Meta: Gericht erlaubt Facebook-Datennutzung für KI-Training
Facebook und Instagram:Gericht erlaubt Datennutzung für KI-Training
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Der Meta-Konzern darf Nutzerdaten von Facebook und Instagram verwenden, um seine KI-Software zu trainieren. Das OLG Köln wies einen Eilantrag von Verbraucherschützern ab.
Laut OLG Köln verfolgt Meta einen "legitimen Zweck", die Userdaten von Facebook und Instagram für KI-Training zu nutzen.
Quelle: picture alliance / ZUMAPRESS.com
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Konzern Meta Nutzerbeiträge von seinen Plattformen Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI verwenden darf. Meta will am kommenden Dienstag damit beginnen.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hatte den Schritt unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht begründet.
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Datennutzung: User können bis Montag widersprechen
Meta hatte angekündigt, ab dem 27. Mai öffentliche Beiträge erwachsener User auf Facebook und Instagram für KI-Trainingszwecke zu verwenden. "Wir tun dies aufgrund eines berechtigten Interesses, um Künstliche Intelligenz bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessern", hatte der Konzern seinen Nutzern mitgeteilt.
Meta verzichtet dabei darauf, von den Usern eine Einverständniserklärung einzuholen. Stattdessen können sie selbst aktiv der Nutzung ihrer Daten widersprechen. Verbraucher- und Datenschützer sehen das kritisch. An diesem Montag läuft die Frist für Widerspruch ab.
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Gericht: Meta verfolgt legitimen Zweck
Der Antrag der Verbraucherzentrale sei unbegründet, sagte Richter Oliver Jörgens. Meta berufe sich auf ein berechtigtes Interesse nach der Datenschutzgrundverordnung.
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Die angekündigte Verwendung der Daten für KI-Trainingszwecke sei auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmäßig. Meta verfolge mit der Verwendung zum KI-Training einen legitimen Zweck. Der Zweck, das Training von KI-Systemen, "kann nicht durch gleich wirksame andere Mittel, die weniger einschneidend wären, erreicht werden", erklärte das Gericht.
Im Rahmen der Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin überwiegen die Interessen an der Datenverarbeitung.
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OLG Köln
Meta habe glaubhaft gemacht, dass man etwa Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herausfiltern wolle, die leicht einem Betroffenen zugeordnet werden könnten, sagte Richter Jörgens in der mündlichen Urteilsbegründung.
Die Eilentscheidung ist nicht anfechtbar. Die Verbraucherzentrale NRW will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie ein Hauptsacheverfahren beantragt.
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