Steuerhinterziehung in Millionenhöhe:Panama Papers: Kölner Gericht verhängt Bewährungsstrafe
Er hat geholfen, mithilfe von Offshore-Firmen Steuern in Millionenhöhe zu hinterziehen. Nun wurde ein 57‑Jähriger im Panama‑Papers‑Komplex zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Fast zehn Jahre nach der Enthüllung zu den Panama Papers ist im ersten deutschen Prozess jetzt ein Urteil gefallen. Wie ist es zu bewerten?
22.04.2026 | 4:06 minWegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Höhe von rund 13 Millionen Euro hat das Kölner Landgericht einen 57-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren war nach der Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers vor rund zehn Jahren ins Rollen gekommen.
Verurteilt wurde der schweizerisch-panamaische Doppelstaatler Christoph Zollinger, der früher Miteigentümer der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca war. Wie die Panama-Papers-Recherche damals enthüllte, soll die Kanzlei in dieser Zeit Staats- und Regierungschefs, Autokraten und Drogenhändlern sowie Prominenten und Profisportlern beim Verschleiern ihres Vermögens und anderen Straftaten geholfen haben.
Kapitalerträge nicht ordnungsgemäß versteuert
Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme und einem am ersten Verhandlungstag von dem Angeklagten abgelegten Geständnis davon überzeugt, dass er mit Mittätern gegen Bezahlung "massenhaft" und "fabrikmäßig" sogenannte Offshore-Gesellschaften mit Sitz in Panama und anderen als Steueroasen bekannten Staaten gegründet hatte.
Fast zehn Jahre nach der Enthüllung der Panama-Papers startete im März hierzulande der erste Prozess. Der Angeklagte gibt ein Teilgeständnis ab.
04.03.2026 | 5:33 minZweck der Gesellschaften sei "nie ein irgendwie geartetes operatives Geschäft" gewesen, betonte die Vorsitzende Richterin. Vielmehr hätten die Offshore-Gesellschaften die "wirtschaftlich Berechtigten", also die tatsächlichen Besitzer der Gesellschaften, in die Lage versetzt, "Vermögenswerte zu verschleiern und Steuern zu hinterziehen".
Bei den Panama Papers handelt es sich um 11,5 Millionen vertrauliche Dokumente aus dem Inneren der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca. Die Daten reichen von den 1970er Jahren bis ins Jahr 2016. Ein anonymer Whistleblower hatte sie der Süddeutschen Zeitung zugespielt, die sie zusammen mit dem International Consortium of Investigative Journalists sowie 400 Journalistinnen und Journalisten aus aller Welt auswertete.
Die Panama Papers enthüllten die wahren Eigentümer von Tausenden Briefkastenfirmen - darunter etliche russische Oligarchen, chinesische Kader, venezolanische Funktionäre, Politiker und dubiose Geschäftsleute aus aller Welt sowie Tausende Steuerbetrüger. Korrupte Fifa-Offizielle nutzten die anonymen Vehikel genauso wie Sergej Roldugin, erfolgreicher Cellist und einer der besten Freunde des russischen Autokraten Wladimir Putin.
Die Offshore-Gesellschaften hätten demnach als Inhaber von Bank- und Depotkonten fungiert. Die Kapitalerträge, die deutsche Eigentümer solcher, auch als Briefkastenfirmen bekannten Gesellschaften, erzielten, seien dann in der Bundesrepublik nicht ordnungsgemäß versteuert worden.
Steuerschaden inzwischen beglichen
Der Fall landete vor dem Kölner Landgericht, weil auch zahlreiche Steuersünder aus Köln und Umgebung von den Dienstleistungen der panamaischen Firmengruppe profitiert hatten. Insgesamt führte die Anklage der Staatsanwaltschaft 50 exemplarische Offshore-Gesellschaften auf, die den genannten Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro angerichtet hatten.
In Malta wurde 2017 die Journalistin Daphne Caruana Galizia mit einer Autobombe getötet. Sie war an den Recherchen für die Aufdeckungen im Rahmen der "Panama Papers" beteiligt.
17.10.2017 | 1:39 minDie Richterin verwies darauf, dass der Steuerschaden von den Verursachern inzwischen komplett beglichen worden sei. Der ebenfalls in der Anklage erhobene Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde am vorletzten Verhandlungstag des Prozesses fallen gelassen.
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