Partei scheitert vor Gericht:Einstufung rechtens: AfD Sachsen rechtsextrem
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD Sachsen als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht.
Das Logo der AfD beim Parteitag in Riesa.
Quelle: dpaDas Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) an diesem Dienstag in Bautzen.
Das Gericht wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück, das im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt hatte (Aktenzeichen 3 B 127/24).
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05.08.2024 | 30:50 minEinstufung seit einem guten Jahr gültig
Der Landesverfassungsschutz hatte die sächsische AfD im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Deren Jugendorganisation Junge Alternative hatte er schon seit April 2023 als gesichert rechtsextremistisch geführt.
Einigen in der Mutterpartei ist die "Junge Alternative" zu radikal. Was das für die Zukunft der AfD-Jugendorganisation bedeutet, zeigt Nicole Diekmann bei Inside PolitiX.
11.01.2025 | 11:01 minMit einem Eilantrag gegen ihre Einstufung hatte die AfD vor dem Verwaltungsgericht Dresden keinen Erfolg. Es lägen "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die "gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen" und "gegen das Demokratieprinzip" gerichtet seien, erklärte das Gericht bei seiner Entscheidung im vergangenen Jahr.
Rechtsextremistische bzw. rechtsextreme Ideologieansätze wurzeln im Nationalismus und im Rassismus. Sie sind von der Vorstellung geprägt, dass die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation die größte Bedeutung für das Individuum besitzt. Der Verfassungsschutz sieht folgende Anhaltspunkte als kennzeichnend für ein rechtsextremistisches Weltbild an:
- aggressiver Nationalismus: das heißt deutsche Interessen gelten als Richtwert, andere Nationen werden als ''minderwertig" betrachtet
- der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf ''rassischer" Grundlage: die Rechte des Einzelnen sollen beliebig eingeschränkt werden, das Modell des ''Volkskollektivismus'' (''Du bist nichts, Dein Volk ist alles'') wird angestrebt
- aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis einer Wiederbelebung rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts
- der Wunsch nach einem ''Führerstaat'' mit militärischen Ordnungsprinzipien (Militarismus)
- Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des "Dritten Reiches", Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus
- ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
Die Einstufung einer Partei als gesichert rechtsextremistisch hat zur Folge, dass der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel einsetzen kann, um Informationen über extremistische Aktivitäten des Landesverbands zu gewinnen. Allerdings könnnen schon bei der Einstufung als Verdachtsfall geheimdienstliche Mittel eingesetzt werden. Die Hochstufung spielt verstärkt im Rahmen der Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit eine Rolle.
Quelle: ZDF, dpa
Keine weitere Instanz möglich
Die von der AfD nun mit der Beschwerde vorgelegten Gründe führten nach einer Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht nicht zu einer Änderung des Beschlusses. Die umfangreichen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts habe der Beschwerdeführer ebenso wenig durchgreifend infrage gestellt wie die rechtlichen Schlussfolgerungen, erklärte das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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