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Regierung Orban:Ungarn will Internationalen Strafgerichtshof verlassen
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Ungarn will aus den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs austreten. Das verkündet die Regierung während des Besuchs von Netanjahu, gegen den das Gericht Haftbefehl erließ.
Die Regierung in Ungarn hat den Rückzug des Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verkündet. "Ungarn verlässt den IStGH", teilte der Bürochef des ungarischen Regierungschefs Viktor Orban am Donnerstag bei Facebook mit.
Die Regierung wird am Donnerstag das Verfahren zum Rückzug (...) einleiten.
Gergely Gulyas, Leiter der ungarischen Staatskanzlei
Das Land verfahre entsprechend seiner eigenen Verfassung und internationalem Recht, fügte Kanzleramtsminister Gergely Gulyas hinzu. Der Grundlagenvertrag des IStGH sieht vor, dass ein Austritt ein Jahr nach der schriftlichen Kündigung in Kraft tritt. Das Gericht reagierte nicht direkt auf die Ankündigung.
Die Bekanntgabe erfolgte zeitgleich mit dem Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Ungarn, gegen den ein vom IStGH ausgestellter Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen vorliegt.
Orban kritisierte Haftbefehl gegen Netanjahu
Die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban hatte Netanjahu im November eingeladen, nachdem der IStGH den Haftbefehl bereits erlassen hatte, in dem dem israelischen Regierungschef Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden. Orban bezeichnete den Haftbefehl als unverschämt und zynisch.
Mitgliedsstaaten des Haager Tribunals sind verpflichtet, Verdächtige, gegen die ein Haftbefehl ergangen ist, festzusetzen, wenn diese ihr Staatsgebiet betreten. Das Gericht hat jedoch keine Mittel, dies auch durchzusetzen. Es ist auf die Kooperation seiner Mitgliedsstaaten angewiesen.
Ungarn müsste Netanjahu trotzdem festnehmen
Mit einem Austritt aus dem Strafgerichtshof macht sich Ungarn nicht frei von der Pflicht, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken. Denn selbst wenn der Austritt nach einem Jahr in Kraft ist, bleiben die Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner Mitgliedschaft übernommen hatte.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger Gerichtshof mit Sitz in Den Haag, Niederlande. Seit 2003 hat er die Aufgabe, besonders schwere Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression zu verfolgen.
Der IStGH soll dazu beitragen, das humanitäre Völkerrecht und das internationale Völkerstrafrecht wirksamer durchzusetzen und gravierende Lücken bei der Strafverfolgung zu schließen.
Einige Staaten äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Eingriffe in ihre Souveränität. Die USA, Russland und China erkennen die Legitimität des Gerichtshofs nicht an. Israel erkennt das Gericht ebenfalls nicht an. Allerdings erstreckt sich die Gerichtsbarkeit des IStGH auf die palästinensischen Gebiete. Deshalb darf der Chefankläger auch in diesem Fall ermitteln.
Der IStGH soll dazu beitragen, das humanitäre Völkerrecht und das internationale Völkerstrafrecht wirksamer durchzusetzen und gravierende Lücken bei der Strafverfolgung zu schließen.
Einige Staaten äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Eingriffe in ihre Souveränität. Die USA, Russland und China erkennen die Legitimität des Gerichtshofs nicht an. Israel erkennt das Gericht ebenfalls nicht an. Allerdings erstreckt sich die Gerichtsbarkeit des IStGH auf die palästinensischen Gebiete. Deshalb darf der Chefankläger auch in diesem Fall ermitteln.
Allerdings sind die Konsequenzen für Ungarn voraussichtlich überschaubar: Wenn ein Staat seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann das Gericht den Fall zwar der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen, die über weitere Maßnahmen entscheidet. Große Folgen aber wird das kaum haben.
Für den Internationalen Staatsgerichtshof selbst steht dagegen einiges auf dem Spiel. Wenn seine Anordnungen missachtet werden, untergräbt das die Autorität des Gerichts.
Quelle: dpa
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Quelle: dpa, AFP, AP
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