Sebastian Kurz in Falschaussage-Prozess freigesprochen

Österreichs Ex-Kanzler:Kurz in Falschaussage-Prozess freigesprochen

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Österreichs Ex-Kanzler Kurz ist vom Vorwurf entlastet, im Untersuchungsausschuss zur Ibiza-Affäre falsch ausgesagt zu haben. Das Gericht in Wien erkannte keine Täuschungsabsicht.

Österreichs ehemaliger Bundeskanzler Sebastian Kurz verlässt das Gericht nach der Verhandlung über seine Berufung gegen seine Verurteilung wegen Falschaussage am 26. Mai 2025 in Wien, Österreich.
Österreichs Ex-Kanzler Kurz wurde im Revisionsprozess freigesprochen.
Quelle: AFP

Das Oberlandesgericht Wien hat Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen. Das Urteil hebt eine vorherige Verurteilung zu acht Monaten Haft auf Bewährung durch das Landgericht Wien auf. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Kurz war im Jahr 2020 vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss nach seiner Rolle bei der Bestellung von Aufsichtsräten für die Staatsholding ÖBAG befragt worden. Nach Auffassung der ersten Instanz hatte er dabei seinen maßgeblichen Einfluss heruntergespielt. Der frühere Politiker der konservativen Volkspartei (ÖVP) hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.
"Wir haben immer an die Unschuld von Sebastian Kurz geglaubt", sagte ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti nun.

Es ist gut, dass das Gericht am Ende zur Überzeugung gelangt ist, dass sich Sebastian Kurz nichts zu Schulden hat kommen lassen.

Nico Marchetti, ÖVP-Generalsekretär

Austria Kurz Trial
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Vorwurf: Einflussnahme bei Besetzung von ÖBAG-Posten

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Kurz während seiner Amtszeit als Bundeskanzler bei der Besetzung von Schlüsselpositionen in der Staatsholding ÖBAG einen größeren Einfluss ausgeübt habe, als er eingeräumt hatte.
Kurz hatte vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Juni 2020 ausgesagt, er sei lediglich informiert gewesen, habe jedoch nicht aktiv in die Personalentscheidungen eingegriffen. Formell war der damalige Finanzminister zuständig. Das Erstgericht kam hingegen zu dem Schluss, dass diese Darstellung nicht der Wahrheit entsprach und Kurz aktiv involviert war.

Gericht: Kurz-Aussagen nicht als falsch zu werten

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sind die Antworten von Kurz vor dem U-Ausschuss nicht als falsch zu werten. Er habe nicht den Anschein erweckt, vollständig und abschließend ausgesagt zu haben.
In seinem Schlusswort hatte der ehemalige Regierungschef, der heute als Unternehmer aktiv ist, immer wieder betont, wie unverständlich der damalige Richterspruch aus seiner Sicht gewesen sei. Er habe sich zwar leider nicht gut genug auf die insgesamt vierstündige Befragung vorbereitet, aber sein Ziel sei immer gewesen, "auf keinen Fall etwas Falsches zu sagen".
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Korruptionsvorwürfe gegen Kurz weiter offen

Kurz, der mit 31 Jahren einer der jüngsten Regierungschefs weltweit war, durchlief eine steile politische Karriere. Mit seiner scharfen migrationspolitischen Linie führte er die ÖVP 2017 und 2019 zu Wahlerfolgen und sorgte national wie international für Aufsehen. Nach Korruptionsvorwürfen trat Kurz im Herbst 2021 als Bundeskanzler zurück. Ob er wegen möglicher Korruptionsdelikte angeklagt wird, ist noch offen. Kurz bestreitet diese Vorwürfe.
Seit seinem Rückzug aus der Politik ist Kurz als Unternehmensberater und Tech-Unternehmer aktiv. Nach der Nationalratswahl im vergangenen Herbst und dem Rücktritt von Bundeskanzler Karl Nehammer kamen Spekulationen über eine mögliche politische Rückkehr auf. Kurz betonte jedoch, nicht in die Politik zurückkehren zu wollen.
Quelle: dpa, Reuters

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