Schnellere Abschiebungen:Dublin-Zentrum ab März in Brandenburg
Bund und Brandenburg planen in Eisenhüttenstadt eine Unterkunft für Asylsuchende, für deren Antrag ein anderes europäisches Land zuständig ist. Es soll am 1. März starten.
Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt
Quelle: dpaIn Brandenburg soll das bundesweit zweite "Dublin-Zentrum" für schnellere Abschiebungen eingerichtet werden. Es soll sich um sogenannte Dublin-Fälle kümmern, bei denen Schutzsuchende in andere EU-Staaten zurückgeführt werden, die für ihr Asylverfahren zuständig sind.
Zweites Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt ab März
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (beide SPD) unterzeichneten am Montag in Potsdam eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Land. Demnach soll das Brandenburger Zentrum in Eisenhüttenstadt am 1. März starten. Ein Schwerpunkt des Zentrums wird laut Bundesinnenministerium auf Rückführungen nach Polen liegen.
Im Zuge von Asyldebatten ist immer wieder von den sogenannten Dublin-Regeln der EU die Rede. Aber was beinhaltet das Übereinkommen der EU genau?
09.09.2024 | 1:34 minDas bundesweit erste "Dublin-Zentrum" soll in Kürze in Hamburg eröffnen. Dort sollen Schutzsuchende, deren tatsächliche Ausreise in das für sie zuständige EU-Land durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft wurde, für die Zeit von zwei Wochen zur Überbrückung nur noch Sachleistungen bekommen. Ziel ist es laut Bundesinnenministerium, die Verfahren deutlich zu beschleunigen. Benannt sind sie nach dem Dublin-Abkommen zwischen den EU-Staaten, das die Zuständigkeiten für Asylanträge regelt.
Das Dublin-Verfahren regelt, dass jeder Asylbewerber nur in dem EU-Land einen Asylantrag stellen darf, das er als erstes betreten hat. So soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag nur von einem EU-Mitgliedstaat geprüft wird. Die Dublin-III-Verordnung gilt seit 2014 in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein.
Hält ein Mitgliedstaat einen anderen für zuständig, kann er ein Übernahme- beziehungsweise Wiederaufnahmeersuchen stellen. Stimmt dieser Staat zu, erhält der Antragsteller einen entsprechenden Bescheid. Er kann einen Eilantrag dagegen stellen, andernfalls vereinbaren die Mitgliedstaaten die Überstellung.
Wird die nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit an jenen Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern. In bestimmten Fällen sieht Dublin III eine Abschiebehaft vor, etwa bei ungeklärter Identität, verspäteter Antragstellung oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.
Die Verordnung der EU in voller Länge finden Sie hier.
Quelle: KNA
Beschleunigte Verfahren sind das Ziel
Auch in Brandenburg ist geplant, dass Asylbewerber in Dublin-Fällen nur noch befristet Sachleistungen erhalten. In dem Zentrum könnten bis zu 250 Menschen untergebracht werden, regelmäßig sollen es bis zu 150 sein.
Es ist ein wiederkehrendes Muster nach einem Anschlag: Die Politik zeigt sich betroffen, kündigt energisches Handeln an - und steht doch immer wieder vor einem Vollzugsproblem.
16.02.2025 | 3:57 minDas Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt umfasst zwei Gebäude, eines für alleinreisende Frauen und für Familien, das andere für alleinreisende Männer. Es gebe insgesamt Platz für bis zu 250 Personen.
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