Panama Papers: Kölner Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe:Panama Papers: Kölner Gericht verhängt Bewährungsstrafe

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Er hat geholfen, mithilfe von Offshore-Firmen Steuern in Millionenhöhe zu hinterziehen. Nun wurde ein 57‑Jähriger im Panama‑Papers‑Komplex zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Briefkastenfirma

Fast zehn Jahre nach der Enthüllung zu den Panama Papers ist im ersten deutschen Prozess jetzt ein Urteil gefallen. Wie ist es zu bewerten?

22.04.2026 | 4:06 min

Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Höhe von rund 13 Millionen Euro hat das Kölner Landgericht einen 57-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren war nach der Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers vor rund zehn Jahren ins Rollen gekommen.

Verurteilt wurde der schweizerisch-panamaische Doppelstaatler Christoph Zollinger, der früher Miteigentümer der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca war. Wie die Panama-Papers-Recherche damals enthüllte, soll die Kanzlei in dieser Zeit Staats- und Regierungschefs, Autokraten und Drogenhändlern sowie Prominenten und Profisportlern beim Verschleiern ihres Vermögens und anderen Straftaten geholfen haben.

Kapitalerträge nicht ordnungsgemäß versteuert

Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme und einem am ersten Verhandlungstag von dem Angeklagten abgelegten Geständnis davon überzeugt, dass er mit Mittätern gegen Bezahlung "massenhaft" und "fabrikmäßig" sogenannte Offshore-Gesellschaften mit Sitz in Panama und anderen als Steueroasen bekannten Staaten gegründet hatte.

Mossack Fonseca

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Zweck der Gesellschaften sei "nie ein irgendwie geartetes operatives Geschäft" gewesen, betonte die Vorsitzende Richterin. Vielmehr hätten die Offshore-Gesellschaften die "wirtschaftlich Berechtigten", also die tatsächlichen Besitzer der Gesellschaften, in die Lage versetzt, "Vermögenswerte zu verschleiern und Steuern zu hinterziehen".



Die Offshore-Gesellschaften hätten demnach als Inhaber von Bank- und Depotkonten fungiert. Die Kapitalerträge, die deutsche Eigentümer solcher, auch als Briefkastenfirmen bekannten Gesellschaften, erzielten, seien dann in der Bundesrepublik nicht ordnungsgemäß versteuert worden.

Steuerschaden inzwischen beglichen

Der Fall landete vor dem Kölner Landgericht, weil auch zahlreiche Steuersünder aus Köln und Umgebung von den Dienstleistungen der panamaischen Firmengruppe profitiert hatten. Insgesamt führte die Anklage der Staatsanwaltschaft 50 exemplarische Offshore-Gesellschaften auf, die den genannten Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro angerichtet hatten.

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Die Richterin verwies darauf, dass der Steuerschaden von den Verursachern inzwischen komplett beglichen worden sei. Der ebenfalls in der Anklage erhobene Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde am vorletzten Verhandlungstag des Prozesses fallen gelassen.

Quelle: dpa, ZDF
Über dieses Thema berichtete "frontal inside" in dem Beitrag "Deutsches Urteil im Prozess zu Panama Papers" am 22.04.2026 um 17:21 Uhr.
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