Hessen: Verfassungsschutz darf AfD-Landesverband beobachten

"Rechtsextremer Verdachtsfall":Hessens Verfassungsschutz darf AfD beobachten

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Die hessische AfD ist mit ihrer Klage gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall gescheitert. Laut Gericht liegen genug Anhaltspunkte gegen die Partei vor.

 Im Vordergrund blättert ein AfD-Vertreter im „Programm für Deutschland“ der AfD.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies die Klage der AfD Hessen ab. (Archiv)

Quelle: dpa

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden am Mittwoch und wies eine Klage der AfD dagegen ab.

Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung

Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es. Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.

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Am 1. Juni hatte das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag der AfD Niedersachsen abgelehnt. Der Verfassungsschutz darf die Partei vorerst als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.

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Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Gericht: Öffentlichkeit im Jahr 2022 rechtswidrig informiert

Gleichzeitig beschloss das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben.

Was eine Einstufung des Verfassungsschutzes bedeutet





Es hatte in der Sache bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls beschlossen hatte, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung war in zweiter Instanz bestätigt worden.

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen - insoweit war die AfD erfolgreich.

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In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

AfD behält sich weitere Rechtsmittel vor

Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht "politisch motiviert".

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: "Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts." Er sei "nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet". Für seine Arbeit gelte "allein ein Maßstab - dieser ist unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung".

SGS-Wiesel-Tacke

Die AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden - und das bleibe so, "wenn der Verfassungsschutz nicht nachlegt" - so Rechtsexpertin Sarah Tacke.

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Quelle: dpa
Über das Thema berichtete die heute-Sendung am 03.06.2026 ab 17:00 Uhr.
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