"Rechtsextremer Verdachtsfall":Hessens Verfassungsschutz darf AfD beobachten
Die hessische AfD ist mit ihrer Klage gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall gescheitert. Laut Gericht liegen genug Anhaltspunkte gegen die Partei vor.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies die Klage der AfD Hessen ab. (Archiv)
Quelle: dpaDer hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden am Mittwoch und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es. Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Am 1. Juni hatte das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag der AfD Niedersachsen abgelehnt. Der Verfassungsschutz darf die Partei vorerst als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
01.06.2026 | 0:29 minDer hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Gericht: Öffentlichkeit im Jahr 2022 rechtswidrig informiert
Gleichzeitig beschloss das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben.
Was eine Einstufung des Verfassungsschutzes bedeutet
Es dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden - es wird also nicht überwacht. Doch es liegen "erste tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Bestrebung" vor. Der Verfassungsschutz darf öffentlich einsehbare Informationen sammeln - etwa, wenn eine Person etwas bei Facebook postet, bei einer Demo auftritt oder dort eine Rede hält.
Ab jetzt dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Beim Verdachtsfall liegen für den Verfassungsschutz "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Bestrebung" vor.
Wenn sich die "tatsächlichen Anhaltspunkte zur Gewissheit verdichtet haben", ist die oberste Stufe erreicht. Der Verfassungsschutz darf beobachten - und hat bei der Verhältnismäßigkeits-Abwägung mehr Spielraum.
Eine Überwachung ist ein starker Eingriff in die Grundrechte, der immer begründet sein muss. Beim Verdachtsfall muss der Verfassungsschutz noch stärker abwägen, ob eine Maßnahme es wert ist, um eine bestimmte Information zu generieren. Ihr Nutzen muss größer sein als der Schaden, den sie möglicherweise auch verursacht - es geht immer um die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Quelle: Julia Klaus
Es hatte in der Sache bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls beschlossen hatte, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung war in zweiter Instanz bestätigt worden.
Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen - insoweit war die AfD erfolgreich.
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31.05.2026 | 4:05 minIn Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
AfD behält sich weitere Rechtsmittel vor
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht "politisch motiviert".
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: "Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts." Er sei "nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet". Für seine Arbeit gelte "allein ein Maßstab - dieser ist unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung".
Die AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden - und das bleibe so, "wenn der Verfassungsschutz nicht nachlegt" - so Rechtsexpertin Sarah Tacke.
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