EuGH-Entscheidung:Urteil: Afghanin sein reicht als Asylgrund
Seit der Machtübernahme durch die Taliban leben die Frauen in Afghanistan unter Verfolgung. Zu diesem Urteil kommt der EuGH. Das kann eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen.
Seit der Machtübernahme der Taliban fliehen viele Menschen nach Europa. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden: jeder Frau aus Afghanistan muss Asyl gewährt werden.
04.10.2024 | 1:46 minDer Umgang der in Afghanistan herrschenden radikalislamischen Taliban mit Frauen ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge als Verfolgung einzustufen, die eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen kann. Bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau genügt es, wenn ein Mitglied der EU lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt, wie der EuGH am Freitag entschied. Er beantwortete damit Fragen aus Österreich.
Nach dem Europäischen Gerichtshof soll die systematische Diskriminierung der Frauen in Afghanistan als Verfolgung anerkannt werden. Die Taliban schränken ihre Rechte stark ein.
04.10.2024 | 0:18 minZwei Afghaninnen klagten in Österreich
Dort muss der Verwaltungsgerichtshof über die Klagen zweier Afghaninnen entscheiden. Sie wenden sich gegen die Weigerung der österreichischen Behörden, sie als Flüchtlinge anzuerkennen. Die Frauen machen geltend, dass die Situation der Frauen in Afghanistan allein schon die Gewährung des Flüchtlingsstatus rechtfertige.
Der Verwaltungsgerichtshof wollte vom EuGH wissen, wie er das sieht. Er fragte auch, ob ein EU-Mitgliedsstaat einer afghanischen Frau allein aufgrund ihres Geschlechts Asyl gewähren könne.
In Afghanistan herrscht das Tugend-Gesetz der Taliban, das es Frauen und Mädchen verbietet, in der Öffentlichkeit ihre Stimme zu erheben. Manche verschaffen sich online Gehör.
09.09.2024 | 1:46 minEuGH: Frauen werden Grundrechte vorenthalten
Der EuGH antwortete nun, dass Zwangsverheiratung und der fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schon für sich genommen als Verfolgung einzustufen seien. Zwangsverheiratung sei einer Form der Sklaverei gleichzustellen.
Andere Maßnahmen wie die Pflicht, sich vollständig zu verhüllen sowie die Einschränkung des Zugangs zu Bildung, Beruf und ärztlicher Versorgung und der Ausschluss vom politischen Leben seien zusammengenommen auch Verfolgung. Afghanischen Frauen würden die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten.
Auswirkungen auf Asylantrag
Bei der Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau muss nicht festgestellt werden, dass sie bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht, wie der EuGH weiter erklärte. Es genüge, lediglich ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht zu berücksichtigen. In den konkreten Fällen muss nun das österreichische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
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