Amokfahrer von Mannheim kommt in Psychiatrie

Tote und Verletzte am Rosenmontag:Amokfahrer von Mannheim kommt in Psychiatrie

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Neun Monate nach der Amokfahrt in Mannheim ist der Fahrer unter anderem wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Er wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Der Angeklagte sitzt im Saal des Landgerichts Mannheim und verdeckt sein Gesicht.

Nach der tödlichen Amokfahrt in Mannheim ist der Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht ordnete zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

18.12.2025 | 2:11 min

Nach der Amokfahrt in Mannheim mit Toten und Verletzten am Rosenmontag wird der Täter bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das entschied das Landgericht Mannheim und verurteilte den Mann zudem unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Bei der Tat am 3. März 2025 hatte der 40-Jährige aus Ludwigshafen mit seinem Auto zwei Menschen getötet und 14 weitere teils schwer verletzt. Laut Anklage war er mittags mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Dann habe er deutlich beschleunigt und gezielt mehrere Passanten angefahren.

Bewusst habe er dabei das "Überraschungsmoment" ausgenutzt, hatte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer ausgeführt. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch in der Fußgängerzone.

Anwalt: Todesfahrer wollte selbst sterben

Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des Angeklagten erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt eigentlich in Offenbach geplant, wo sein Vater lebe. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen.

Der Angeklagte in einem Mordprozess nach einer Todesfahrt von Mannheim sitzt mit einem Aktendeckel vor seinem Gesicht im Gerichtssaal, rechts neben ihm steht sein Verteidiger Uwe Kosmala.

Der Prozess gegen den Tatverdächtigen der Amokfahrt in Mannheim hatte Ende Oktober begonnen. Damals wurde ein psychologisches Gutachten beauftragt.

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Der 40-Jährige habe sich in einer "seelischen Krise" befunden. Er habe eine starke Wut gefühlt und Selbstzweifel gehabt. Bei der Fahrt habe er selbst zu Tode kommen wollen.

Täter versteckte sich nach der Fahrt

Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, so die Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Dann sei der Mann geflohen.

Mit der Waffe soll er sich kurz darauf in den Mund geschossen haben - wohl um sich selbst zu töten. Danach habe er sich in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt, wo ihn die Polizei fand.

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Weil er laut Aussagen von Polizisten apathisch wirkte, zitterte und mehrmals das Bewusstsein verlor, kam der 40-Jährige in ein Krankenhaus. Dort soll er später von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben. Er habe seinen Job und damit auch seine Krankenversicherung verloren. Dadurch habe er seine Medikamente nicht mehr nehmen können.

An Rosenmontag brannten bei ihm die Sicherungen durch, wie er gesagt haben soll. Seither saß der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Auch Verteidiger für Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass der Mann wohl seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leide. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Ein psychiatrischer Gutachter sagte vergangene Woche vor Gericht aus - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung forderten im Anschluss, den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Die Staatsanwaltschaft plädierte zudem auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Die Nebenkläger hätten sich den Ausführungen und Anträgen der Anklagebehörde angeschlossen. Die Verteidigung habe keinen Antrag zur Strafhöhe gestellt.

Quelle: dpa, KNA
Über dieses Thema berichtete das gemeinsame Mittagsmagazin von ARD und ZDF am 18.12.2025 ab 12:00 Uhr.

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