Netflix: Kunde wehrt sich gegen Preiserhöhungen - mit Erfolg

Gerichtsurteil in NRW:Preiserhöhung: Netflix-Kunde bekommt Rückzahlung

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Der Streamingdienst Netflix verliert vor Gericht. Grund sind unzulässige Preiserhöhungen - ein deutscher Kunde bekommt deshalb nun Geld zurück.

Das Logo des Streaming Dienstes Netflix ist auf einem Fernseher zu sehen.
Ein Netflix-Kunde bekommt nach einer Gerichtsentscheidung Streaming-Gebühren zurück.
Quelle: Imago

Der Streamingdienst Netflix hat wegen unzulässiger Preiserhöhungen eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Landgericht Köln erklärte Preissteigerungen des Dienstes in den Jahren 2017, 2019 und 2022 in zweiter Instanz für unwirksam.
Dem klagenden Verbraucher stehen demnach Rückzahlungen zu. Andere Betroffene müssten Rückforderungen allerdings selbst durchsetzen.
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Gericht: Mängel bei Preisänderungen

Der Mann hatte ein Abo für 11,99 Euro abgeschlossen, das von 2017 bis 2021 mehrfach teurer wurde und schließlich 17,99 Euro kostete. Netflix muss der Entscheidung zufolge rund 200 Euro zurückzahlen.
Im Detail bemängelte das Gericht zum einen das Vorgehen des Unternehmens bei den Preisänderungen: Dem Kunden wurde bei Nutzung der Netflix-App eine Schaltfläche "Preiserhöhung zustimmen" eingeblendet, die über die Preiserhöhungen informierte und dazu aufforderte, der Erhöhung zuzustimmen. In dieser Darstellung sei dem Kunden glaubhaft gemacht worden, dass er lediglich über die einseitigen Vertragsänderungen informiert werde, erklärte das Gericht.
Für eine Preisanpassung müsse das Unternehmen jedoch formell ein Angebot machen, dem der Kunde dann zustimmt. Erol Burak Tergek, Telekommunikationsexperte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, erklärte:

Dem Gericht reichte dafür in diesem Fall das Pop-up-Fenster mit Zustimmungs-Button nicht aus.

Erol Burak Tergek, Telekommunikationsexperte

Netflix: Entscheidung "fällt aus dem Rahmen"

"Die Entscheidung des Landgerichts Köln fällt aus dem Rahmen", sagte eine Netflix-Sprecherin zu der Entscheidung. "Andere Gerichte haben bei derselben Sachlage Gegenteiliges entschieden und unsere bisherigen Preiserhöhungen in Deutschland aufgrund ausdrücklicher Einwilligungen unserer Mitglieder als wirksam anerkannt."
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Verbraucher "unangemessen" benachteiligt

Zudem entschied das Landgericht, dass die Bedingungen für eine einseitige Vertragsänderung nicht gegeben waren. Netflix hatte auf eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, derzufolge das Unternehmen "von Zeit zu Zeit" und "in unserem billigen Ermessen" wegen Kostensteigerungen die Preise ändern könne. Diese Bestimmung benachteilige den Verbraucher jedoch "unangemessen", erklärte das Gericht.
Dem klagenden Netflixkunden stehen nun Rückzahlungen für die Preiserhöhungen ab 2019 zu. Die Ansprüche für die Jahre 2017 und 2018 wies das Gericht als verjährt zurück. Nach diesem Maßstab sind heute für andere Netflix-Kunden allenfalls Ansprüche ab 2022 neu einklagbar. Bei der nächsten Preiserhöhung im vergangenen Jahr hatte Netflix die Formulierung der Zustimmung abgewandelt.
Von den Preisanpassungen von Netflix waren in Deutschland tausende Kunden betroffen. Dennoch wirke das Urteil aus Köln "unmittelbar nur zwischen den Parteien und nicht für alle Kundinnen und Kunden von Netflix", erklärte Tergek.

Betroffene in einer ähnlichen Ausgangslage müssen daher zu viel gezahlte Beiträge nach einer unwirksamen Preiserhöhung selbstständig zurückfordern und gegebenenfalls einklagen.

Erol Burak Tergek, Telekommunikationsexperte

Quelle: AFP, dpa

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