen sie zunächst für höchstens ein halbes Jahr anordnen dürfen. Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist möglich, wenn das Opfer einen entsprechenden Antrag stellt und die Gefahr nach Einschätzung der Richter weiter besteht, wie es in dem Entwurf heißt.

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Großteil der Betroffenen von häuslicher Gewalt sind Frauen

Mit der geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes soll eine bundesweite Regelung geschaffen werden. Mehr als 250.000 Menschen sind 2023 Opfer von häuslicher Gewalt geworden, wie aus dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgeht.

Experten gehen von einer Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle aus. Der Großteil der Betroffenen von häuslicher Gewalt sind Frauen, die überwiegende Mehrheit der Tatverdächtigen sind männlich.

Zahlen für 2024 zu häuslicher Gewalt sind noch nicht offiziell vorgestellt worden. Laut einem Bericht der "Welt am Sonntag" gab es mit 265.942 betroffenen Menschen im vergangenen Jahr einen Rekordwert. Die Zeitung bezieht sich dabei auf Zahlen des Bundeskriminalamts.

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Spanien dient als Vorbild

Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium orientieren sich an Spanien. Dort sei seit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter 2009 kein Opfer mehr getötet worden, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Hubig will auch einführen, dass Familiengerichte die Täter künftig zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Zudem sollen Familienrichter Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Das Ziel dabei: Eine bessere Einschätzung der Bedrohungslage.

Auch solle der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden, von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Quelle: dpa

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