Eilverfahren in Berlin:Gericht: Görlitzer Park muss nachts vorerst offen bleiben
Seit Wochen bleibt der Görlitzer Park in Berlin nachts dicht. Nach einem Gerichtsbeschluss muss er jetzt wieder öffnen - vorerst. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.
Seit Anfang März wird der Görlitzer Park in Berlin jeden Abend um 22:00 Uhr geschlossen. Nun muss er zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
02.06.2026 | 0:30 minDer Görlitzer Park in Berlin muss vorerst nachts wieder geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden. Geklagt hatte eine Initiative von Anwohnern. Diese hatten sich gegen eine Verfügung des Senats gewehrt, der die Öffnungszeiten des Parks festlegt. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts steht noch aus - die erfolgt später im Hauptverfahren.
Nach jahrelangen Debatten wurde der Görlitzer Park seit Anfang März jeden Abend um 22 Uhr geschlossen. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen.
Gericht: Senat nicht zuständig
Nach seiner Prüfung im Eilverfahren kam das Gericht nun vorläufig zu dem Schluss, dass diese Allgemeinverfügung formell rechtswidrig war. Der Senat sei sachlich nicht zuständig gewesen, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Änderung der Rechtslage sei erst im Juli 2024 geschaffen worden - und damit zu spät.
Um die Drogenkriminalität im Görlitzer Park einzudämmen, plante der Berliner Senat, ihn einzäunen zu lassen. Das sorgte für Kritik - hunderte Menschen demonstrierten gegen den Start der Bauarbeiten.
24.06.2025 | 2:05 minDas Gericht bestätigte damit die Position der Kläger. Diese hatten zudem argumentiert, der Senat greife unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein. Konkret klagen fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses "Görli zaunfrei". Sie waren Mitte März gegen die Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht gezogen.
Senat prüft mögliche Beschwerde
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte sich ebenfalls gegen die Schließung ausgesprochen. Auch in der linken Szene gab es heftigen Protest. Unter anderem wurden immer wieder Zaunelemente entwendet. Am 1. Mai führte die Demonstration "Revolutionärer 1. Mai" an dem Park entlang, um gegen die nächtliche Sperrung zu protestieren.
Gegen die Eil-Entscheidung kann die Senatsverwaltung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. Die Senatsverwaltung kündigte an: "Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen."
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