Hubig gegen häusliche Gewalt: Wer zuschlägt, riskiert Sorgerecht

Hubig gegen häusliche Gewalt:Wer zuschlägt, riskiert Sorgerecht

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Wer zu Hause zuschlägt, muss künftig damit rechnen, dass sein Kind nicht mehr sehen darf - so will es Justizministerin Hubig. Auch Kinder litten, wenn die Mutter geschlagen werde.

Ein Mädchen sitzt neben ihrem Schulranzen auf dem Boden und hält die Hände vor das Gesicht.
Auch Kinder leiden natürlich, wenn die Mutter verprügelt wird.
Quelle: dpa

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Sorge- und Umgangsrecht für Gewalttäter stärker einschränken. "Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf - oder nur im Beisein einer Begleitperson", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
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Regel gilt bisher nur bei Gewalt gegen das Kind

Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur dann eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt - aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner misshandelt wird.
"Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprügelt", sagte Hubig.

Hubig will Reformen zum Schutz gegen Gewalt

Die Justizministerin hatte bereits vor einigen Tagen im Bundestag angekündigt, mehrere Reformen anschieben zu wollen, die den Schutz gegen häusliche Gewalt stärken sollen. Hubig betonte in dem Interview, dass die Einschränkung des Sorge- und Umgangsrechts künftig auch wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein könne - "zum Beispiel wegen schwerer Beleidigungen oder Bedrohungen".
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Mietrecht könnte geändert werden

Die Ministerin kündigte an, auch das Mietrecht ändern zu wollen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. "Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen - auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt", sagte sie in dem Interview.
Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung. "Das ist häufig eine Nervenprobe. Oft dauert es zu lange, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Ex-Partner herauszukommen." Daher prüfe sie, wie die Situation für Betroffene per Gesetz verbessert werden könne.
Nicht ausreichend ist es nach Hubigs Einschätzung, wenn Familiengerichte eine Fußfessel anordnen können. Mit einer einzelnen Maßnahme lasse sich das Thema häusliche Gewalt nicht in den Griff bekommen, sagte sie. Die Bundesregierung werde daher Familiengerichte auch dazu ermächtigen, "Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen"
Quelle: dpa, AFP

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