Prozess am BGH in Karlsruhe:Corona-Impfung: Teilerfolg für Klage gegen Astrazeneca
Eine Frau macht den Corona-Impfstoff von Astrazeneca für einen Hörsturz verantwortlich. Nun hat der BGH entschieden, dass der Fall noch einmal neu verhandelt werden muss.
Im Streit um mögliche Impfschäden nach einer Corona-Impfung mit Astrazeneca hat eine Klägerin vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.
09.03.2026 | 0:32 minIm Rechtsstreit um die Haftung des Impfstoffherstellers Astrazeneca für Gesundheitsschäden nach einer Corona-Impfung hat eine Betroffene am Bundesgerichtshof (BGH) einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das beklagte Pharmaunternehmen könnte nach der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts wohl verpflichtet sein, der Frau umfassend Auskunft - unter anderem zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs - zu geben.
Ein Beschluss darüber wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Ob der Klägerin Schadenersatz zusteht, bleibt damit zunächst offen. Der BGH entschied zudem nicht darüber, ob es sich wirklich um einen Impfschaden handelte.
Der Bundesgerichtshof befasste sich mit der Schmerzensgeld-Klage gegen Astrazeneca wegen eines möglichen Impfschadens. Vorinstanzen hatten die Klage bislang abgewiesen.
15.12.2025 | 0:27 minFrau verlangt Auskunft über Wirkungen und Nebenwirkungen
Klägerin Pia Aksoy wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Coronavirus geimpft. Seitdem kann sie auf einem Ohr nicht mehr hören. Die Zahnärztin aus Mainz ist sich sicher, dass die Impfung die Ursache für den Hörverlust war - und fordert von Astrazeneca Auskunft und Schadenersatz.
In den Vorinstanzen hatte ihre Klage aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verwies etwa darauf, dass der Impfstoff laut der Europäischen Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte.
Grundsätzlich können Pharmaunternehmen bei einem Impfschaden dazu verpflichtet werden, Schadenersatz zu zahlen. Das gilt dann, wenn der eingesetzte Impfstoff die gesundheitlichen Probleme verursacht haben könnte. Außerdem muss eine von zwei Voraussetzungen vorliegen: Entweder ist das Risiko der Impfung größer als ihr Nutzen, oder der Impfstoff war nicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gekennzeichnet.
Da Privatleute das meist nicht wissen können, gibt es auch ein gesetzliches Recht auf Auskunft - wenn die Informationen notwendig sind, um einen möglichen Anspruch auf Schadenersatz festzustellen. Allerdings müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Impfstoff den Schaden verursachte. Dann haben Betroffene Anspruch auf Informationen zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung wichtig sein könnten - allerdings nur solche, die dem Hersteller bekannt waren. (Quelle: AFP)
- Und hier nochmal ausführlich: BGH prüft Haftung: Wann Hersteller bei Impfschäden zahlen
Der BGH hob das Koblenzer Urteil nun auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Das Gericht habe zu hohe Voraussetzungen an den Auskunftsanspruch gestellt, erklärte der sechste Zivilsenat in Karlsruhe. Entscheidend sei, ob es plausibel erscheine, dass das Arzneimittel den Schaden verursacht hat. Das könne auch dann der Fall sein, wenn mehr gegen als für die Ursächlichkeit des Medikaments spricht.
Eine Impfung durch den AstraZeneca-Stoff führte bei Patienten zu gravierenden gesundheitlichen Problemen. Die Geschädigten klagten.
21.08.2024 | 1:29 minKlägerin soll Zugang zu bekannten Nebenwirkungen erhalten
Der Auskunftsanspruch sei zudem nicht auf Informationen zu dem individuellen Krankheitsbild der Klägerin beschränkt. Die fehlerhafte Verneinung des Auskunftsanspruchs führe dazu, dass auch der Anspruch auf Schadenersatz neu geprüft werden müsse, so der BGH. Es ist nicht auszuschließen, dass die Klägerin im Fall einer Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung weitere Tatsachen zur Begründung ihrer Schadensersatzansprüche vorbringen kann.
Die Betroffene muss nun im neuen Verfahren Auskunft über alle dem Unternehmen damals bekannten Nebenwirkungen erhalten. Erst auf dieser Grundlage könne beurteilt werden, ob das Nutzen-Risiko-Verhältnis damals positiv gewesen sei, so Seiters weiter. Dies sei wiederum Grundlage für eventuelle Schadenersatzleistungen(AZ: VI ZR 335/24).
Um eine Immunität gegen Viren aufzubauen, gibt es verschiedene Impfstoffvarianten: Totimpfstoffe, Vektorimpfstoffe und mRNA Impfstoffe.
08.02.2021 | 1:52 minVaxzevria: Seltene Fälle von Thrombosen
Der Corona-Impfstoff Vaxzevria war im Januar 2021 zunächst bedingt zugelassen worden, 2022 erhielt er dann von der Europäischen Kommission die Standardzulassung. Diese Zulassung wurde auf Antrag von Astrazeneca mit Wirkung zum 7. Mai 2024 aus kommerziellen Gründen widerrufen.
Zuvor war Vaxzevria wegen Meldungen seltener Fälle von Thrombosen in die Schlagzeilen geraten. In Deutschland wurden die Impfempfehlungen für das Vakzin daraufhin eingeschränkt, in einigen anderen Ländern wurden die Impfungen zeitweise oder ganz ausgesetzt. Wie viele Klagen es aufgrund von Impfschäden mit dem Produkt gibt, ist nicht bekannt.
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