Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Juristenausbildung

Verfassungsgerichtshof in Thüringen:Klage gegen Juristenausbildung: AfD scheitert vor Gericht

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Ein Gericht hat die Klage der AfD-Landtagsfraktion abgewiesen: Thüringen darf Extremisten vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das sei mit der Verfassung vereinbar.

Thüringer Verfassungsgerichtshof

Thüringen darf Extremisten von der juristischen Ausbildung ausschließen, urteilt der Verfassungsgerichtshof. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei mit der Landesverfassung vereinbar.

26.11.2025 | 0:38 min

Der Freistaat Thüringen muss Bewerber, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, nicht zu Volljuristen ausbilden. Die Richter des Landesverfassungsgerichts wiesen damit eine Klage der Thüringer Landtagsfraktion der AfD ab: Sie war vor Gericht gezogen, um die entsprechende, im Dezember 2022 eingeführte Regelung überprüfen zu lassen. Sie sah einen Verstoß gegen die Landesverfassung.

Der Gerichtshof erklärte aber nun, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt sei, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu sichern.

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Gericht: Bloße Zugehörigkeit zu Partei reicht nicht

Es brauche gesellschaftliches Vertrauen in einzelne Richter und die Justiz als Ganzes. Referandare im juristischen Vorbereitungsdienst dürften demnach nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sein.

Das Gericht wies aber darauf hin, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit nur verhältnismäßig sei, wenn Bewerber deutlich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren. In aller Regel genüge die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei nicht, um Bewerber auszuschließen. Die Thüringer AfD wird seit 2021 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

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Gericht in Leipzig hatte bereits ähnlich entschieden

Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits entschieden, dass sich Rechtsreferendare nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürfen. Es wies 2024 die Klage eines Aktivisten der rechtsextremistischen Kleinstpartei "Der III. Weg" zurück.

Der Mann hatte in Bayern Jura studiert und wollte dort seine Ausbildung fortsetzen, wurde aber abgelehnt. Später wurde er in Sachsen zum Referendariat zugelassen, ging aber weiterhin gegen die Absage aus Bayern vor.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte damals, dass Referendare Teil der staatlichen Funktion der Rechtspflege seien. Darum müssten sie Mindestanforderungen an die Pflicht zur Verfassungstreue erfüllen. Gebe es begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten.

Quelle: dpa, AFP

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