Wahlkampffinanzen:Weitere Haftstrafe für Sarkozy - Fußfessel möglich
Weiteres Urteil gegen Nicolas Sarkozy: In einem Verfahren um Wahlkampffinanzierung bestätigt Frankreichs höchstes Berufungsgericht eine Haftstrafe gegen den Ex-Präsidenten.
Wegen illegaler Wahlkampffinanzierung ist Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy zum zweiten Mal rechtskräftig verurteilt worden. Ein Berufungsgericht wies die Revision zurück.
26.11.2025 | 0:38 minEin Jahr Haft: Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist zum zweiten Mal rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Verfahren um ein Überziehen der Wahlkampfkosten wies das höchste Berufungsgericht, das Kassationsgericht in Paris, die Revision des 70-Jährigen zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Sarkozy wurde zu einem Jahr Haft verurteilt - ein halbes Jahr davon ist auf Bewährung ausgesetzt, ein weiteres halbes Jahr kann umgewandelt werden, etwa durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Das Kassationsgericht befasste sich nicht mit den Vorwürfen selbst, sondern prüfte lediglich, ob es Verfahrensfehler gegeben hat.
Zu hohe Wahlkampfkosten verschleiert
Hintergrund: Sarkozy hatte 2012 die Obergrenze für Wahlkampfkosten von 22,5 Millionen Euro um knapp das Doppelte überschritten. Die Eventfirma Bygmalion, die der Affäre ihren Namen gab, hatte dies durch fiktive Rechnungen an Sarkozys Partei verschleiert. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, aber wichtige Hinweise soll er ignoriert haben.
Sarkozy hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Sein Anwalt Vincent Desry sagte: "Nicolas Sarkozy ist in Bezug auf das, was man ihm in diesem Fall vorwirft, vollkommen unschuldig." Er habe keine Mittel gebunden und nicht gewusst, dass die Kostengrenze überschritten wurde.
Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy wurde wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sarkozy kündigte Berufung an.
25.09.2025 | 1:30 minNicht der erste Prozess
Für den Altpräsidenten ist die Entscheidung eine weitere herbe Niederlage in seinem seit Jahren andauernden, verbitterten Kampf mit der Justiz in Frankreich. Sarkozy war im Dezember 2024 bereits wegen versuchter Richterbestechung rechtskräftig zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden, die durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel verbüßt werden musste. Aus Altersgründen musste er diese nur drei Monate lang tragen.
Im September war der 70-jährige Ex-Präsident wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung in der Affäre um libysche Wahlkampfgelder zu fünf Jahren Haft mit sofortiger Vollstreckung verurteilt worden. Nach drei Wochen im Gefängnis wurde er Anfang November vorzeitig entlassen. Das Berufungsverfahren in dieser Angelegenheit ist für Frühjahr 2026 geplant.
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