Tödliche Schüsse auf 21-Jährigen:Fall Lorenz: Polizist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz aus Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Sie wirft dem beteiligten Polizisten fahrlässige Tötung vor.
Tausende gingen nach dem Tod von Lorenz auf die Straße, um für die Aufklärung des Falls und gegen Rassismus zu protestieren.
Quelle: dpa / Izabela MittwollenNach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Er soll den jungen Schwarzen in der Nacht zu Ostersonntag von hinten erschossen haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Den Ermittlungen zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal getroffen - in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus.
Staatsanwaltschaft: Polizei glaubte, Notwehr leisten zu müssen
Von einer vorsätzlichen Tötung geht die Staatsanwaltschaft nicht aus, da der Polizist "irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden". Der Beamte habe befürchtet, mit einem Messer angegriffen zu werden. Als der Polizist schoss, habe aber keine Notwehrlage mehr bestanden, findet die Staatsanwaltschaft. Lorenz habe lediglich der Festnahme durch die Polizei entgehen wollen.
Nach dem Tod von Lorenz A. sind in Oldenburg Tausende Menschen auf die Straße gegangen. Der 21-Jährige wurde von einem Polizisten in den Rücken geschossen.
26.04.2025 | 0:24 minDieser Irrtum des Polizisten sei vermeidbar gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Zur eigenen Position erläuterte sie:
Der Angeschuldigte hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich habe fliehen wollen.
Staatsanwaltschaft Oldenburg
Polizeipräsident: Gerichtsprozess kann Angehörigen helfen
Der Oldenburger Polizeipräsident Andreas Sagehorn schreibt in einer ersten Mitteilung zur Anklage: "Dieser Schritt ist Teil des rechtsstaatlichen Verfahrens und kann - ganz unabhängig vom Urteil - den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen bei der Verarbeitung dieses schrecklichen Ereignisses helfen. Ihnen gilt weiterhin mein Mitgefühl."
Die tödlichen Polizeischüsse auf einen 21-Jährigen werfen Fragen auf: Der Mann soll laut Polizei bedrohlich auf die Beamten zugegangen sein und habe Reizgas gesprüht. Die Schüsse trafen ihn jedoch von hinten.
23.04.2025 | 2:02 minEr erinnert zudem daran, dass bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts die Unschuldsvermutung gilt. "Eine Selbstverständlichkeit, die in diesem Fall jedoch leider besonderer Betonung bedarf, da sie von verschiedenen Seiten infrage gestellt wurde."
Der Fall hatte im Frühjahr bundesweit für Aufsehen und Bestürzung gesorgt. Nach den tödlichen Schüssen kam es zu Demonstrationen für eine lückenlose Aufklärung und gegen Polizeigewalt und Rassismus.
Mehr zum Fall und zu Polizeigewalt
Nach tödlichen Polizeischüssen:Tausende bei Kundgebung für 21-jährigen Lorenz
mit Video- Analyse
- FAQ
Fünf Jahre nach seinem Tod:George Floyd: Was von "Black Lives Matter" übrig ist
Katharina Schuster, Washington D.C.mit Video