Messerangriff in Aschaffenburg: Verdächtiger muss in Psychiatrie

Urteil des Landgerichts:Messerangreifer von Aschaffenburg muss in die Psychiatrie

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Der Messerangreifer von Aschaffenburg soll in die Psychiatrie kommen. Das entschied das Landgericht der bayerischen Stadt. Der 28-Jährige sei schuldunfähig gewesen, so der Richter.

Enamullah O.

Der heute 28-Jährige sei bei dem Angriff schuldunfähig gewesen.

Quelle: AFP

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann in einem Park im fränkischen Aschaffenburg soll der Verdächtige in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das sagte der Vorsitzende Richter, Karsten Krebs, bei der Urteilsverkündung am Landgericht Aschaffenburg. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung hatten sich zuvor für die zunächst unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen.

Verdächtiger im Fall Aschaffenburg wohl schuldunfähig

Der psychisch kranke Verdächtige sei bei seiner Attacke auf ihm unbekannte Kinder und Erwachsene am 22. Januar im Park Schöntal in Aschaffenburg schuldunfähig gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh vor dem Landgericht der bayerischen Stadt. Bundschuh wertet die Tat unter anderem als Mord, versuchten Mord und Totschlag.

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In seinem Plädoyer sprach der Oberstaatsanwalt von einem "Attentat" auf Zufallsopfer, "das unendliches Leid über die unmittelbar Betroffenen gebracht hat".

Die Tat hat die ganze Stadt Aschaffenburg mitten ins Herz getroffen.

Jürgen Bundschuh, Oberstaatsanwalt

Der Angriff sei von "unglaublicher Brutalität und absolutem Vernichtungswillen" geprägt gewesen. "Dem Beschuldigten ging es rein um die Kinder."

Angeklagter soll bei der Tat Stimmen gehört haben

Warum an dem sonnigen Tag auf die wehrlosen Zweijährigen eingestochen wurde, dafür hat Bundschuh keine Erklärung: "Ich habe (...) darauf keine Antwort gefunden."

Der verdächtige Afghane ist laut einem psychiatrischen Gutachten paranoid schizophren und soll bei der Tat Stimmen gehört haben. Diese sollen ihm befohlen haben, Kinder anzugreifen - in seiner Hand hatte der mutmaßliche Täter ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser.

Ein Mann stellt eine Kerze zu zahlreichen anderen Kerzen, Blumen und Plüschtieren im Park Schöntal als Zeichen der Anteilnahme

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Zwei Tote - drei Verletzte

Ein zweijähriger Junge und ein zunächst unbeteiligter Mann (41), der helfen wollte, starben. Zudem wurden ein weiteres Kleinkind (2), eine Erzieherin (59) und ein weiterer Helfer (73) verletzt.

Der verdächtige 28-Jährige konnte kurz nach dem Angriff festgenommen werden und ist seither in einer Psychiatrie untergebracht. Der Mann hatte schon vor der Tat wegen seiner psychischen Probleme Medikamente genommen, allerdings unregelmäßig. Er war polizeibekannt und ausreisepflichtig.

Die Tat löste breites Entsetzen und im Wahlkampf zur Bundestagswahl teils hitzige politische Debatten aus. Der Angeklagte stammt aus Afghanistan und sollte schon 2023 abgeschoben werden, was aber scheiterte. Im August 2024 soll er in einer Asylbewerberunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben.

Im November 2022 reiste er nach Ermittlerangaben nach Deutschland ein. Hinweise auf eine Radikalisierung oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe gibt es laut Staatsanwaltschaft aber nicht.

Quelle: dpa


23.01.2025, Bayern, Aschaffenburg: Eine Person legt nach der tödlichen Messerattacke im Park Schöntal einen Teddybären bei einer Gedenkstätte nieder.

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Entlassung erst nach Einstufung als ungefährlich

Unterbringungen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses sind unbefristet, werden aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft. In mehrere Stufen unterteilte Vollzugslockerungen wie Hofgang oder Urlaub werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschließlich vom Therapieerfolg ab, erklärte eine Landgerichtssprecherin.

Ein kleiner Teil der Patienten ist nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Therapie nicht erreichbar. Für sie gibt es keine Lockerungen. Mit einer Entlassung können die Betroffenen erst rechnen, wenn Gutachter die Patienten als ungefährlich eingestuft haben.

Quelle: dpa, AFP

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